Alternative zu aufgeständerte Terrasse

Diskutiere Alternative zu aufgeständerte Terrasse im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, Ort des Geschehns ist ein Hanggrundstück. Allerdings ist gem. Bebauungsplan das Haus auf dem Hanggrundstück so auszuführen, das...

  1. Wiesl

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    Hallo zusammen,

    Ort des Geschehns ist ein Hanggrundstück. Allerdings ist gem. Bebauungsplan das Haus auf dem Hanggrundstück so auszuführen, das OK FFB ca. 1,70m über dem natürlichen Gelände verläuft (und das ist die Seite mit dem geringsten Abstand zum Gelände). Im Keller Ausrichtung Süd-Ost möchten wir derzeit Büro und ein "Atelier/Bügelzimmer etc." verwirklichen. Sind wir dann einmal alt, möchten wir uns die Option offen halten, das KG als eigene Wohnung zu nutzen.

    Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir allerdings das EG klassisch mit Küchen, Essen, Wohnen nutzen. Demnach sollte auch im Anschluss an die Küche+Essen die Terrasse sein. Das wäre dann Süd-West-Ausrichtung (hier 1,70m Abstand OK FFB-Gelände).

    So...Problem an der ganzen Geschichte ist allerdings, dass im B-Plan steht "aufgeschüttete Terrassen zum EG sind unzulässig." Mir erscheint dieser Satz als ziemlich in Stein gemeißelt.

    Eine aufgeständerte Terrasse bzw. Balkon mit Säulen wäre eine Möglichkeit, diese sagt uns allerdings nicht so zu. (Gegenstände fallen runter und sind "weg", zukünftige Bobbycar-Garage und sonstige Gegenstände, sowie Spinnenhochburg, etc. ).

    Habt ihr evtl. Erfahrungen oder Ideen wie wir doch noch zu einer Terrasse kommen die nur ein paar Stufen erhöht vom Garten ist und keine wuchtige Holz/Stahl-Konstruktion mit sich bringt?
    Hat man bei so einem Thema mit einer isolierten Befreiung eine viel versprechende Chance?

    Bei den restlichen Häusern im Baugebiet stellt sich diese Frage nicht, da diese mehr in den nördlichen Westen ausgerichtet sind. Da sind die Terrassen meistens im "Norden" auf dem Gelände. Wir wären sozusagen die Eínzigen.
     
  2. #2 Andybaut, 28.09.2017
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    Was ich vielleicht versuchen würde:

    Zwei Zeichnungen. Einmal mit einer aufgeschütteten Terrasse und einmal mit einer aufgeständerten, die jedoch seitlich verkleidet ist.
    Rein optisch quasi das gleiche, aber formal laut B-Plan ein Unterschied.

    Die Alternative:
    Reicht eine Aufschüttung ein, nennt sie aber nicht Terrasse. Zeichnet auch nur eine Blumenwiese drauf.
    Die Formulierung des B-Plans ist diesbezüglich ja auch sehr wage. Es ist nicht explizit verboten aufzuschütten, jedoch
    eine bestimmte Nutzung der Aufschüttung ist unzulässig

    und das bringt mich auf die letzte Möglichkeit, die aber ein wenig kostet:
    sucht euch einen Baufachanwalt und lasst den B-Plan auf Verfahrensfehler prüfen.
    Das ist gar nicht mal so selten und könnte euch weitere Freiheiten bringen.
    Es ist schon fraglich warum die eine Autschüttung erlaubt ist, aber die Nutzung als Terrasse nicht.
    Das sieht für mich nach einem mangelhaften B-Plan aus.
     
  3. Wiesl

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    Hallo,
    @ Andybaut danke für deine Antwort.

    Uns ist inzwischen noch eine Idee eingefallen.

    Auf dem Grundstück ist leider kein Platz mehr für ein Gartenhäuschen, wo man so allerlei Zeugs unterbringen könnte (Rasenmäher, Blumentöpfe, Rechen, etc. etc. ).

    Nun wäre die Idee am Keller einen "Raum" anzubauen, beheizt soll er aber nicht sein. Eigentlich sollte das Ganze nur Wände und eine Decke haben. Das wir dann unser "Gartenhäuschen" und obendrauf würden wir dann unsere Terrasse platzieren. So hätten wir auch nicht mehr das Problem mit dem Höhenunterschied.

    "Aufgeschüttet" kann dazu wirklich keiner mehr sagen :)

    Meint ihr dass uns das die Gemeinde machen lässt?
    Vom Aufwand dürfte dass doch auch nicht so dramatisch sein oder? Geplant wäre obendrauf dann eine Terrasse mit Belag aus Steinfliesen. Braucht man für die Decke dann eine spezielle Abdichtung?

    Danke schon mal im Voraus.
     
  4. #4 Andybaut, 03.11.2017
    Andybaut

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    die Terrasse ist nicht auf einer Aufschüttung, sondern auf einem Gebäudeteil.
    Damit ist alles OK.
     
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