Anbau nicht in Bauunterlagen verzeichnet

Diskutiere Anbau nicht in Bauunterlagen verzeichnet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, Ich habe einen Kaufvertrag unterschrieben und nun fiel mir auf, dass im Vertrag darauf hingewiesen wird, dass der Wintergarten und ein...

  1. #1 Kallivo, 23.03.2024
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    Guten Tag,
    Ich habe einen Kaufvertrag unterschrieben und nun fiel mir auf, dass im Vertrag darauf hingewiesen wird, dass der Wintergarten und ein anderer kleinerer Bauteil nicht in den Bauunterlagen beim zuständigen Amt verzeichnet ist. Riskiere ich nun einen Rückbau und innerhalb welcher Frist nach Vertragsunterzeichnung gibt es eine Rücktrittsmöglichkeit? Ich bin neu bin diesem Forum und bin mir nicht sicher ob ich mit meiner Anfrage in der richtigen Forums-Kategorie bin. Ich würde mich über eine Hilfestellung sehr freuen.
    MFG.
     
  2. #2 Haenger, 23.03.2024
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    Bevor du den Unterschreibst, liest dir der Notar doch jedes Wort des Kaufvertrages vor?
    Verstehe nicht, wieso du nach dem Unterschreiben auf die Idee kommst, einen Rücktritt in Erwägung zu ziehen.

    Was mit dem (illegalen?)Anbau geschieht musst du mit dem zuständigen Amt klären.
    Das könnte so eingetragen werden, manchmal läuft's gut, manchmal mit Abstrichen, und ein Rückbau kann auch eine Möglichkeit sein.
     
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  3. #3 nordanney, 23.03.2024
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    Dumm gelaufen.
    Die Frage ist, ob nicht verzeichnet auch nicht genehmigt bedeutet. Den Rückbau hat dein Verkäufer schon riskiert. Und wenn du nicht petzt, passiert eher gar nichts.
    Nach dem Termin beim Notar? Gar keine, da ein Rücktritt einfach so ausgeschlossen ist.
     
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  4. #4 Kallivo, 23.03.2024
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    Herzlichen Dank für Eure schnellen und kompetenten Rückmeldungen. Es ist in der Tat dumm gelaufen und ich muss die Konsequenzen akzeptieren, d.h. ich hoffe, dass gar nichts passiert und begrabe die Illusion, dass ein Rücktritt auf dieser Grundlage noch jetzt möglich wäre.
     
  5. #5 Haenger, 23.03.2024
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    Eigentlich fällt so etwas nur auf, wenn dein Grundstück neu vermessen wird.

    Also am besten klappe halten, auch gegenüber der Nachbarschaft.
     
  6. #6 Kriminelle, 23.03.2024
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    …nicht „auf dieser Grundlage“.
    Es ist ja ein Notarvertrag und kein Kaufvertrag nach BGB. Da man zwei Wochen Zeit hat, sich den Vertrag durchzulesen, zu prüfen und den Notar mit Fragen zu Löchern, besteht in diesem Verfahren kein Rücktritt.
     
  7. #7 nordanney, 23.03.2024
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    Der Notar hat dir übrigens den Vertrag laut und deutlich vorgelesen vor Unterschrift. Ich denke mal, es fällt dir jetzt nicht gerade auf, sondern du hast irgendwo gehört, dass das ein ggf abzureißender Schwarzbau ist :bierchen:
     
  8. #8 simon84, 23.03.2024
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    Wenn man wegen sowas zurücktreten will dann passt doch mehr nicht ….

    ein ganzes Haus wegen Wintergarten rückabwickeln erscheint mir aufs erste ohne weitere Infos überzogen

    was sagt der Verkäufer dazu ?
     
  9. #9 Kriminelle, 23.03.2024
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    Naja, vor allem, weil man es ja erstmal so lassen kann… wegen eines WiGa kauft man ja nun auch nicht ein Haus, da spielen ja ganz andere Faktoren eine Rolle. Und wenn der WiGa so wichtig ist: lassen oder nach Aufforderung eine Genehmigung einholen,
     
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  10. #10 hanghaus2000, 24.03.2024
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    Meine Nachbarin hat einfach an die Grenze eine 2. Garage gebaut. Ohne Genehmigung und nicht nach BBP. Das kam irgendwann raus. Da hat die einen Bauantrag stellen muessen und eine geringe Strafe wegen der OW. Will sagen die steht heute noch. So schnell must mMn keinen Rueckbau machen.
     
  11. #11 msfox30, 24.03.2024
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    Woher weißt du das? Uns hat die Notarin den Vertrag sooooo schnell und monoton durchgerattert, dass ich da nichts mehr hätte prüfen können. So etwas macht man daher vorher. Meines Wissen muss dort Notar oder Notarin (neudeutsch: Notar:In*) den Vertrag vorlesen. Nur steht sicher nirgends in welcher Geschwindigkeit :).

    *Gendern ist, wenn die Sachsen mit dem Boot umkippen.

    Getreu dem Motto: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
     
  12. #12 Haenger, 24.03.2024
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    Der Zweck der dahinter steckt, ist dass man die Tragweite der Kaufentscheidung genau kennt.

    Wer seinen Kaufvertrag nicht liest und dann Beim Notar auch nichts kapiert, der muss eben mit seiner Entscheidung leben
     
  13. #13 nordanney, 24.03.2024
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    Wenn er zu schnell ist, musst du das sagen. Dafür bezahlst du viel Geld. Prüfen sowieso nicht - aber wenn du hörst, dass es einen nicht genehmigten Anbau gibt, ist es einfach nur dumm, nicht „stopp“ zu rufen.

    Davon abgesehen hat man ja den Vertrag(sentwurf) teilweise schon wochenlang zuhause rumliegen. Und deshalb wusste der TE, was er unterschreibt. Bekommt jetzt aber kalte Füße
     
  14. #14 msfox30, 24.03.2024
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    Das meinte ich ja. Das Vorlesen beim Notar ist nur eine Formalie, womit sicher gestellt wird, dass wirkklich über den gesamten Wortlaut Kenntnis erlangt wurde.
     
  15. #15 nordanney, 24.03.2024
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    Aber die (finanziell) wichtigste Formalie im Leben von vielen Menschen (außer Hochzeit und Scheidung…), wo man bei jeder noch so kleinen Frage reingrätschen MUSS..
     
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