Anwalt oder Bauingenieur für Fragen bezüglich Energieeinsparungsverordnung und asbest-Eternetplatten

Diskutiere Anwalt oder Bauingenieur für Fragen bezüglich Energieeinsparungsverordnung und asbest-Eternetplatten im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi. Ich habe ein altes Haus, was von aussen sehr schlecht aussieht. An der Fassade sind Eternitplatten verbaut. Aufgrund des Alters sind sie...

  1. Elma

    Elma

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    Hi.

    Ich habe ein altes Haus, was von aussen sehr schlecht aussieht. An der Fassade sind Eternitplatten verbaut. Aufgrund des Alters sind sie vermutlich asbesthaltig.

    Außerdem ist es ja meines Wissens so, dass sobald was an der Fassade gemacht wird, die Energieeinsparungsverordung greift (Dämmpflicht).

    Deswegen lehne ich jegliche Arbeiten an der Fassade ab.
    Es gibt nun allerdings Bewohner im Haus, die denken ich will mich einfach nur quer stellen. Sie wollen nun auf eigene Faust in Eigenleistung beschädigte Eternitplatten spachteln/austauschen und die Fassade mit Fassadenfarbe streichen.
    Leider ist meine Frau auf deren Seite und unterstützt das Vorhaben sogar weil sie den Anblick des Hauses auch furchtbar findet. Sie möchte nun sogar die Farbe/Spachtelmasse kaufen und den Mietern zur Verfügung stellen.

    Meine Frau ist leider auch unbelehrbar.
    Sie sagt, ich hätte mich nur mal wieder im Internet belesen und suche jetzt Gründe, um gegen eine Renovierung zu sein.

    Ich brauche nun ein Schriftstück, in dem steht, welche Arbeiten an der Fassade, wenn überhaupt, erlaubt sind, ohne dass eine Komplettsanierung erforderlich ist.

    Wende ich mich hierzu am Besten an einen Bauingenieur, einen Anwalt oder das Bauamt?
     
  2. #2 simon84, 31.12.2018
    simon84

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    Ein paar wichtige Fragen:

    Güterstand und Zugehörigkeit des Hauses ?
    Andere Bewohner = Mieter oder ähnliches Verhältnis ?

    Bist du wirklich bereit einen Rechtsstreit mit deiner eigenen Frau wegen so etwas anzufangen ?

    Ein "Überstreichen" ist nur Spezialbetrieben nach Einholung einer Ausnahmegenehmigung erlaubt, dir Privat ist das verboten. "Ich hab keine Lust zu renovieren" reicht nicht für eine Ausnahmegenehmigung.

    Andersrum bist du als Eigentümer zu einer Reparatur verpflichtet, wenn Defekte vorliegen, insbesondere wenn es sich um beschädigte, asbesthaltige Bauteile handelt.

    Und nun ?
     
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