Arglist / Verdeckter Mangel / 10 Jahre?

Diskutiere Arglist / Verdeckter Mangel / 10 Jahre? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Mangelhafte Dachdämmung ist nicht automatisch ein arglistig verschwiegener Mangel Selbst schwerwiegende Ausführungsmängel bei der Dämmung eines...

  1. carpe

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    Mangelhafte Dachdämmung ist nicht automatisch ein arglistig verschwiegener Mangel

    Selbst schwerwiegende Ausführungsmängel bei der Dämmung eines Daches erfüllen nur in Ausnahmefällen den Tatbestand des arglistigen Verschweigens. Aus diesem Grund verneinte der Bundesgerichtshof eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist und wies die Klage des Auftraggebers auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung ab.

    Die eingebrachte Dämmung wies nach Angaben des Auftraggebers unter anderem eine mangelhafte Unterlüftung auf sowie Lücken infolge zu knappen Schnitts zwischen den Sparren auf. Die Mängel waren rd. 6 Jahre nach Abnahme bei Ausbauarbeiten festgestellt worden. Die Gerichte werteten diese Mängel in ihrer Gesamtheit als nicht so gravierend, dass es nach der allgemeinen Lebenserfahrung ausgeschlossen erscheint, dass diese lediglich fahrlässig verursacht sein können.

    Von einem arglistig verschwiegenen Mangel ist dann auszugehen, wenn das hergestellte Werk besonders grobe und für jeden, der mit seiner Herstellung zu tun hatte, unübersehbare Mängel aufweist. In diesem Fall sahen die Gerichte diese Voraussetzung aber nicht als gegeben an.

    Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.09.2007, Az.: VII ZR 72/07
     
  2. carpe

    carpe

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    Sorry, die Anführungszeichen vergessen. Stammt nicht von mir, hab ich von der Webseite des Weka Baufachverlages.
     
  3. #23 MartinB, 24.07.2008
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    Bei deinem Fall "Capre" sind auch 2 Komponenten zumindest strittig.

    Im Fall "Frank P" wurde der Punkt "Abnahme" bisher noch nicht besprochen.
    Hierbei ist zumindest, wenn nicht sogar ganz, ein Teilverschulden gegeben.
    Wie sieht den das Vertragsverhältnis zum Bauleiter aus? Frank P.
    In der Praxis wird oft mit der Firma über Jahre gestritten und dann wird sie im Verfahren "INSOLVENT". Das Buch wird dann ganz einfach zu gemacht und der BH denkt, Deckel drauf. Auch dafür hat das Recht, AUSNAHMEN bei der Verjährung, geschaffen.
     
  4. Rex17

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    Ich konnte jetzt nicht herauslesen, ob nur die Dämmung oder
    auch die Dampfsperre gefehlt hat bzw. beschädigt war.

    Mindestens genauso wichtig ist das fachgerechte Verlegen der
    Dampfsperre. Hört sich leicht an, ist es aber grade im Dachbereich
    definitiv nicht. Es gibt im Wohnungsbau nicht umsonst das
    "Blower Door-Verfahren".
    Nun gut hier wars nur eine Halle, aber
    es könnten langfristig weitaus schlimmere Schadensbilder entstehen.
    Zum Beispiel, wenn irgendwann der Schimmelpilz in die Dachkonstruktion geht.
    Dann wäre das Tragwerk an sich beeinträchtigt und dann ist das
    schon ein gravierender Mangel. Das muss natürlich nicht unbedingt
    passieren. Aber, wenn die schwarzen Flecke jetzt nicht bemerkt worden wären , die Halle hätte noch 5 Jahre leergestanden und beim einem
    leichten Sturm bricht das Dachtragwerk zusammen....

    OK, ich habs sicher etwas überspitzt formuliert, die Dachbinder sind
    sicher imprägniert, so schnell pasiert da nichts. Aber ich wollte nur deutlich
    machen, dass ein jetzt vorhandener kleiner Mangel im Laufe der Zeit durch-
    aus sehr gravierende Folgen haben kann. Das sollte man auch mal bedenken.
     
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