Armierungschicht zu dünn und mangelnde Abdichtung Fensterüberdämmung

Diskutiere Armierungschicht zu dünn und mangelnde Abdichtung Fensterüberdämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei mir wird gerade ein WDVS aufgebracht. Auf der Fassade wurden 160mm 035 EPS Platten aufgebracht und im Eingangsbereich 80 -...

  1. #1 Lennard, 05.12.2023
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    Hallo zusammen,

    bei mir wird gerade ein WDVS aufgebracht. Auf der Fassade wurden 160mm 035 EPS Platten aufgebracht und im Eingangsbereich 80 - 100mm 022 Phenolharzplatten. Zudem wurden die Fenster zu 40mm überdämmt.

    Heute wurde die Armierungsschicht samt Netz aufgebracht. Dabei habe ich vorab den Stuckateur gebeten die noch bestehenden Lücken zwischen Fenster und Dämmung auszuschäumen um potentielle Wärmebrücken durch den Armierungsmörtel zwischen Fenster und Dämmung zu vermeiden.

    Heute bin ich nach der Arbeit nach Hause gekommen und habe an ca 4 Stellen mit einem dünnen Dorn Proben gemacht, wie stark die Armierungsschicht aufgebracht wurde. An 2 Stellen war die Stärke ca 2-4mm und den anderen beiden bei ca 4-6mm. Daraufhin habe ich bei einer der Fenster an einer der Stellen die heute morgen noch offen waren ebenfalls getestet, wie weit ich mit dem Dorn reinkomme. Dort konnte ich leider den gesamten Dorn von ca 8 cm Länge einführen.

    Gemäß Angebot soll die Armierungsschicht 6-8mm betragen. Nach Recherche bzgl. Phenolharz ist die Armierung mit mindestens 8mm sicherzustellen.

    Nach einem ersten Anruf an den Stuckateur wurde mir versichert, ich solle mir keine Sorgen machen, sie machen schon alles, wie es sein soll.

    Meine Frage an euch nun, wie geht man mit einer solchen Situation um? Direkt einen Sachverständigen hinzuziehen oder nochmals das Gespräch suchen? Und wie geht man dann weiter vor? Einen gemeinsamen vor Ort Termin mit Zeugen und Proben nehmen? Wenn sich der Verdacht erhärtet, auf Ausbesserung pochen?

    Danke euch schonmal vielmals vorab. Falls weitergehende Fragen bestehen, immer her damit!

    Gruß
    Lennard
     
  2. #2 Gast 85175, 05.12.2023
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    Gast 85175 Gast

    Du musst damit aufhören "darum zu bitten" und es einfach anordnen, vorzugsweise schriftlich....

    Dann schuldet der das einfach nur. Was da "nötig" ist, spielt erst einmal keine Rolle. Eigentlich...

    WDVS sind "Systeme" mit bauaufsichtlicher Zulassung. Wie das technisch richtig zu machen ist, damit das überhaupt rechtlich zulässig ist, steht in den Zulassungen. Man musste jetzt das System kennen, dann könnte man nachsehen wie die Armierungslage zu machen ist. Manche Systeme kennen dann auch noch mehrere Varianten, man muss also noch wissen, welchen Armierungsspachtel die verwendet haben.

    Es kann gut sein, dass in der Zulassung irgendwas von 2-6mm oder so steht, damit wäre es dann zumindest einmal "technisch" in Ordnung. Er würde dann aber die 6-8mm trotzdem noch vertraglich schulden...

    Und jetzt noch der blöde Fall. Es kann auch sein, dass da in der Zulassung zB. 3-5mm steht, es also schon rein baurechtlich nicht erlaubt ist da 6-8mm aufzubringen. Solche Schnitzer sind bei frei angebotenen WDVS nicht selten, die Handwerker schreiben gerne fürchterlichen Quatsch in ihre Angebote...

    Bevor Du mir nicht sagts was das für ein System und welche variante es ist, kann ich noch nicht einmal nachsehen, ob das so überhaupt grundsätzlich i.O. ist...
     
  3. #3 petra345, 05.12.2023
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    Bitte eine Skizze des Querschnittes, damit man sieht was da wo gemessen wurde.

    Sinnvoll ist es übrigens, wenn man die Fenster zunächst an die Außenwand mit der entsprechenden Folie zur luftdichtheit montiert. Danach kommt die Dämmung und die Fenster kann man später ohne die Dämmung zu beeinträchtigen jederzeit auswechseln.
     
  4. #4 Lennard, 05.12.2023
    Lennard

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    Dein Wort in Gottes Ohren! Das ärgert mich tatsächlich am meisten, da ich das Gefühl habe, dass ich da vorsichtig sein müsste. Und das obwohl es ja nicht viel digitaler geht... Kurzum, nein, ich werde nicht bitten.... ;-)

    Hartschaum EPS 032 nach EN 13163,
    Anwendungstyp WDV nach DIN 4108-10
    Produkt:*Sto-Dämmplatte Top32 160mm

    Verdübelung EPS-Hartschaum mit zugelassenen, versenkten
    Thermodübeln gemäß Fachverband WDVS

    Armierungsschicht mit basaltverstärktem Leichtarmierungsmörtel auf Kalk-Zement Basis.
    Leichtarmierungsmörtel auf Wärmedämmplatten volldeckend
    auftragen, alkalibeständiges Glasfasergewebe eindrücken und
    planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen.
    Nach ETAG-Leitlinie 004.
    Produkt:*StoLevell Novo

    Ich muss mich auch hinsichtlich der Schichtstärke korrigieren. 6-8 mm hat er mit heute morgen genannt. Im Angebot stehen mind. 5 mm + 2 mm Oberputz


    Ja, auch hier habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Luftdichtigkeit wurde natürlich bereits bei der Fenstermontage durchgeführt. Allerdings führt der Armierungsmörtel zwischen Fensterrahmen und überlappender Dämmung zu einer Wärmebrücke

    Sollten hier noch Infos unvollständig oder gänzlich fehlen bringe ich Sie noch.
     
  5. #5 Gast 85175, 05.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jein, es ist so, wenn Du als Bauherr etwas anordnest, dann müssen die das erstmal tun. Nur wenn es wirklich „gefährlich“ oder vollkommen „gewerkefremd“ ist, können die das verweigern. Wenn es einfach nur „Pfusch“ ists, was Du anordnest, dann müssen die schriftlich Bedenken anmelden, wenn Du dabei bleibst, müssen sie es aber doch tun, ggf. dann unter Ausschluß der Gewährleistung.

    Das bedeutet dann aber nicht, dass die alles „kostenlos“ tun müssen. Wenn Du eine zusätzliche Leistung anordnest, dann musst das auch zusätzlich bezahlen.

    Es bleibt aber in allen Fällen dabei, dass Anordnungen des Bauherren nicht einfach ignoriert werden können, das geht halt garnicht. Mindestens ein Schreiben in dem er sich weigert und auch mitteilt wieso, oder er muss es halt tun, kann er sich ja aussuchen. .


    Wenn die wirklich den Novo verwendet haben, dann gilt eine Mindestdicke von 5mm beim Unterputz (siehe Seite 35). Alles darunter ist dann nicht einmal mehr rechtlich zulässig…

    https://www.dibt.de/pdf_storage/2023/Z-33.43-61(1.33.43-61!52).pdf

    Wie die überhaupt dazu kommen bei der derzeitigen Witterung mit mineralischen Mörteln zu verputzen wäre noch die Spezialexperten-Bonusfrage.

    Ich persönlich wäre etwas stinkig wenn die mir das so gemacht hätten. Zuerst einmal, diese mineralischen Leichtspachtel (zB Level Novo) finde ich eigentlich gut, in Händen eines fähigen Stuckateurs ergibt das sehr viel wertiger Oberflächen als diese „Ultradünnspachtel“ bei denen man später jede Gewebeüberdeckung auch noch im Oberputz sieht. Für mich persönlich gehört dann aber mehr Dicke drauf als nur die absolute Mindestdicke von 5mm. Das kannst jetzt aber nicht rügen, weil 5mm ist formal gerade so noch OK und das ist ja auch vertraglich vereinbart. Schwach finde ich es trotzdem.

    Einen Gefallen tut er sich übrigens nicht mit der Variante, weil er darf 5mm nicht unterschreiten. Es ist da nicht schlau 5mm zu planen, weil handwerklich bekommt er das niemals hin, dass er da nicht ständig Stellen hat, an denen weniger drauf ist. Aber auch diese Dummheit ist (eigentlich) nicht dein Problem…

    Wenn er dann noch hin geht und von dem Leichtspachtel wirklich nur 2mm drauf schmiert und das auch noch mitten im Winter… Da hat er dann einfach die Grenze weit überschritten…

    Das nächste Thema ist dann, das ist nicht leicht zu korrigieren. Man kann nicht einfach nachträglich etwas mehr drauf schmieren, das Gewebe muss in der oberen Hälfte der Armierungslage liegen… Man muss als nochmal vollflächig mit einer kompletten Armierungslage drüber, Du kannst Dir ja selbst vorstellen wie gerne das einer auf seine Kosten macht…

    Du solltest jetzt noch prüfen ob nicht doch vielleicht so ein organischer Spachtel mit Frostschutz oder sowas gewesen ist, aber wenn es wirklich der „Novo“ war, dann stufe ich es halt als Pfusch ein. Ob Du die Schichtdickenmessung ordentlich gemacht hast müßte man auch noch prüfen…

    Ob Du mit dem alleine klar kommst, oder ob Du Verstärkung brauchst, das weiß ich nicht, da Du den Herren kennst, kannst das wohl auch besser einschätzen als ich…
     
  6. #6 Lennard, 05.12.2023
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    Erst einmal vorab herzlichen Dank für eure mega schnelle und ausführliche Rückmeldung.

    Ich habe heute morgen noch gesehen, dass er den Novo genutzt hat. Da lagen X-Säcke neben seiner Anmischmaschine. Heute Tagsüber waren es bis ca. 6,5 Grad und aktuell haben wir ca. 4 Grad draußen und es soll nicht kälter werden. Ist zwar grenzwertig, aber das ist noch gerade so in Ordnung für mich.

    Und grundsätzlich hab ich auch kein Problem, wenn es zu Mängel kommt (überall wo gearbeitet wird, fallen Späne), aber was mich aufregt, ist wie man als Kunde dann so frech als "dumm" verkauft wird, indem man einem sagt, dass das alles so seine Richtigkeit hat.

    Ich danke euch erstmal und halt euch auf dem Laufenden. Mal sehen, was er mir morgen vorschlägt und dann entscheide ich, ob ich einen Gutachter hinzuziehe.
     
  7. #7 Gast 85175, 05.12.2023
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    In dem Fall passt das wirklich, sehe ich auch so, grenzwertig aber noch vertretbar...
     
  8. #8 Fabian Weber, 05.12.2023
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    Wenn er weniger dick aufträgt, dann spart der ganz einfach beim Material und kassiert bei Dir mehr ab.
     
  9. #9 klappradl, 06.12.2023
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    Wo in Deutschland kann man eigentlich bei dem Wetter ein WDVS armieren? In den Verarbeitungsrichtlinien steht eigentlich immer > 5°C.
     
  10. #10 Lennard, 06.12.2023
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    So ein kleines Update von mir:

    Der Stuckateur war heute morgen um 8 Uhr vor Ort. Leider hat er nachdem ich meinen ersten Satz noch nichtmal aussprechen konnte, angefangen mit seinem Cutter kreuz und quer Schlitze in die Wand zu machen und wild die Netzung raus zu reißen. Nachdem ich ihn dann einigermaßen habe beruhigen können, hat er seinen Sto Aussendienst angerufen, damit dieser seine Meinung dazu abgibt.

    Der Kollege kam dann auch und sagte von 5 Metern Entfernung: sieht doch alles gut aus.
    Nach einer kurzen Diskussion bzgl. Mindestschichtstärken (Aussage Sto 3mm...) und dem rausholen der Zulassungen hat man sich darauf geeinigt, nochmals drei größere Streifen zu entnehmen. Und zwar sowohl im EPS (gem. Zulassung Schichtdicke 5-15) als auch im Bereich der Phenolharz (gem. Zulassung Schichtdicke 8-13).
    Dabei wurden ca. 7 Messpunkte betrachtet. Eps lag zwischen 2 und 4 und Phenolharz bei 2-5 mit einer Ausnahme von 8.

    Daraufhin wurde der Sto Aussendienst immer leiser und fuhr dann auch ohne finale Aussage.

    Der Stuckateur hat dann unmittelbar angefangen sein Gerüst abzubauen mit der Aussage, dass sein Vertrauen in seinen Kunden nicht mehr vorhanden ist.

    Ich habe meine Beschwichtigungsversuche dann eingestellt und habe den für unseren Bereich bestellte Sachverständigen angerufen. Er wird kommende Woche vor Ort sein.

    Meine Frau konnte den Stuckateur dann soweit bringen, dass dieser nächste Woche mit dazu kommt und man gemeinsam mit dem neutralen Gutachter die weiteren Schritte bespricht!
     
  11. #11 Gast 85175, 06.12.2023
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    Bei der Bundeswehr wäre das wohl eine Variante der Selbstverstümmelung, leider können wir am Bau keine Truppendienstgerichte einrichten um sowas schnell aburteilen zu lassen...

    Du kannst schon fast darauf wetten, dass die intern von oben herunter die strikte Anweisung haben, dass die Zulassung einfach nur das heilige Buch ist, das immer gilt. Punkt.
    Der muss jetzt erst einmal mit seinem Vorgesetzten reden, der dann entscheidet, wie sie mit diesem Problemkunden (gemeint ist der Stuckateur) weiter machen...


    Ich bewundere diese Kaufleute ja sehr. Die haben von Natur aus ein paar Upgrades, zum Beispiel Präzisions-Lasermessgeräte in den Augen, die sind uns einfach genetisch überlegen.


    Ja natürlich, wenn der Kunde nachsieht ob es passt und dann feststellt, dass das nicht passt, dann baut man das Gerüst ab weil man das Vertrauen in den Kunden verloren hat! Das ist natürlich exakt das, was nicht nur vollkommen irre ist, sondern ihm auch rein rechtlich überhaupt nicht zusteht. Eine Schichtdickenmessung samt Mängelrüge ist ganz glasklar etwas das Du nicht nur darfst, sondern was eigentlich auch sogar zu deinen Obliegenheiten im Hinblick auf die Abnahme gehört. Der hat einfach keinerlei Recht wegen sowas den vertrag zu kündigen. ENde.

    Im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit ist es so, diese WDVS sind nicht sehr fehlertolerant. Neben nicht richtig angeklebten Platten und verpfuschten Anschlüssen sind zu dünne Armierungslagen wohl einer der Hauptgründe, wieso die WDVS so einen schlechten Ruf haben. Meiner Erfahrung nach altert so eine zu dünne Spachtelung überhaupt nicht gut, das ist im Universum der WDVS einfach etwas von den Sachen, die man als Kunde überhaupt nicht haben will. Das ist in meinen Augen nicht nur auf irgendwelchen Vorschriften herumgeritten, das ist schon eher eine größere Sünde, die einen als Kunden mittel- und langfristig wirklich viel Geld kosten kann...

    2mm mineralischer Leichtspachtel geht mE überhaupt nicht, das ist eine Dicke die man schon bei organischen Armierungsmassen kritisch betrachten muss... Das ist einfach nur komplett am Thema vorbei, das ist arg rissgefährdet, beim ersten Hagel beschädigt, sobald die Farbe mal etwas runter ist ganz schnell stark veralgt, usw... Das hat das realistische Potential, innerhalb weniger Jahre einfach nur kaputt zu sein...

    Das weiß auch der Hersteller, die schreiben nicht einfach so 5-15mm in die Zulassung, das hat schon Gründe...

    Abschließend: Ich kenne solche dramatischen Szenen, sowas tritt überwiegend in Zusammenhang mit glasklaren Mängeln auf, also wenn die Handwerker schon wissen, dass sie da gerade sicher verloren haben, dann schreit man halt erst einmal durch die Gegend und stößt wild Flüche und Drohungen aus...
    Ich weiß nicht um wieviel m² es da geht, ich schätze den Schaden für den Handwerker erst einmal auf um die 3.000€, viel mehr dürfte das den Handwerker nicht kosten, wieso er da als Erstreaktion einmal in die Richtung arbeitet in der er seinen Schaden potentiell verzehnfacht... man muss nicht immer alles verstehen...

    Soll er sich erstmal abregen, das Recht dürfte da ziemlich umfassend auf deiner Seite sein und Du hast dem mE auch sachlich kein Leid angetan, wenn Du das rügst. Sowas ist einfach keine Bagatelle mehr...
     
    Viethps gefällt das.
  12. #12 Fabian Weber, 06.12.2023
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    Wenn der Gutachter kommt, dann gleich die Zulassung des Gesamtsystems parat haben und ich empfehle auch, gleich mal als Stichprobe jeweils eine Platte abzunehmen und die Verklebung/Verdübelung zu prüfen.

    Du hast alles genau richtig gemacht.
     
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