Aufbau und Dämmung der Bodenplatte für Effizienzhaus 40

Diskutiere Aufbau und Dämmung der Bodenplatte für Effizienzhaus 40 im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich möchte ein Fertighaus in Holzständerbauweise als Effizienzhaus 40 schlüsselfertig errichten lassen. Der Fertighaushersteller bietet das Haus...

  1. #1 MichaelS, 04.01.2024
    MichaelS

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    Ich möchte ein Fertighaus in Holzständerbauweise als Effizienzhaus 40 schlüsselfertig errichten lassen. Der Fertighaushersteller bietet das Haus ab Oberkante Bodenplatte an. Ich habe einen Vertrag, in dem die Bodenplatte wie folgt beschrieben ist:

    7. Bodenplatte
    7.1 Außenfundamente
    Die Außenfundamente für die Bodenplatte werden als umlaufende Frostschürze bis zu B0 am tief unter Gelinde in 40 cm Breite aus Beton der Güte C 20/25 in Erde hergestellt.

    7.2 Bodenplatte
    Die Bodenplatts wird aus Beton der Güte C 20/25 in 20 cm Starke hergestellt. Die Bodenplatte erhalt eine Bewehrung bestehend aus 2 Lagen Betonstahlmatten Q 188 A. Alternativ wird die Bodenplatte aus Stahlfaserbeton hergestellt. Für die Ebenheitstoleranz ist DIN 18202 maßgebend. Unterhalb der Bodenplatte wird eine Schutzfolie verlegt. Zudem wird eine lastabtragende Perimeterdämmung in 120 mm Stärke und WLG 040 unterhalb der Bodenplatte verlegt.

    7.3 Fundamenterder
    In den Außenfundamenten wird ein verzinkter Bandstahl auf Erdspießen verlegt. Eine Edelstahlanschlussfahne wird an benötigter Stelle aus der Bodenplatte herausgeführt. Uber den Einbau des Fundamenterders wird eine Fotodokumentation erstellt. Diese wird dem Bauherren zur Verfügung gestellt. Nach aktueller Norm ist für den Fundamenterder von einer Elektrofachkraft eine Widerstands-Messung vor dem Betonieren durchzufuhren. Dies ist vom Bauherren rechtzeilig in seinem Auftrag zu veranlassen, Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, werden die Außenfundamente betoniert und der Bauherr hat eine nachträgliche Widerstands-Messung durch eine Elektrofachkraft vornehmen zu lassen.


    Dieser Beschreibung habe ich wie folgt widersprochen:

    Ich habe ich festgestellt, dass mit der angegebenen Spezifikation die Vorgaben für ein KFW-40 Effizienzhaus so nicht zu erreichen sind. Hier wird ein U-Wert von >= 0,19 W/(m²·K) angegeben. Dafür ist z.B. eine XPS-Isolierung von ca. 16 cm der Wärmeleitgruppe 032 (0,032 W/(m·K)) oder ähnlich erforderlich. Die Angaben zum Aufbau der Bodenplatte waren etwas dürftig. Ich gehe einmal davon aus, dass eine Sauberkeitsschicht unter der Isolierung vorgesehen war. In der Regel wird für die Bodenplatte ein nur geringfügiger teurerer WU-Beton benutzt, anstatt des von Ihnen benutzen C20/25.

    Daraufhin habe ich folgende Antwort erhalten:

    Die Häuser inkl. der Bodenplatten entsprechen dem KFW 40 Standard. Eine Ausnahme gibt es unserer Kenntnis nach nur bei Sprossenfenstern, da sich diese negativ auf den gesamten Energieeinsparnachweis auswirken und dann stärkere oder bessere Dämmungen erforderlich werden.

    Hier einmal ein Ausschnitt aus einem Energieeinsparnachweis für einen KfW 40 Bungalow mit vergleichbarer Größe bezogen auf die Bodenplatte.


    upload_2024-1-4_18-39-24.png
    Der Leistungsumfang der Bodenplatte mit einer 120 mm starken Perimeterdämmung unter der Bodenplatte ist auf den KFW 40 Standard für das Projekt abgestimmt.
    Für die Bodenplatte ist kein WU-Beton erforderlich, da die Bodenplatte auf der Oberseite mit einer Abdichtung versehen wird. Der Lastfall „drückendes Wasser“ oder „aufstauendes Sickerwasser“ kommt bei einer Bodenplatte nicht vor. Gem. Statik reicht ein Beton der Güte C 20/25 für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit aus.
    Bedingt durch die Einhaltung der Vorgaben an den Wärmeschutz und die Statik ist keine Anpassung des Auftrags der Bodenplatte erforderlich. Wenn Sie das gewünschte Haus so realisieren möchten, ist auch kein Rücktritt vom Auftrag der Bodenplatte nötig.


    Jetzt meine Frage:

    Kann mir jemand im Forum mitteilen, ob die angegebene Isolierung ausreicht und man tatsächlich auf WU-Beton verzichten kann? Bei meinen Recherchen wurde immer WU-Beton verwendet. Die Isolierung unter der Bodenplatte war auch etwas dicker, um den geforderten U-Wert zu erreichen. Vielen Dank im voraus.
     
  2. #2 Gast 85175, 04.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Du sagst nix über den Estrichaufbau der bei dir vereinbart ist. Die Beispielrechnung die man dir geschickt hat beschreibt 120mm Dämmung unter der Bodenplatte und dann noch 90mm Dämmung auf der Bodenplatte (Estrichunterbau).

    Wieso man dir da eine "Beispielrechnung" von irgendwas schickt, statt der Berechnung für dein Haus, wäre auch mal noch zu klären...
     
  3. #3 MichaelS, 04.01.2024
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    Danke für die Antwort. Hier geht es erst einmal nur um die Bodenplatte. Die Fußbodenheizung und den Estrich übernimmt der Fertighaushersteller. Ich möchte nur ausreichend dämmen und vor allem Nässe im Haus verhindern. Nachträglich lässt sich so etwas bei einer Bodenplatte leider nur schwer korrigieren.
     
  4. #4 Fabian Weber, 04.01.2024
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    Ich finde den Part mit dem Fundamenterder viel schlimmer.

    Das ist meines Wissens nach nicht DIN-Konform. Der Rohbauer muss da ja auch die entsprechende Fachunternehmererklärung beibringen.

    Warum der Bauherr hier Bauleistungen übernehmen soll, erschließt sich mir nicht.

    Vielleicht kann @Dipol was dazu sagen?!

    Wenn die Bodenplatte oberseitig abgedichtet wird, ist doch alles in Ordnung.

    WU-Beton macht noch lange kein WU-Bauteil.
     
  5. artibi

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    Kfw40 betrachtet den gesamten Bau. Eine Aussage, ob 120mm Dämmu unter der BoPla ausreichen ist für sich genommen gar nicht möglich. Du kannst 200mm Dämmung unter die BoPla machen und das Haus kann die Kfw40-Norm trotzdem verfehlen. Du kannst 0mm Dämmung unter die BoPla machen und das Haus kann trotzdem Kfw40 erreichen. Da ist - wie geschrieben - mehr an Informationen notwendig.
     
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  6. Dipol

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    Das erschließt sich auch mir nicht und wenn noch gilt was ich einmal als Betriebswirt des Handwerks gelehrt bekam, rate ich als Nichtjurist diese m. E. unzulässige AGB-Formulierung einem Fachanwalt für Baurecht vorzulegen.

    Die neue DIN 18014:2023-06 lässt im Gegensatz zur Vorgängernorm bei erhöhten Erdübergangswiderständen anstelle von Ringerdern nunnmehr auch Tiefenerder zu. Der Text ...
    ... lässt vermuten, dass
    1. der verzinkte Bandstahl nicht wie früher als geschlossener Fundamenterder-Ring in Streifenfundamenten sondern nur als Verbinder für mind. zwei oder mehr Tiefenerder (aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 o. g.!) geplant ist.
    2. Das wirft die Folgefrage auf, ob die Bodenplatte armiert ist und ob die mit einem Funktionspotentialausgleichsleiter (CBN) versehen werden soll.
    Für eine fundierte Beurteilung der Normkonmformität außerhalb der m. E. obskuren Übertragung der Durchgangsmessung auf den Auftraggeber wäre ein bemaßter Plan der Erdungsanlage erforderlich, der auch nach neuer DIN 18014 geschuldet ist.

    In Erwartung des vom ZVEH angekündigten komprimierten Leitfaden zur neuen Erdungsnorm habe ich bislang davon abgsehen, den gepinnten Erdungsthread auf die im Umfang explodierte neue DIN 18014 zu aktualisieren. Ich versuche zu klären, warum der noch nicht veröffentlicht wurde.
     
  7. Dipol

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    Der Leitfaden wurde Anwendungshilfe genannt und steht online.

    Siehe gepinnten Thread zur DIN 18014:2024-03 mit weiteren Info-Quellen!
     
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Aufbau und Dämmung der Bodenplatte für Effizienzhaus 40

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