Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne

Diskutiere Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Es soll in einem Bauobjekt mit Geschäftsgebäude, Eigentumswohnungen und Häusern eine Tiefgarage saniert werden. Die Tragfähigkeit soll wegen...

  1. #1 Captainaki, 08.10.2023
    Captainaki

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    Es soll in einem Bauobjekt mit Geschäftsgebäude, Eigentumswohnungen und Häusern eine Tiefgarage saniert werden. Die Tragfähigkeit soll wegen Schaden an Betonstützen und Wänden gefährdet sein.
    Der Komplex und die betroffene Tiefgarage wurde im Jahr 1989, 1990 erstellt von einer Baugesellschaft einer Bank.

    Wer muss die damals von Ingenieuren erstellten Statischen Berechnungen, Details zu Bewehrung, Fundament,etc. wie lange aufbewahren? Gibt's da Vorschriften?
    Vg Michael
     
  2. SIL

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    Bauamt - einmal dort , immer dort -Archiv
     
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  3. #3 Gast 85175, 08.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Aufgrund mancher Verjährungsfristen im Zivilrecht (zB Schadensersatz 30 Jahre) können wir anfangen Fälle zu konstruieren in denen es schlau ist das alles aufbewahrt zu haben und auch Fälle, in denen man das alles lieber "nicht mehr findet"... Es ist regelmäßig im Eigeninteresse der Eigentümer sowas gut aufzubewahren, dass die ganze Welt dazu verpflichtet wäre Archive für die Ewigkeit anzulegen ist jedenfalls nicht richtig.

    Es sollte da bei größeren Objekten noch eine Menge Unterlagen bei den Bauämtern geben. Die bewahren ALLES was sie im Genehmigungsverfahren in die Finger bekommen haben dauerhaft auf, da findet man manchmal ganz erstaunlich dicke Akten.... Man müsste mal nachsehen, was das in dem Fall alles war...
     
  4. SIL

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    Da gibt es eine Prüfstatik - auch Bauamt , ansonsten gilt 10 Jahre der 'restliche' Schrieb , 30 Jahre Statik Arch etc Schuldrecht - BGB , Bauamt gilt solange das Gebäude 'steht'
     
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Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne

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