Auffüllen von Material auf Grundstück durch Tiefbauunternehmen bei Erschließung?

Diskutiere Auffüllen von Material auf Grundstück durch Tiefbauunternehmen bei Erschließung? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Bauexperten, unser Grundstück in einem Neubaugebiet wird derzeit erschlossen. Das Bodenniveau vieler Grundstücke lag ca. 30 - 50 cm unter...

  1. #1 matt407, 30.09.2017
    matt407

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    Hallo Bauexperten,

    unser Grundstück in einem Neubaugebiet wird derzeit erschlossen.
    Das Bodenniveau vieler Grundstücke lag ca. 30 - 50 cm unter dem Niveau der Randsteine am Gehweg.
    Kürzlich wurde auf diesen Grundstücken sehr lehmiges Material durch das Erschließungsunternehmen
    verteilt, um offensichtlich das Bodenniveau an die Straße anzugleichen.
    Dieser Vorgang verunsichert uns etwas. Kann man solch Material als Boden in irgend einer Form als Untergrund gebrauchen? Wir befürchten, dass wir dies abtransportieren und ersetzen lassen müssen?
    Ist so ein Auffüllen generell Praxis, dass man als Eigentümer dies akzeptieren muss?
    Was denkt ihr?

    vorher:
    vorher_14-09-17.jpg

    nachher:
    nachher_30-09-17.jpg

    Grüße
    Matt
     
  2. #2 petra345, 30.09.2017
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    Das ist grundsätzlich eine Sauerei. Sie können den Mutterboden nicht mehr zur Seite schieben und lagern.
    Sie können auf dem Material auch nicht ohne Keller auf Straßenniveau ein Gebäude errichten, weil das Material dazu sorgfältig verdichtet werden muß..
    Wenn Sie einen Keller ausheben wollen, müssen Sie das Material entfernen und entsorgen.

    Sie können die Polizei einschalten. Aber die wollen wissen w er genau das abgeladen hat. Den haben sie aber nicht gesehen.
    Schalten Sie die Umweltbehörden ein. Die sind oft weniger zimperlich. Vielleicht hilft es.
     
  3. #3 Andybaut, 30.09.2017
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    Da bin ich zu 100% bei petra.
    Umweltbehörde einschalten undAnzeige wegen Sachbeschädigung erstatten.

    Das stinkt zum Himmel. Hier wird die Deponie gespart auf Kosten der Grundstückseigentümer.

    Z.B. 202 Schutz von Mutterboden

    Achtung:
    Es kann gut sein, dass da auch ein Abkommen zwischen dem Erdbauer und der Gemeinde vorliegt und
    die auch keinen Handlungsbefarf sehen. Das ist aber dann u.U. nicht euer Problem.
    Ab Kauf ist das Grundstück eurer. Wenn dort nichts von Aufschüttungen erwähnt ist, dann ist es
    eine Sachbeschädigung.
     
  4. #4 matt407, 30.09.2017
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    Hallo,

    danke euch - eine Umweltbehörde müsste ja prüfen können, ob dieser Vorgang Rechtens ist? (Auch wenn es Absprachen zwischen Erdbauer und Gemeinde gibt?)
     
  5. #5 petra345, 30.09.2017
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2017
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    Ich glaube nicht, daß es Rechtens ist, daß Mutterboden so untergebuttert wird.
    Aber ich habe schon merkwürdige Behörden und Richter erlebt.

    Spätestens wenn Ihnen der gegnerische Anwalt erläutert, daß es ja ein Vorteil für Sie ist, wenn das Gelände aufgefüllt wird, merkt man seine Ohnmacht.

    Ich habe das in einem ähnlichen Problem einst erlebt.
     
  6. #6 Diamand, 01.10.2017
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    Als Juristischer Laie sage ich es mal so das niemand etwas auf deinem Grundstück abzuladen hat dagegen kann man vorgehen.

    Nur meine Frage an dich, ist das denn schon dein Grundstück oder gehört es noch demjenigen welcher diese Erde dort verteilt hat. Wenn dieses so ist dann kann man dann wohl nicht allzu viel machen.

    Oder um es mal so zu sagen wenn es erlaubt wäre Hochradioaktives Material dort zu verteilen und der Grundstücksbesitzer macht dieses so kannst du dagegen nichts unternehmen.

    Allerdings verteilt man keinen Lehm auf Mutterboden den Garten möchte ich nach einem kräftigen Regen nicht betreten.

    Anstelle von solchem Material würde ich dann schon lieber aus einer Kompostieranlage mir LKW weise Material besorgen auch wenn man dann einige Jahre damit leben müsste das sich die Fläche ständig setzt.
     
  7. #7 matt407, 02.11.2017
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    Hi,

    vielen Dank für euer Feedback. In der Zwischenzeit haben sich die Dinge geklärt.
    Durch das erschließende Unternehmen wurde auf manchen Grundstücken der Mutterboden vor Erschließung abgetragen (unseres war da auch dabei).
    Nachdem das Niveau zwischen den Grundstücken und der Straße so unterschiedlich war, wurde durch das Unternehmen das lehmige Material auf den Grundstücken aufgebracht, dies war der Gemeinde erstmal nicht bekannt (Aussage Tiefbauamt).
    Neben mir hatten sich mehrere Grundstücksbesitzer beschwert, daraufhin wurde das erschließende Unternehmen angewiesen, den Lehm von den Grundstücken, dessen Besitzer den Lehm nicht wünschten, wieder abgetragen und eine Schicht Mutterboden aufgetragen. (Die Leute, die sich nicht beschwert hatten, haben auf der Lehmpampe den Mutterboden aufgetragen bekommen....)

    Viele Grüße
    Matt
     
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