Aufrechnung von einbehaltenem Kaufpreis bei Insolvenz des BU

Diskutiere Aufrechnung von einbehaltenem Kaufpreis bei Insolvenz des BU im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir haben letztens im Bekanntenkreis über folgenden Sachverhalt diskutiert: Ein Bekannter hat eine Eigentumswohnung gekauft und aufgrund...

  1. #1 Bolanger, 08.10.2021
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    Hallo,

    wir haben letztens im Bekanntenkreis über folgenden Sachverhalt diskutiert:

    Ein Bekannter hat eine Eigentumswohnung gekauft und aufgrund von Baumängeln einen Teil des Kaufpreises einbehalten. Andere Eigentümer haben deutlich weniger oder teils gar nichts einbehalten.
    Nun zeichnet sich ab, dass der Bauträger die Forderung nach Mängelbeseitigung oder alternativ Kostenerstattung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommen kann und dann wohl in die Insolvenz geht. Bei einer GmbH bliebe dann für die Gemeinschaft höchstens das Stammkapital von 25 KEUR, ggf, weniger, wenn noch andere Gläubiger da sind. Bei 10 Wohnungen mit vergleichbarer Größe bekäme dann jeder Eigentümer 2.5 K ausbezahlt bzw. würden diese in die Instandhaltungsrücklage fließen.

    Wenn nun der Bekannte Forderungen von 10 KEUR hat, ihm aus der gemeinschaftlichen Forderung aber nur 2,5 KEUR zustehen, wessen Forderung hat dann Vorrang? Muss der Bekannte, dessen einbehaltenen Kaufpreis der Bauträger erstmal einfordert, diese dann zahlen, um sich anschließend nur seinen geringeren Anteil über die Gemeisnchaft wiederzuholen oder kann er seine eigene Forderung vorrangig behandeln und den auf ihn entfallenden Mängelanteil vorrangig mit dem zurückbehaltenem kaufpreis verrechnen?

    Danke und Grüße
     
  2. #2 Fred Astair, 08.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 08.10.2021
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    Bei einer WEG ist immer nach Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden.
    Wenn die 10.000,- nur für Mängel am Sondereigentum einbehalten wurden, hat die Gemeinschaft keinen Anspruch darauf.
     
  3. #3 nordanney, 08.10.2021
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    Kauf Eigentumswohnung vom Bauträger = Zahlungen nach MaBV?! Dann ist Dein Bekannter noch kein Eigentümer der Wohnung. Richtig? Das wird er auch erst einmal nicht, da der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wurde. Im Insolvenzfall wird das spannend mit dem Insolvenzverwalter bzw. der Bankfinanzierung (Erwerberkonten und gegenüberstehend Bankfinanzierung). Ganz so einfach ist der Sachverhalt nämlich nicht.
     
  4. #4 Bolanger, 08.10.2021
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    Das haben wir in unserer Diskussion auch schon festgestellt. De facto gibt es ja zwei Forderungen, die erstmal gleichartig sind: Sowohl die Gemeinschaft als auch ein einzelner Käufer fordern vom Bauträger eine Leistung. Es ist schon klar, dass im Falle einer Insolvenz gewisse Forderungen an den Bauträger Vorrang haben, wie z.B. Lohnzahlungen an Angestellte oder ggf. Forderungen der öffentlichen hand wie Lohnzusatzkosten etc.

    Beim Vergleich der Forderungen eines einzelnen Käufers und der Gemeinschaft würde ich persönlich der Forderung des Einzelnen Vorrang geben, da er einen entsprechenden Vertrag direkt mit dem Bauträger geschlossen hat während die Gemeinschaft erst über den Umweg der einzelnen kaufverträge aller Eigentümer zum Gläubiger wird.

    Die Zahl war nur ein Beispiel, da die genaue Summe erst noch ermittelt werden muss, ggf. über einen Gutachter. Dazu gehören dann Mängel am Sondereigentum, anteilige Mängel am Gemeinschaftseigentum sowie ein Ausgleich für verspätete Fertigstellung. Hast Du eine Referenz, aus der man ablesen kann, dass die Gemeinschaft keinen Anspruch auf die Einzelforderung hat?
     
  5. #5 Fred Astair, 08.10.2021
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    Nein, habe ich leider nicht, weil ich solch Malheur noch nicht erleben musste.
    Mein Beitrag spiegelt nur mein Rechtsempfinden.
    Es kann aber durchaus sein, dass @nordanney hier besser unterwegs ist. Immerhin ist er Finanzer.
     
  6. #6 nordanney, 08.10.2021
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    Wenn der Bauträger für die Maßnahme eine Projektgesellschaft gegründet hat (was schlaube Bauträger tun), ist der Vorrang eh egal, da keiner von Euch irgendwelche weitere Gegenleistung bekommen wird. Pleite = kein Geld mehr da. Daher wird es interessant, ob und wie die MaBV gelebt wurde und was die Bank sagt, die den Bauträger finanziert hat. Denn die hat gleichzeitig auch noch alle Käufergelder auf einem separaten Konto.
     
Thema: Aufrechnung von einbehaltenem Kaufpreis bei Insolvenz des BU
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