Aufstockung Garage bei Grenzbebauung

Diskutiere Aufstockung Garage bei Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, wir würden gerne eine Garage mit einem Zimmer überbauen, und ich frage mich wie hier die konkrete Lage bzgl. Grenzbebauung ist. Es...

  1. #1 maxpower48, 23.03.2024
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    Guten Tag,

    wir würden gerne eine Garage mit einem Zimmer überbauen, und ich frage mich wie hier die konkrete Lage bzgl. Grenzbebauung ist. Es handelt sich um ein Reihenhaus/EFH aus den 60ern, hier wurden nebeneinander immer Haus, Garage, Haus, Garage, ... gebaut, wobei es keine Lücken gibt, d.h. Garage geht bis zur Grundstücksgrenze und an der Grundstücksgrenze wurde direkt an die Garage das nächste Haus gebaut. Die Garagen sind jeweils 3m breit und aktuell befindet sich auf der Garage eine Terrasse.
    Grundsätzlich gelten ja die 3m Abstand zum Nachbargrundstück bei Anbauten. Da hier aber auch eine Grenzbebauung durch den Nachbarn vorliegt (sein Haus beginnt ja direkt an der Grundstücksgrenze), gibt es soweit ich gelesen habe eine Ausnahme und wir dürfen auch bis zur Grenze bauen. Allerdings habe ich ziemlich wenig genauere Infos gefunden, weiß hier jemand mehr?
    • Gibt es evtl doch Einschrenkungen trotz Grenzbebauung des Nachbarn?
    • Muss ich so einen Überbau vom Bauamt genehmigen lassen? Was brauche ich dafür?
    • Kann der Nachbar trotzdem aus irgendwelchen Gründen widersprechen?
    • Hat hier jemand so etwas mal selbst gemacht?
    Noch ein paar Infos, fragt gerne, falls noch etwas fehlt:
    • Kein Bebauungsplan
    • In der Nachbarschaft habe ich ein paar solche Überbauten gesehen, weiß allerdings nicht Genaueres

    Besten Dank im Voraus!
     
  2. #2 simon84, 23.03.2024
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    Was steht im Bebauungsplan? Geschlossene Bauweise ?

    ps du schreibst kein Bebauungsplan vorliegend
    Ganz sicher ? Ggf. nachfragen

    die Nachbarn die das bereits umgesetzt haben :
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  3. #3 maxpower48, 23.03.2024
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    Bebauungspläne dort kann man online auf einer Karte einsehen, dort gibt es keinen. Evtl., weil alle Häuser dort eh quasi baugleich sind?

    Die Nachbarn werde ich bei Gelegenheit fragen, allerdings wohne ich >300km entfernt. Würde mich auch nicht nur auf deren Aussagen verlassen wollen (ist vermutlich schon lnage her, dass es umgesetzt wurde) und dachte, hier weiß jemand etwas dazu.
     
  4. Dimeto

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    Geht mir hier genauso.
    Ja.
    Vielleicht.
    Mangels Informationen nicht beantwortbar.
    Ich brauche:
    - das Bundesland
    - Angaben zum Vorhaben (Zimmer = Wohnraum, Aufenthaltsraum, Abstellraum?)
    - Angaben zur Nachbarschaft, die Ähnliches umgesetzt haben (Eintragung in Liegenschaftskarte, so dass der Abstand zum Baugrundstück erkennbar ist)

    Und soll in der Karte das Planungsrecht laut Kommune auch vollständig dargestellt sein? Viele Gemeinden befinden sich noch in der Aufbauphase, wobei meistens chronologisch rückwärts vorgegangen wird, d.h. ältere Pläne sind oft noch nicht erfasst.
    Falls es tatsächlich keinen Bebauungsplan gibt oder es einen gab, der aber aufgehoben wurde oder unwirksam ist, greift §34 BauGB. Ein Vorhaben muss sich
    nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
    einfügen. Deiner Beschreibung nach handelt es sich nicht um Reihenhäuser, sondern um Kettenhäuser, also um eine abweichende Bauweise (§22 Abs. 4 BauNVO). Durch die Aufstockung würden aber Reihenhäuser entstehen, so dass sich das Vorhaben bezüglich der Bauweise nicht in die nähere Umgebung einfügt, es sei denn, die Umfeldanalyse würde ergeben, dass genügend naheliegende legale Reihenhäuser vorhanden sind.
     
  5. #5 maxpower48, 24.03.2024
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    • Bundesland RLP
    • Ich arbeite 2-3 Tage die Woche von zu Hause, dafür soll der Raum sein. Also am ehesten Arbeitszimmer.
    • Die Gebäude mit überbauter Garage sind in einer Nachbarstraße im gleichen Baugebiet, 100-150m Luftlinie entfernt. Gebäude sind baugleich zu unserem. In der Nachbarstraße sind 5/9 Garagen überbaut, in unserer Straße keine. Oder was genau meinst du hier mit "Eintragung in Liegenschaftskarte"?

    Zum Bebauungsplan: Ich konnte auf der Webseite keine Hinweis auf Unvollständigkeit finden. Für andere Teile des Baugebiets gibt es Bebauungspläne, hier allerdings nicht. Im Bauschein wird allerdings eine Befreiung vom Bebauungsplan erwähnt. Den Bebauungsplan zu anderen Teilen des gleichen Wohngebiets finde ich online.
     
  6. Dimeto

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    Dann handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben, da es nicht unter §62 LBauO fällt und mangels Bebauungsplan §67 LBauO nicht zur Anwendung kommt.
    Schwer einzuschätzen, vermutlich nur durch eine Bauvoranfrage zu klären. Spontan würde ich sagen, dass die Nachbarstraße bezüglich der Bauweise nicht mehr zur näheren Umgebung zählt.
    So zum Beispiel:
    Beispiel_Kettenhaus.png
    Laut Website Kaiserslautern gibt es auch hier keinen Bebauungsplan. Allerdings gibt es den Hinweis, dass fehlende Pläne sukzessive ergänzt werden. Angenommen es gibt tatsächlich keinen, dann gilt hier §34 BauGB. Die Bauweise in der Kandinskystraße ist meines Erachtens abweichend (Kettenhäuser). Auf der nördlichen Straßenseite sind die Garagen zwar überbaut, allerdings wegen der Hanglage nur zur Talseite hin. Wie die Genehmigungsbehörde eine Aufstockung zur Straße beurteilen würde ist fraglich. Für die südliche Straßenseite sähe ich aber keine Chance auf Aufstockung der Garagen.
    Dann hilft wohl nur die Nachfrage bei der Kommune oder der Baugenehmigungsbehörde. Möglicherweise wurde er aufgehoben.
     
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  7. #7 maxpower48, 24.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 25.03.2024
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    Danke dir, hier die Karte: Im linken Bereich der Kettenhäuser gibt es überbaute Garagen, im rechten nicht. Mich interessiert, ob man sowas im rechten Bereich bauen darf.
    [Bild entfernt zwecks Privatsphäre]
     
  8. Dimeto

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  9. Berndt

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    die Statik gibt das her ?
     
  10. #10 maxpower48, 24.03.2024
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    Habe es noch nicht durchrechnen lassen. In den Bauunterlagen steht bei der Garage nur dass sie massiv mit 24cm Wänden ist. Und bei baugleichen Gebäuden in der Nachbarschaft wurde es ja auch umgesetzt.
     
  11. #11 simon84, 25.03.2024
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    @maxpower48 die etwas älteren Bebauungspläne B12 C, D und E sind online und die Daten teilweise unvollständig.
    Ich halte es nicht für unrealistisch, dass es die Buchstaben A und B ebenso gibt und die einfach nicht online sind.

    Warum fragst du denn nicht einfach mal beim Bauamt Mainz nach?
     
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  12. #12 maxpower48, 25.03.2024
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    Hatte am Wochenende zu, mache ich.
     
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