Aufwandshöhe seitens der Banken, Kinder

Diskutiere Aufwandshöhe seitens der Banken, Kinder im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mit Elterngeld gibt es noch eine Variante, die für einige womöglich als zu hart erscheint. Und zwar das zweite Kind direkt nach dem Ersten. D.h....

  1. #21 Stroitel, 24.01.2013
    Stroitel

    Stroitel Gast

    Mit Elterngeld gibt es noch eine Variante, die für einige womöglich als zu hart erscheint. Und zwar das zweite Kind direkt nach dem Ersten.
    D.h. die Frau nimmt nur 1 Jahr Elternzeit, bekommt das ganze Jahr Elterngeld. Nach einem Jahr direkt in den Mutterschutz und wieder in die Elternzeit mit dem gleichen Elterngeld + Geschwisterbonus (ca. 180€?).
     
  2. Torian

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    Bekannte von mir wechselten beim Kinderwunsch rechtzeitig die Steuerklasse von 4/4 zu 3/5. Dadurch erhält sie im Monat mehr Nettogehalt und er weniger. Am Jahresende gleicht sich das Bekanntermaßen über die Steuererklärung wieder aus.

    Sie nimmt 12 Monate Elternzeit, er 2 Monate Elternzeit.

    Für die Höhe von dem Elterngeld werden dann wie gewünscht die Einkommensbescheinigungen eingesendet. Für die Berechnung von dem Elterngeld zählt das NETTO-Gehalt! ACHTUNG: Die Steuerklasse muss rechtzeitig geändert werden, mitten in der Schwangerschaft ist zu spät!

    Auch interessant dazu:
    http://www.test.de/Elterngeld-2013-Einbussen-fuer-junge-Eltern-4430834-0/
     
  3. Gwenny

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    Uii, ui, ui. Das geht hier ja noch munter weiter. Interessante Tips von euch.

    Seit 2013 wird aufgrund des BRUTTO-Gehalts gerechnnet, nicht mehr Netto! Daher sind auch Freibeträge schnuppe.
     
  4. Torian

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    Schade, aber dann muss ich mir für das für 2014 geplante Kind schon keine Gedanken zur Steuerklasse machen...
     
  5. #25 Stroitel, 24.01.2013
    Stroitel

    Stroitel Gast

  6. #26 Gwenny, 24.01.2013
    Zuletzt bearbeitet: 24.01.2013
    Gwenny

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    Ne, dass stimmt so nicht. Die Höhe des Elterngeldes ist auch abh. von der Lohnsteuerklasse. http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

    Das bisherige Steuerungsmittel, um das Elterngeld zu erhöhen, indem man die Lohnsteuerklasse wechselt und ein höheres Nettoeinkommen erhält, wird erschwert. Mit der neuen Regelung ab 2013 hat nur noch die Lohnsteuerklasse Bewandnis für das Elterngeld, die am längsten vor dem Elterngeldbezug Bestand hatte. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel der Lohnsteuerklassen darauf zu achten ist, dass sie mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes Bestand hat.

    Hinweis: Der Wechsel der Lohnsteuerklasse tritt erst ab dem Folgemonat des Wechsels ein (§ 39 Abs. 6 EStG). Wechselt man also die Lohnsteuerklasse beispielsweise am 05. Juli, so gilt diese erst ab August.

    Quelle: http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-2013.html
     
  7. Torian

    Torian

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    OK, Danke!
     
  8. touchi

    touchi Gast

    Also als erstes frag mal deine Frau nach dem Ersten wie es mit dem Zweiten aus sieht :) .
    Dieses Thema kann man wirklich schlecht planen...da es zu viele Faktoren gibt die passen müssen.

    Meine Frau hat 1 Jahr Elterngeld genommen und danach Teilzeit bis heute. Das Zweite ist erst mal auf Eis kommt nun ...später.

    Netto haben wir 3400,- (Steuerklasse III/V) Ich Voll / Sie Teilzeit.

    Rate für unser Haus 980,-

    Keine weiteren Verbindlichkeiten!

    Das sollte also passen, wenn es hart kommt stehen wir das auch ein einige Monate ohne das Gehalt meiner Frau aus. Ich bin Beamter.

    Kosten für Kinder ist sehr von einem selbst abhängig!!! Wir sind recht alternativ eingestellt und kaufen (noch) wenig neu. Das mit den Anziehsachen wurde ja schon gesagt einen Kinderwagen brauchst du genau 1 Jahr ! Da gibt es viele Punkte wo man überlegen muss ob es ein neuer sein muss.
    Stillen & Co solltest du deiner Frau überlassen bei uns hat es gut geklappt das muss aber nicht sein.
    Für einige muss es beim ersten Kind gleich der Touran oder ein riesen Kombi sein (Kinderwagen brauchst du wie lange ??? ), wir fahren Prius. Die Liste geht so ewig weiter und es gibt tausend Meinungen...

    Schwierig wird es bei der Betreuung die kann auch ins Geld gehen. Unsere Kurze ist bei einer Tagesmama. Die konnten wir gut auf die Zeiten zuschneiden und Sie ist sehr flexibel.
    Kosten: 1/3 wir - 1/3 - Stadt - 1/3 Land
    Beim Elterngeld bitte auch nicht vergessen das es progressiv versteuert wird.


    Touchi
     
  9. Boja79

    Boja79

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    Den Geschwisterbonus gibt es nicht! Es gibt bei Mehrlingsgeburten einen Zuschlag von Pauschal 300€ für das zweite, dritte,.. Kind zum Elterngeld (sagt euch ein Zwillingspapa).
     
  10. Boja79

    Boja79

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    Ich muss mich mal verbessern! Es gibt tatsächlich einen Geschwisterbonus in höhe von 10% des Elterngeldes, mindestens jedoch 75€.
    Vorraussetzungen
    1 weiteres Kind unter 3 Jahren / 2 weitere Kinder unter 6 Jahren

    LG Boja
     
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Aufwandshöhe seitens der Banken, Kinder

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