Ausbau im Haus der Schwiegereltern

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  1. mezer

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    Folgende Situation zu Hause. Wir wohnen zurzeit gemeinsam mit den Schwiegereltern und meiner Schwägerin in einem 3-stöckigen Haus.

    Wir wohnen zur Miete und das Haus gehört dem Schweigervater. Das Haus ist abbezahlt.

    Im Keller wohnt die Schwägerin, im Erdgeschoss die Schwiegereltern und oben wohnen meine Frau und ich. Der Dachspeicher steht momentan nur als Lagerfläche zur Verfügung.


    Plan ist es, das Dachgeschoss auszubauen und mit unserem Stockwerk zu einer großen Wohnung zu verbinden.

    Für die Bank bzw. den Kredit müssten die Besitztümer natürlich klar geregelt sein. Die Schwiegereltern würden uns gerne die Wohnung verkaufen und uns unterstützen, mit dem Ausbau. Ein Kredit bekommen Sie auf Grund des Alters nicht mehr.

    Soweit ich weiss muss die Wohnung vor dem Verkauf auch besichtigt und geschätzt werden, sprich sie können uns diese nicht für 10.000€ verkaufen oder gar schenken?


    Erste Frage, reicht es für die Bank aus „nur“ das obere Stockwerk zu kaufen für den Ausbau.

    Zweite Frage, was ist die cleverste Lösung für den Verkauf oder Schenkung des Stockwerkes? Es sollte legal passieren und alles klar geregelt sein, aber natürlich nicht unnötig viel dem Fiskus geschenkt werden.


    Gibt es jemand der sich damit auskennt? Welche Möglichkeiten gibt es denn?


    Besten Dank !
     
  2. #2 cschiko, 06.06.2018
    cschiko

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    Also der Fiskus spielt da erstmal keine große Rolle, wenn man es richtig anlegt. Denn wenn dein Schwiegervater die Wohnung samt Dachgeschoss deinem Partner(in) schenkt, steht zunächst mal ein Freibetrag von 400.000€ zur Verfügung. Das werdet ihr wohl nicht erreichen!

    Beim schenken kann es allerdings innerhalb der ersten 10 Jahre (soweit ich das in Erinnerung habe) zu Problemen kommen, sollten deine Schwiegereltern z.B. pflegebedürftig werden. Dann könnte die Schenkung, wenn diese finanziellen Mittel benötigt würden, vom "Staat" angegangen werden. Sicherer ist daher ein Kauf, da kann man sich aber am besten vom Anwalt/Notar beraten lassen. Hier gibt es Kaufkonstrukte bei denen ihr quasi durch vorzeitiges Erbe bezahlt, aber da lässt man sich am besten beraten! ;-)

    Tendenziell, das hängt natürlich davon ab was genau ihr vorhabt, sollte dies auch für die Bank ausreichen. Da spielt natürlich auch das Eigenkapital eine Rolle! Was ist mit der Schwägerin? Muss diese ausbezahlt werden?
     
  3. mezer

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    Der Gang zum Anwalt wird uns wohl nicht erspart bleiben. Jedoch wollte ich mir hier im forum erst einmal Rat holen. Jede Minute die ich beim Anwalt Fragen stelle lassen die sich ja vergolden :-) daher erst einmal dieser Weg.
    Thema ausbezahlen der Schwägerin weiss ich bzw wissen wir alle nicht so genau. Ob und wie. Theoretisch können die Schwiegereltern uns das obere und der Schwägerin das untere Geschoss verkaufen/schenken.
    Ich lese mich mal bei dem Thema Schenkung ein. Danke fur deinen Beitrag
     
  4. #4 simon84, 06.06.2018
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    Um das ganze rechtlich abzusichern wird eine Teilungserklärung nötig sein.

    Bei mehr als 2 Wohneinheiten wird das Gebäude eine andere Gebäudeklasse werden und dann sind ggf. andere Brandschutzanforderungen notwendig.

    Kellerwohnung ggf. nicht offiziell genehmigungsfähig.

    Dazu brauchst du sicherlich auch einen Architekt.
     
  5. #5 Einfachnurich, 08.06.2018
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    Die Wohnungen müssen dann nach WEG aufgeteilt werden, so ihnen die Wohnung im DG gehören soll. Diese Teilungserklärung ist kein großer Akt, allerdings wird in der Tat ein Architelt von Nöten sein, was aber grundsätzlich das Problem auch nicht sein soll.

    Die Frage ist doch, wie wird das unter den Eltern und der Schwägerin aufzuteilen bzw. zu klären sein. Wir kennen ja das Verhältnis untereinander nicht, denkbar wäre aber auch eine Belastung des gesamten Hauses, wo die Eltern eine Zweckerklärung unterzeichnen, sprich sie stimmen der Belastung des gesamten Hauses zu. Eine Zustimmung der Schwägerin ist dafür ja nicht von Nöten, wenn die Eltern zustimmen, denn der Kredit für den Ausbau gehört ihnen, damit haben die Eltern nichts zu tun. Sicherlich gehört ihnen dann nichts, aber eben deshalb muss die Schwägerin auch nicht zustimmen, insbesondere dann nicht, wenn sie Miete zahlen, wie die Schwägrin auch.

    Sollte im Zuge der Kreditaufnahme für den Ausbau des Dachgeschosses die Erbangelegenheit noch nicht geklärt oder zu klären sein, wäre eine Belastung des elterlichen Eigentums ohne Teilung eine Möglichkeit, zumal im Zuge einer späteren Erbauseinandersetzung bzw. Festlegung ihre Investition immer zu berücksichtigen sein wird. Hier ist ja auch entscheidend, ob sie bereit sind in etwas zu investieren, ohne dass ihnen das gehört, in das sie investiert haben.
     
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