Ausschluß der Gewährleistung

Diskutiere Ausschluß der Gewährleistung im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Fachleute, heute benötige ich einen Rat. Ein Bauherr hat in Eigenleistung seinen Ausbau im Dachgeschoß in Angriff genommen....

  1. Falko

    Falko

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    Hallo liebe Fachleute,

    heute benötige ich einen Rat.

    Ein Bauherr hat in Eigenleistung seinen Ausbau im Dachgeschoß in Angriff genommen.

    Dabei hat er alle Regeln außer Acht gelassen.
    -Keine Dampfsperre, da jeder Sparren einzeln mit Folie
    -keine Wandanschlüsse
    -Dämmung teilweise auch von der Dachseite mit Folie
    -GKB mit 5 Schrauben / m² befestigt
    -GKB mit Fuchsschwanz geschnitten
    - etc. etc.

    Der Bauherr wurde durch mich, da ich Fenster geliefert und eingebaut habe, in die Techniken und seine Fehler am Ausbau eingewiesen.
    Der BT und der Bauleiter haben ausdrücklich auf den falschen Ausbau hingewiesen.

    Eigentlich müßte Rückgebaut werden, aber der Bauherr stellt sich quer und sagt, es ist alles korrekt.

    Nun mein Problem:

    Ich soll ein kompliziertes Detail beim Trockenbau ausführen, welches unmittelbar an den "Pfusch" grenzt.
    Bedenken habe ich ausführlich angemeldet. Ich soll aber fertigstellen.

    Wieweit hafte ich für Vorgewerk (Eigenleistung) ?
    Kann ich mein Detail getrennt betrachten und fertigstellen?


    Danke im Voraus für die rege Beteiligung

    Gruß Falk
     
  2. manni

    manni

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    welcher Vertrag?

    ich zitiere Bruno aus untenstehendem Thread:

    Der Unternehmer beim VOB-Vertrag tut gut daran, Bedenken anzumelden, wenn etwas außerhalb der a.a.R.d.T. bestellt wird. Dem Unternehmer mit BGB-Vertrag kann das egal sein, wenn jemand ausdrücklich etwas Unübliches will.

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&threadid=1005
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Beim VOB-Vertrag ist folgendes zu tun:

    Bedenken anmelden

    Besteht der AG weiter auf der Ausführung, Bedenken schriftlich wiederholen und auf den Haftungsausschluss hinweisen.

    Auch wenn der AG mitteilt, dass er den Auftragnehmer weiterhin in der Haftung sieht, ist dieser von der Haftung freigestellt.
     
  4. Falko

    Falko

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    Danke

    allerdings wüßte ich gern, was "a.a.R.d.T." heist.

    Gruß Falk
     
  5. #5 bauworsch, 21.03.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    a.a.R.d.T.

    allgemein anerkannte Regeln der Technik
     
  6. Falko

    Falko

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    na klar

    Danke
    Falk
     
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Ausschluß der Gewährleistung

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