Außenisolierung / Dämmung

Diskutiere Außenisolierung / Dämmung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, in unserer Straße hat man teilweise auf die Grundstücksgrenze bauen dürfen - die Häusere stehen teilweise mehr als 50 Jahre und werden zur...

  1. JBR123

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    Hallo,

    in unserer Straße hat man teilweise auf die Grundstücksgrenze bauen dürfen - die Häusere stehen teilweise mehr als 50 Jahre und werden zur Zeit "überarbeitet" - die Gemeinde hat ein Sanierungspaket geschnürrt und gibt es an die Hausbesitzer weiter!!! (dies nur als Allgemeininfo)

    Nun ist ein Bekannter von seinem Nachbar überrascht worden. Dessen Großvater hat ein Gebäude in dieser Straße auf die Grenze gebaut und nun will der aktuelle Besitzer eine 25cm starke Dämmung aufbringen und würde somit den Innenhof vom Nachbargebäude nutzen um Gerüst zu stellen und dann auch noch um 25cm zu stehlen!!

    Gerüst - klar, das ist normalerweise kein Problem aber dass man auch 25cm vom eigenen Grundstück herschenken soll - kann nicht sein, oder doch???

    Wie sieht hier die Rechtslage aus???

    DANKE
    JBR
     
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  2. #2 simon84, 26.08.2018
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    Klar geht das, unsere Rechtsprechung liebt Dämmung .

    Was soll der Nachbar denn sonst machen ?
     
  3. #3 Lexmaul, 26.08.2018
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    25 cm Dämmung - so einen Irsinnn würde ich eher hinterfragen...
     
  4. #4 simon84, 26.08.2018
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    Ohne Details zu kennen kann das viel oder wenig sein. Bei einer Vorhang Fassade mit Holz Verschalung kann das schon sein .

    „Styropor“ wdvs wär es schon arg
     
  5. #5 Lexmaul, 26.08.2018
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    Ich interpretiere bei sowas "immer" WDVS.
     
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    Na ganz so einfach ist das nicht zu klären, obwohl viele Bundesländer mittlerweile Regulierungen dazu haben gilt: nicht mehr Dämmung als lt EneV nötig gleichzeitig darf keine 'unzumutbare' Einschränkung des Betreffenden erfolgen.. wenn es möglich ist und ggf sogar mit Innen Dämmung gearbeitet werden kann, so ist aussen dann nichts mit Duldung etc immerhin zieht dies ein Grundbucheintrag etc mit sich, es bleibt Ihnen daher nur der Rechtsweg denn der Verursacher wird Ihnen kaum seine Grundlagen oder sein Konzept vorlegen, dazu ein aktuelles Urteil BGH, Urteil vom 02.06.2017, V ZR 296/16) allerdings bezieht sich dieses auf eine Verletzung EneV bei Errichtung.
     
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  7. #7 simon84, 26.08.2018
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    Im Sanierungsfall schaut es echt schwierig aus da zu widersprechen. Mehr Details wären gut
     
  8. SIL

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    Doch das geht schon Simon zumal 25 cm ja völlig überzogen ist, deshalb muss der TE das Konzept verlangen, übrigens besteht auch kein Anspruch ein ortsübliches Reihenhaus auf KfW zu Ertüchtigen, wir wissen doch wie das ist - da wird so lange hin und her gerechnet und partiell dann soviel 'rangewustelt' das am Dach achja da machen wir minimal, Peri unten nee das muss ja gebuddelt werden, alte Heizung lassen wir etc - weil da kommen richtig Kosten, dann kommen solche Konstrukte raus wo dich fragst...
     
  9. #9 Fritz531, 26.08.2018
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    wenn es geduldet werden muss, dann nur insoweit als mit der Dämmung die EnEV eingehalten wird.
     
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