Außenputz - allgemein anerkannte Regeln der Technik

Diskutiere Außenputz - allgemein anerkannte Regeln der Technik im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Community, folgendes Problem: unser Haus wurde außen mit mineralischem Putz auf Poroton (Haus) bzw. Beton (Garage) verputzt. So weit, so...

  1. #1 Mauerfall, 01.04.2021
    Mauerfall

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    Hallo Community,

    folgendes Problem: unser Haus wurde außen mit mineralischem Putz auf Poroton (Haus) bzw. Beton (Garage) verputzt. So weit, so schlecht.
    Beim Verputzen selbst lag die Außentemperatur morgens bei ca. +1°C, stieg dann bis ca. 14:00 Uhr auf +7°C und fiel in der ersten nacht wieder auf ca. +0° ab. An den Folgetagen ähnlich, teilweise fiel die Temperatur nachts in den nächsten Tagen sogar leicht unter den Gefrierpunkt. Jedenfalls waren meine Autoscheiben mehrfach vereist. Der Putz war nach 3 Wochen noch so nass, dass wir ihn mit dem Daumen eindrücken konnten. Das Haus selbst war auf niedriger Temperatur beheizt (Innenausbau in Eigenleistung), die Garage nicht.
    Wir haben einen baubegleitenden Sachverständigen, der uns empfohlen hat, das sofort zu rügen. Wurde auch gemacht. Unser baubegleitender Sachverständiger bezieht sich dabei auf die DIN 18550T1 sowie Angaben des Herstellers und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
    Der Verputzer - und auch der Bauträger - stellen sich auf den Standpunkt, dass die Angaben des Putzherstellers nur eine Empfehlung seien. Die Norm wird völlig ignoriert und deren Rechtskraft bestritten. Zugleich hat uns der Bauträger einen Sachverständigen präsentiert, der aussagt, eine Verarbeitung sei entgegen des Datenblattes auch unter 5°C möglich - er wollte dies aber nicht schriftlich bestätigen. Und laut Verputzer hätte die Oberfläche am Haus ca. 8°C betragen. Und die anerkannten Regeln der Technik wären egal, wenn das Resultat in Ordnung geht. Der Putz würde ja halten.
    Wir haben an der Garage deutliche Rissbildung bis hin zu Löchern, die in Laufe der Trocknungszeit nach und nach aufgetreten sind, sowie seltsame Flecken, für die unser Bauleiter (vom Bauträger) offiziell keine Erklärung hat, er meinte aber das könnte eine Sinterschicht sein. Oberputz ist noch nicht aufgebracht, wir haben aber massiven Druck von Seiten des Bauträgers, dies zuzulassen.

    Was tun? Auf der einen Seite haben wir unseren Sachverständigen, der eine mangelhafte, da nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung konstatiert und auf der anderen Seite die ausführenden Gewerke, die dies bestreiten, Geld für erbrachte Leistung sehen wollen und bereits mit Gericht drohen.

    Was meint ihr? Und wo finde ich diese allgemein anerkannten Regeln der Technik, um das mal in Ruhe nachzulesen und mir ein eigenes Bild machen zu können?

    Vielen Dank und Grüße vom Bodensee!
     
  2. #2 Fabian Weber, 02.04.2021
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    Die Antwort hast Du Dir doch schon selbst gegeben?

    Glaub mal nicht, dass die gleich mit dem Anwalt kommen.

    Fotos vom Schadensbild wären mal interessant, um beurteilen zu können, ob es überhaupt ein Problem gibt.
     
  3. #3 Mauerfall, 09.04.2021
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    Ich hab mal zwei Bilder gemacht. Man sieht deutlich Risse, Blasen und Löcher, und das ist an mehreren Stellen so.

    Unser Problem ist halt das folgende:

    Und man hat uns aufgefordert, den Oberputz aufbringen zu lassen und die fällige Rate, die wir auf Anraten des Sachverständigen zurückbehalten haben, zu begleichen. Da war der Bauträger samt Anwalt schnell - samt Drohung, wenn wir die Weiterarbeit behindern, den Vertrag aufzulösung und von uns Schadenersatz zu verlangen. Wenn die jetzt aber weiterarbeiten, werden diese ganzen Risse etc. überdeckt, heißt auch wir können dann kaum noch einen Nachweis führen wenn nötig.

    Beste Grüße
    Mauerfall
     

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  4. #4 Fabian Weber, 09.04.2021
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    Ich würde dem Bauträger sagen, er soll im Beisein seines Gutachters eine Haftzugprobe durchführen lassen. Wenn dann die Werte aus dem Datenblatt des Putzes erreicht werden, kann ja gerne weitergeputzt werden,

    Wenn man als Firma einen Mangel angezeigt bekommt, dann muss man diesen auch qualifiziert entkräften und nicht einfach irgendwas behauten.

    Der Bauträger ist in der Beweislast, dass es ein mangelfreies Werk ist. Dass sein eigener Sachverständiger dies schriftlich nicht bestätigen möchte, würde ich dem Bauträger direkt vorhalten. Wenn alles in Ordnung ist, sollte der doch kein Problem damit haben, oder?

    Wie war oder kalt es diesem Tag war, kann man ja auch rechtssicher nochmal nachgoogeln.
     
  5. Mok

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    Was meinst du mit rechtssicher? Ich hatte vor ein paar Jahren mal ein größeres Projekt, bei dem das ein großer Streitpunkt war (inkl. Anwaltsheer auf beiden Seiten). Als Kompromiss wurde sich auf die Angabe der Schlechtwettertage des DWD geeinigt, aber da die maßgeblichen Stationen doch ein paar Kilometer weit weg waren und es um wenige Grad Temperaturunterschied ging, war damit keiner so wirklich glücklich.

    Das spielt aber m.E. Mauerfall in die Hände, denn wie Fabian ja schon erwähnt hat, muss die Firma belegen, dass sie korrekt gearbeitet hat. Sie ist in der Beweispflicht, nicht du.

    Mit dem Finger gemessen? Wurde das protokolliert? Und auch wenn Putz recht dünn ist, glaube ich nicht, dass die Oberflächentemperatur der Auftragsfläche maßgeblich ist. Die Aushärtung wird ja an der Luftseite trotzdem verzögert bis verhindert. Aber von Putz hab ich ehrlich gesagt auch keine Ahnung, das ist nur eine Mutmaßung.
     
  6. Pyrate

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    @Mauerfall

    Ohne fachlich etwas beizutragen, möchte ich dir aus Erfahrung mit Bauunternehmen raten: lass dich nicht einfach abspeisen. Gut, dass ihr Geld zurückhaltet. Die Bauunternehmen versuchen schnell mit Drohungen, Anwalt und Co den (vermeintlich) Ahnungslosen Bauherrn in die Knie zu zwingen. Lasst euch nicht beeindrucken. Wie andere schon meinten: der BU muss nachweisen, dass die gerügten Mängel nicht vorliegen.

    Wenn schon deren Gutachter nichts schriftlich gibt, dann ist die Kacke am dampfen.

    Übrigens ist ein Verstoß gegen die aaRdT und/oder die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller immer ein Mangel. Dazu gibt es BGH Entscheidungen.

    Ich denke ihr solltet auch einen Anwalt für Baurecht einschalten. Scheut euch nicht davor. Lasst euch nicht veräppeln!

    Aber vielleicht gab es ja schon ein einsehen. Ich drücke euch die Daumen.

    Natürlich ist das nur meine persönliche Meinung hier, aus eigener Erfahrung, daher hat das keine rechtliche oder fachliche Kompetenz. Jedoch erinnert mich euer Ärger an unseren...
     
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