Aussteifung

Diskutiere Aussteifung im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich möchte mein Fertighaus (1970, Weber) in Holzrahmenbauweise energetisch sanieren (und Schadstoffe verringern). Dabei wäre Teil des Plans...

  1. Gylox

    Gylox

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    Hallo,
    ich möchte mein Fertighaus (1970, Weber) in Holzrahmenbauweise energetisch sanieren (und Schadstoffe verringern). Dabei wäre Teil des Plans bei den Außenwänden von der Innenseite die Holzfaserplatten zu entfernen. Die Beplankung von der Außenseite bliebe unangetastet, genau wie alle Innenwände.

    (So könnte ich an Raum zwischen den Holzständern kommen und da Dämmstoff reinpacken, aktuell ist da 6cm Glaswolle drin, aber 10cm Platz. Durch das Entfernen der Holzfaserplatten verspreche ich mir gleichzeitig auch eine Verringerung der Schadstoffe. Sowie die Möglichkeit eine Dampfsperre sauber zur Decke hin anzubringen, um dann den Dachboden dämmen zu können. Und ich könnte eventuell noch mehr Latten anbringen, um noch weiteren Dämmstoff einzubauen)

    Jetzt frage ich mich, ob das so ohne weiteres erlaubt ist...
    1. Darf man diese Holzfaserplatten einfach so entfernen, oder muss das ein Statiker vorher ausrechnen?
    2. Würde es dazu reichen, wenn man nach dem Entfernen der Holzfaserplatten eine Konterlattung auf die Holzständer baut? Wäre dann die Aussteifung wiederhergestellt?
    3. Auf die Konterlattung soll eigentlich auch noch OSB oder Holzfaserdämmplatten, wäre es spätestens dann wieder sicher?
     
  2. #2 Holzhaus61, 03.10.2023
    Holzhaus61

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    Bei Deinen Holzfaserplatten handelt es sich vermutlich um Spanplatten, die vermutlich dem Baujahrtypisch schadstoffbelastet sind. Genaueres durch Labor. Wie dem auch sei, diese Spanplatten stellen die aussteifende Scheibe dar, die vermutlich neben Nägeln/Schrauben/Klammern auch noch verleimt sind. Ist also schon mal eine Sauarbeit die abzubekommen. Wie dem auch sei, ist bei Abbruch äußerste Sorgfalt geboten. Ohne einen Statistiker zu konsultieren, würde ich da nix anfangen. Genehmigungspflicht? Kommt aufs Bundesland an, i.d.R. ist das aber so, sobald Du in die Statik eingreifst und was veränderst (also dickere Wände usw.) heißt es Genehmigung.
     
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