Balkon ohne Gefälle

Diskutiere Balkon ohne Gefälle im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich hoffe ich bekomme hier bei euch Experten-Meinungen. Ich schildere Euch meinen Fall. Ich habe eine Eigentumswohnung, diese...

  1. #1 Sylvia2019, 05.11.2019
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bekomme hier bei euch Experten-Meinungen. Ich schildere Euch meinen Fall.

    Ich habe eine Eigentumswohnung, diese ist seit 2013 in meinem Besitz. 2014 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Wohnung, aufgrund eindringender Feuchtigkeit von meinem Balkon. Da der Balkon Sondereigentum des Hauses ist, wurde der Schaden der Hausverwaltung gemeldet. Aus diesem Grund beuftragte die Hausverwaltung 2014 einen Dackdecker-Betrieb mit der Reparatur. Die Reparatur wurde durchgeführt, indem eine Kunststofffolie zur Abdichtung an die angrenzende Hauswand verlegt wurde (durch die neu gelegte Folie ist kein Gefälle enstanden). Der Dachdeckerbetrieb hatte mir netter weise sogar meine Überkonstruktion wieder montiert. Überkonstruktion besteht aus: Holzbalken mit darüber gelegten Holzlatten. Ich war der Überzeugung, dass die Holzbalken vermodert waren, weil sich Blätter etc. unter der Konstruktion sammelten und der Abfluss dadurch verstopft war. Die Balken waren völlig zerstört, jedoch wurde auch sichtbar, dass das Gefälle in Richtung Wohnung geht und einer dauerhafter Wasserpegel von ca. 2 cm auf meinem Balkon ist. Dies wurde der Hausverwaltung gemeldet und ein Termin mit der Firma, welche damals den Auftrag durchführte vereinbart. Laut der Firma ist hier kein Gefälle notwendig und die Abdichtung mit einer Kunsstoffolie entspricht dem Standart. Er verglich den Wasserpekel mit einer notwendigen Schutzschicht, um Risse zu verhindern. Dies leuchtet mir ja noch ein! Wäre aber eine Gefälle zum Abfluss gelegt werden, wäre dies ja überhaupt nicht notwendig. Oder liege ich hier falsch?
    Ist dies tatsächlich ein normales Vorgehen bei flachen Balkonen? Ich habe gelesen, dass hier dieselbe Din Norm gilt, wie die für Flachdächer. Und hier ein Gefälle von >2% Pflicht ist.
    Hätte uns die Firma bei der Sanierung damals darauf aufmerksam machen müssen?

    Anbei zwei Bilder. Kann bei Bedarf gern weitere Bilder hochladen.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
     

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  2. #2 Der Baumann, 05.11.2019
    Der Baumann

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    Ich weiß nicht ob das täuscht aber auf den Bilder sieht es aus als wäre die Ablaufrinne von einem wall umgeben. Es ist in diesem Fall ein Gefälle zum Ablauf zu erstellen egal welche Abdichtung sich darauf befindet .

    Die Firma muss nur Ihren direkten Auftraggeber darauf aufmerksam machen also nein Sie hat ja keine Beauftragung von dir
     
  3. BaUT

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    Damals (2013) durften Abdichtungsschichten auf Balkonen und Flachdächern auch gefällelos hergestellt werden, sofern die Belagsschichten durch stehendes Waser keinen Schaden nehmen. Also durften Balkone mit
    - Bohlenbelag auf Lattung musste
    - Werksteinplatten im Splittbett
    mit gefälleloser Abdichtung abgedichtet werden.

    Auch Balkonbeläge mussten nicht in jedem Fall ein Gefälle aufweisen, insbesondere vorbenannte Belagsaufbauten entwäserten über ein kleinteiliges Fugennetz in den Untergrund so dass auch bei fehlendem Gefälle nicht mit großflächigen Pfützenbildungen zu rechnen war.

    Es handelt sich also um einen Trugschluss, wenn alle Welt für Balkone allgemein ein Gefälle von 1-2% forderte, das galt nicht nach DIN oder Flachdach-RiLi sondern nach ZDB-Merkblatt des Fliesenlegerhandwerks nur für Fliesenbeläge im Außenbereich.

    Eine allgemeine Regelung bzgl. Mindestgefälle von 1,5% gibt es erst seit 2017 mit Erscheinen der DIN 18531-5.

    Zu Ihrem Balkon:
    Das stehende Wasser ist trotzdem Mist und die Erklärung dass das Waser die Abdichtung schützt ist totaler Schwachsinn.
    Durch das stehende Wasser verfault die Traglattung des Bohlenbelages, weshalb man bei gefälleloser Abdichtung die Traglattung des Bohlenbelages lieber aus Alu-Vierkantprofilen herstellen sollte.
    Zum Schutz der Abdichtung vor mechanischen Beschädigungen (Druckstellen aus den Traglatten) sollten zwischen Traglattung und Abdichtung Pads aus Bautenschutzmatte (Gummischrotmatte) verlegt werden.
     
  4. BaUT

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    Erklärung ist nicht schlüssig.
    Wenn der Balkon Sondereigentum ist, dann musst du die Sanierung direkt bezahlt haben, wenn der Balkon Gemeinschaftseigentum ist, dann musste die WEG zahlen.

    War denn vor der Sanierung ein Gefälle zum Ablauf hin in der Abdichtung vorhanden?
    War Nullgefälle vorhanden?
    Ein Kontergefälle mit 2 cm tiefen großflächigen Pfützen war 2013 und ist heute definitiv ein Mangel. Das hätte die Firma so nie ausführen dürfen.

    Dass die tragende Holzlattung dadurch verfault ist können sie den Idioten gleich mit auf die Rechnung schreiben aber erstmal muss die Abdichtung derart überarbeitet werden dass zumindest ein Nullgefälle hergestellt wird (besser ein Gefälle zum Ablauf). Der Dachpfuscher erzählt ihnen da im Augenblick nur Ausreden und Unsinn. Fordern Sie die Hausverwaltung auf einen Sachverständigen oder erfahrenen Architekten mit der Sanierungsplanung zu beauftragen, da die Hausverwaltung wahrscheinlich auch keine Ahnung von Bauwerksabdichtung hat und die Planung nicht liefern kann und man solche Bauwerksabdichtung grundsätzlich nicht dem Ausführenden überlassen kann. Damit macht man den Bock zum Gärtner. Was dabei rauskommt sehen sie ja selbst als Laie.
     
  5. SIL

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    Ähm, ja nur so auf dem Foto ist eindeutig 'schwarz abgedichtet', wie bitte soll das funktionieren bei einem Balkon? Immerhin steht dann vermutlich immer Wasser, Balkone haben in i. d. R. ja eine Aufkantung, daher in der Annahme vllt bekommen wir noch ein Foto von den seitlichen und 'stirnigen' Abschluss.
    Insofern ohne Gefälle ist definitiv möglich, auch mit Bitumenbahn aber nicht in diesem Fall hier. :winken
    Fazit : aus Murks wurde nochmals Murks
     
    Der Baumann gefällt das.
  6. #6 BaUT, 05.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2019
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    Beispielsweise Beton-Werksteinbelag auf Splittbett braucht zur Entwässerung kein Oberflächengefälle. Regenwasser dringt durch die Fugen ins Splittbett und darunter in eine Dränschicht oberhalb der Abdichtung. Auf der Abdichtung (in der Dränschicht) läuft das Wasser zum Ablauf oder zum Balkonrand mit vorgehängter Rinne.
    Bei Holzbohlenbelag ist es ebenso. Der braucht auch kein großartiges Oberflächengefälle sondern nur ein Gefälle der Abdichtungsebene.

    Fakt bleibt für die Adichtungsebene, dass Nullgefälle zulässig war Kontergefälle jedoch schon immer einen erheblichen Mangel darstellte.
     
  7. SIL

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    Liegt hier nicht vor.
    Gibt es nicht, hier.
    Dies fehlt hier augenscheinlich.
    Nicht hier.
    Ich sehe vorab dort keine Rinne und bat um den kompletten Grundriss.
     
  8. #8 Fred Astair, 06.11.2019
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    Det TE kennt sich vermutlich mit den Begrifflichkeiten nicht aus. Er schreibt "Sondereigentum des Hauses". Nun kann ein Haus bekanntermaßen kein Eigentum besitzen.
    Er meint vermutlich, dass der Balkon Gemeinschaftseigentum der Eigentümergeinschaft ist. Nur der obere Belag gehört ihm und den hat er so zu verlegen, das er nicht weggammelt. Selbst bei 2% Gefälle zur richtigen Seite, wäre der Untergrund der Auflager ständig nass.
     
  9. BaUT

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    Quatsch.
    Bei 2% Gefälle in der Abdichtungsebene und partieller Verlegung von Bautenschutzmatten unter der Traglattung zum Schutz der Abdichtung vor punktuellen oder linienförmigen mechanischen Beanspruchungen würde die Traglattung nicht dauerhaft nass sein und hätte deutlich länger gehalten.

    Wir begutachten sehr viele alte Balkone und Dachterrassen und planen deren Sanierung.
    Die Fragestellerin bzw. die WEG brucht jetzt dringend einen Fachmann, der dem Handwerker paroli bietet und eine ordentliche Mängelbeseitigung/Sanierung des Balkons durchsetzt. Diesmal nicht nur Flickwerk um der Gemeinschaft Geld zu sparen sondern eine richtige Abdichtungssanierung! Anschließend kann die Fragestellerin dann einen neuen Belag verlegen lassen.
     
  10. #10 Fred Astair, 06.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2019
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    Das ist auch nicht Aufgabe der Folie und es ist anzunehmen, dass da noch nie Gefälle war,
    Vom Handwerker, der den Auftrag hatte, die Abdichtung zwischen Balkon und Wohnraum herzustellen, zu verlangen, er hätte auch gleich ein Gefälle des gesamten Balkons herstellen müssen, ist wohl etwas zuviel verlangt.
    Das beauftragte Ziel scheint erreicht. Das Zimmer ist trocken. Über die die notwendige Anschlusshöhe nach Flachdachrichtline reden wir besser nicht. Danach müssten wohl 90% aller Neubaubalkone abgerissen werden. Diese Forderungen erfüllen erstaunlicherweise am Besten die Plattenbaubalkone der alten DDR. Nur werden die jetzt erstaunlicherweise auch auf "mieterfreundlich" umgebaut und auf die Flachdachrichtlinie wird allerorten gepfiffen. Dafür scheinen sich nur ein paar Dachdecker zu interessieren.
    Das weißt Du, aber weiß das auch das Holz? Der Vierkant liegt seit einem halben Jahr auf der Bautenschutzmatte und die liegt auf 3% Gefälleverblechung. Hier ist es egal. Wenn es fault, wird es ausgetauscht. Aber eine Holzunterkonstuktion für einen Bodenbelag würde ich nicht nur auf Bautenschutzmatten legen. Deren Aufgabe besteht im Schutz der Dichtungsebene, nicht im Nässeschutz des darauf liegenden Holzes.
    OI000195~2.JPG
    Nachtrag: 2% ist so gut oder schlecht wie kein Gefälle. Der Dachdecker ist kein Uhrmacher und es bleiben immer Pfützen stehen. Schon wegen der Oberflächenspannung des Wassers.
     
  11. SIL

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    Stimmt.
    Wie nun, ich dachte es ist kein Gefälle notwendig .....
    :hammer::mega_lol:
     
  12. #12 Sylvia2019, 07.11.2019
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    Hallo zusammen,

    vielen vielen Dank für euere ganzen Antworten! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen. Und sorry für die Begriffsverwechslung! Es handelt sich hier natürlich um das Eigentum der Hausgemeinschaft und nicht um mein Sondereigentum :).

    Leider stellt sich die Hausverwaltung stur und will sich nicht mit dem Thema beschäftigen. Ich weiß auch ich nicht, was damals von der Hausverwaltung an die Dechdeckerfirma beutragt wurde. Wenn ich das aber richtig lese und inteprtiere, sind fast alle der Meinung, dass hier nicht Ordnungsgemäß saniert wurde. Er uns zumindest darüber hätte aufklären müssen. Dadurch, dass meine Bodenlatten wieder aufgebracht wurden, war der nicht ordnungsgemäße Unterbau für uns auch nicht zu erkennen.

    Dadurch, dass sich die Hausverwaltung stur stellt, würde ich die Sanierung ja auch selber beauftragen, bevor ich einen größeren Schaden in meiner Wohnung habe und mir dadurch Mitausfälle, etc. entstehen. Ich habe aber die Befürchtung, falls hier etwas ist, ich Privat für den Schaden haften muss.

    Denkt ihr, dass sich hier ein Gutachter lohnen würde?

    Vielen herzlichen Dank!
     
  13. BaUT

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    Die Hausverwaltung hat seinerzeit die Arbeiten abgenommen? Dann trifft sie als quasi-Bauleitung evtl. ein Organisationsverschulden. Blöd nur, dass man den Dachdecker von damals nicht mehr belangen kann, weil die Gewährleistung vermutlich längst abgelaufen ist.

    Anderer Weg:
    Sie nehmen sich einen Sachverständigen/Architekten, der die Abdichtung begutachtet.
    Der Sachverständige wird die alte Abdichtung inkl. der 2013 erfolgten Sanierung als mangelhaft bewerten.
    Der Sachverständige sollte in seiner Stellungnahme eine Sanierungsplanung vorlegen (Gefälleherstellung etc.)
    Auf dieser Basis stellen Sie in der nächsten WEG-Versammlung einen Antrag auf erneute und diesmal fachgerechte Sanierung der Balkonabdichtung.
    Machen Sie allen Beteiligten (WEG-Mitgliedern und Hausverwaltung) klar, dass Sie diese Sanierung im Zweifel gegen die WEG durchklagen werden, wenn sie keine Mehrheit für diese Maßnahme bekommen. Und machen Sie der HV vielleicht mal klar, dass sie damals die mangelhafte Sanierung nie hätte abnehmen dürfen und dass sie froh sein kann wenn die WEG sie dafür nicht in Haftung nimmt.
    Anschließend können Sie Ihren Balkonbelag (Bohlen) auf einer Alu-Unterkonstruktion verlegen lassen - die hält dann ewig.
     
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