Balkon von Betonplatte kürzen

Diskutiere Balkon von Betonplatte kürzen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, leider muss unser Balkon um ca. 1m gekürzt werden. Dazu wurde nun eine Firma beauftragt, welche diesen einfach absägt. Der Bauunternehmer...

  1. #1 ManniDerBaumeister, 29.09.2023
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    Hallo,

    leider muss unser Balkon um ca. 1m gekürzt werden. Dazu wurde nun eine Firma beauftragt, welche diesen einfach absägt. Der Bauunternehmer hat eine Abbruchanzeige eingereicht und ein Statiker hat diese unterschrieben und somit die Standsicherheit des bleibenden Teils bestätigt. Das verwundert mich aber etwas: Der Balkon ist Teil der Decke bzw. des Bodens, die Betonplatte wurde damals in einem Stück angeliefert. Kann jetzt wirklich "einfach so" 1m davon abgesägt werden ohne das der restliche Teil des Balkons an Stabilität verliert? Soweit ich weiß ist am Rand die Bewehrung des Balkons, und genau diese würde zumindest im vorderen Bereich in Zukunft dann fehlen. Die seitliche Bewehrung bleibt natürlich, nur reicht das?
     
  2. Berndt

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    Das reicht
     
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  3. #3 ManniDerBaumeister, 29.09.2023
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    Vielen Dank, das ist mal eine klare und eindeutige Aussage wie ich sie in den letzten Monaten nur selten erlebt habe ;)

    Gestatte mir aber noch eine Nachfrage: Wenn die Bewehrung im vorderen Bereich offenbar nicht zwangsläufig sein muss, warum gibt es sie dann normalerweise?
     
  4. #4 ApfelJohn, 30.09.2023
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    Für den Laien ist sowas nicht abschätzbar, da sich die Thematik schwer pauschalisieren lässt und quasi bei jedem Projekt anders ist. Daher schonmal sehr gut, dass ihr einen Statiker mit im Boot habt. Wenn der euch schriftlich gibt dass es hält und ihr nicht den billigsten 50€ Statiker beauftragt habt dann könnt ihr dem auch vertrauen :biggthumpup:

    Was genau meinst du mit "vorderer Bereich". Also angenommen es ist eine Kragplatte ohne Stützen am ende, dann gibt es Bewehrung in der oberen Lage, die über die Mauerwerkswand hinaus in die Hauptplatte hinein ragt. Sobald ihr die Kragplatte entfernt ist diese Bewehrung nicht mehr erforderlich - es wird jedoch mehr Bewehrung in der Hauptplatte erforderlich, da die "positive Wirkung" der Balkonplatte fehlt (daher bei sowas Statik involvieren).

    Ggf. mal Bilder posten, damit man genau versteht was du meinst
     
  5. #5 ManniDerBaumeister, 30.09.2023
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    Welchen Statiker der Bauunternehmer beauftragt hat weiß ich nicht, und auch nicht, ob dieser es wirklich geprüft hat oder einfach nur gesagt hat "wird schon passen, es wird ja nur was entfernt". Eine Unterschrift eines Statikers bzw. eingetragenen Tragwerkplaners ist für die Abbruchanzeige auch zwingend erforderlich, ohne geht es also überhaupt gar nicht.

    Der Balkon ist nicht "nachträglich" angebracht worden sondern bildet eine Einheit mit der Hauptplatte und wurde so angeliefert. Wie das von innen aufgebaut ist weiß ich nicht. Nun wird der Balkon in seiner Tiefe quasi halbiert, anstelle von 2,5m Tiefe sind es bald nur noch 1,5m. Ich dachte, dass in dem Bereich der nun abgeschnitten wird sich eine Bewehrung (Randeinfassung) befindet, welche für die Stabilität des Balkons wichtig ist. Diese fehlt dann in Zukunft natürlich. Dafür fehlt aber auch ein Meter Balkon, also vielleicht wird diese zusätzliche Stabilität nun auch nicht mehr benötigt.

    Ich habe bereits versucht mir Pläne zeigen zu lassen, aber so wirklich was habe ich bislang noch nicht bekommen.
     
  6. #6 Gast 85175, 01.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Woher sollen die die Pläne vom Bau haben, die musst doch Du haben?

    Um was geht es da? Ist das ein Neubau bei dem der Balkon 1m zu groß geraten ist? Kragt der Balkon aus, oder ist der eingerückt? Das ergibt alles wenig Sinn so...
     
  7. #7 ManniDerBaumeister, 01.10.2023
    ManniDerBaumeister

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    Nein, die hat der Bauunternehmer nie übergeben. Grundrisse und Ansichten habe ich, aber nicht die Statikberechnung etc.

    Ja, es ist ein Neubau bei dem der Balkon zu groß geraten ist. Der Balkon kragt aus.
     
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