Balkonabdichtung Flüssigkunststoff VS. Komplettsystem

Diskutiere Balkonabdichtung Flüssigkunststoff VS. Komplettsystem im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, gerne würde ich mal eure Meinung/Erfahrungen zur Balkonsanierung (Betonsanierung inkl. Abdichtung und neuem Aufbau) hören. Es...

  1. #1 Julez, 12.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2023
    Julez

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    Hallo zusammen,

    gerne würde ich mal eure Meinung/Erfahrungen zur Balkonsanierung (Betonsanierung inkl. Abdichtung und neuem Aufbau) hören.

    Es handelt es in meinem Fall um einen Kragarm Balkon, bei dem die Bewehrung teilweise sichtbar ist (Unterseite, minimal).

    Es liegt mir ein Angebot mit Flüssigkunststoff und ein Angebot mit einem Aufbau (siehe Anhang). Welcher von beiden ist geeigneter oder kann man das pauschal so nicht sagen?

    Danke
     

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  2. #2 Gast 85175, 12.11.2023
    Gast 85175

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    Mal generell, solche Balkonsanierung sind fürchterlicher „Fummelkram“, das ist sehr detailreich, wenn man das im Rahmen einer „VOB-konformen“ Leistungsbeschreibung abhandelt, dann gibt’s das sehr viele Einzelpositionen, jeweils mit kaum Masse… Ich habe da prinzipiell Verständnis dafür, wenn man versucht das vom „Verwaltungs-Umfang“ her etwas einzudampfen…

    Auf der anderen Seite ist es aber so, es sind da oft gerade diese vielen kleinen Details auf die es ankommt. So eine flächige Abdichtung bekommen die meisten noch hin, bei den Details trennt sich die Spreu dann aber schnell vom Weizen…

    Prinzipiell kann man das mit Flüssigkunststoff oder mit Dichtbahnen machen, es kann beides funktionieren. Wie „seriös“ das im Einzelfall ist, das muss man im Einzelfall ankucken…

    Mal für mich, nur zur Ersteinschätzung, hat einer von den beiden Anbietern auch nur ein Wort zum Thema der Wärmebrücken/Wärmedämmung verloren?
     
  3. Julez

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    Danke für deine Antwort! Nein, zur Wärmebrücke hat keiner von beiden etwas gesagt.
     
  4. #4 Gast 85175, 12.11.2023
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    Jetzt habe ich vergessen noch nach dem Baujahr zu fragen… Wenn da vom Baujahr her mit einer veritablen Wärmebrücke zu rechnen ist, hast die Antwort auf die Frage mit der Seriosität eigentlich schon selbst gefunden…
     
  5. Julez

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    Das Baujahr ist 1970.
    Ich habe gerade gelesen, dass es die Möglichkeit gibt die ober- und Unterseite der Balkonplatte zu Dämmen.
    Wenn die innere Bausituation bauphysikalisch untersucht wird, kann man es aber auch bei einer ungedämmten Betonplatte belassen und die Wärmebrücke in Kauf nehmen (wenn man das wirklich möchte).

    Gerade habe ich gedacht, was wäre wenn der Balkon mittels Isokorb angebracht worden wäre aber ich glaube das passt mit dem damaligen Baujahr nicht zusammen. Leider habe ich auch keine Bestandsunterlagen. :(
     
  6. #6 Gast 85175, 12.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ein seriöser Handwerker wird darüber aufklären (beraten) und dann diese Entscheidung dem Bauherren überlassen. Wer zahlt bestimmt...
     
  7. #7 Julez, 12.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2023
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    Eine Frage muss ich doch noch stellen:

    Das mit dem Verwaltungs-Umfang der Leistungsbeschreibung ist für mich nachvollziehbar und auch in Ordnung. Wie ist es aber mit dem Teil der Betonsanierung.
    In meinem Angebot ist es jetzt so, dass der Abdichtungsteil sehr genau beschrieben bzw. kopiert wurde (vom Hersteller bereit gestellte Ausschreibungstexte). Die Betonsanierungsmaßnahmen wurden nicht beschrieben. Hier wurden das Angebot nur mit den o.g. Position (Beitragseröffnung) ausgeschmückt.
    Das Angebot wird von mir bei Auftragserteilung unterschrieben und ich unterschreibe da eine Position die schriftlich nicht aufgeklärt wird seitens der Firma (auch nicht auf Nachfrage). Vielleicht liege ich mit meiner Ansicht auch komplett falsch aber ich finde das verschleiern des Leistungsinhaltes gegenüber dem Kunden nicht so gut.
     
  8. #8 Gast 85175, 12.11.2023
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    Das ist eigentlich ein ganz alter Hut...

    Solche Stundenlohnvereinbarungen sollten eigentlich nur dort zur Anwendung kommen, wo es fast nicht möglich ist vorab den Umfang und Inhalt der Arbeiten genau greifen zu können. In diesen Fällen sind diese Arbeiten naturgemäß auch "schlecht beschrieben", weil ganz genau darum gehts da ja, immer wenn das nicht gut möglich ist bleibt ja fast nur noch der Krüppel mit dem Stundenlohn.

    Sowas ist also einerseits schon gerechtfertigt und sinnvoll, andererseits besteht da, vor allem im Vertragsverhältnis mit Laien, ein entsprechendes Mißbrauchspotential. Die Fälle in denen über diese Schiene versucht wird Kasse zu machen sind leider auch nicht gerade selten...

    Ich wüsste schon wie ich das machen das machen würde, aber wir sind da in diesem undurchsichtigen teil des Werkvertragsrechts unterwegs, ganz so einfach ist es dann doch nicht... Man kann da eigentlich nur zwei Dinge pauschal raten, erstens einmal sollte man sowas nicht mit Leuten vereinbaren die einem von vorne herein suspekt vor kommen und dann sollte man vereinbaren, dass solche Arbeiten vorab angezeigt werden müssen und die Rapportzettel dann auch zum Feierabend hin vorgelegt werden müssen. Das schützt dann zwar noch immer nicht vor Mißbrauch, aber es gibt die Gelegenheit die Notbremse ziehen zu können...

    Ich seh's von hier aus halt nicht, weder ob die Stundenlohnarbeiten überhaupt gerechtfertigt sind, noch ob die angenommenen Stunden in einem plausiblen Verhältnis zum anzunehmenden Aufwand stehen, wie das alles in der Ausführung laufen wird weiß ich auch nicht, usw...

    Es ist ja bisher nur ein Angebot. Es ist kein Naturgesetz, dass das Angebot bleiben muss wie es ist, man kann da auch Pauschalpositionen oder sonst was vereinbaren, ob dir der "Pauschalpreis" zusagt, ob sich der Anbieter überhaupt drauf einlässt, etc.... das weiß ich alles nicht, aber versuchen kann man es ja doch...
     
  9. #9 Julez, 12.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.11.2023
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    Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten! :)
     
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