Balkonsanierung ohne Gefälle

Diskutiere Balkonsanierung ohne Gefälle im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, unser Balkon einer vor einigen Jahren gekauften Eigentumswohnung (BJ 2003) mit Betonplatte an die Giebelseite gebaut, ca 5m lang...

  1. #1 Wildgans, 27.02.2024
    Wildgans

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    Hallo Zusammen,
    unser Balkon einer vor einigen Jahren gekauften Eigentumswohnung (BJ 2003) mit Betonplatte an die Giebelseite gebaut, ca 5m lang und 1,8 m tief, außen rum eine Ablaufrinne, musste saniert werden, da ständig die Fliesen locker wurden und das Mörtelbett auf dem auch schon angegriffenen Estrich sich ablöste. Der Aufbau war lediglich Bodenplatte, Estrich drauf und Fliesen in Mörtelbett verlegt, nicht irgendwie entkoppelt.
    Zu einer raschen Sanierung aufgefordert wurden wir von der aus 3 Parteien bestehenden Eigentümergemeinschaft. Wir fragten daraufhin 3 Handwerker in der Nähe - keinen speziellen Balkonsanierer - und suchten einen mit Festpreis aus. Den anderen beiden Parteien berichteten wir darüber, was diese (einer davon verwaltet die Gemeinschaft) zur Kenntnis nahmen und ok sagten. Einen Beschluss beantragten wir nicht.
    Eigentlich waren wir der Meinung, dass die Maßnahme, bis auf den oberen Belag, von der Hausgemeinschaft getragen wird, dies lehnten die anderen beiden jedoch ab und sagten, dass nur die Abdichtung Sache der Hausgemeinschaft wäre. Pech für uns war, dass wir nur einen Pauschalpreis Balkonsanierung auf der Rechnung stehen hatten und der Handwerker sich im Nachhinein weigerte, eine genaue Aufstellung zu machen. Wir haben also alles alleine getragen.
    Unser Einmann-Allroundhandwerker entfernte alles bis auf die Betonplatte, verschweißte neue Bitumenbahnen über der alten Bitumenabdichtung bis an den Ablaufrand, klebte darauf Stelzlager und oben drauf WPC-Dielen mit kleiner Abstandsfuge. Soweit so gut.

    Jetzt, 1 Jahr später, wurde uns von der Partei darunter ein Kostenvoranschlag für eine Balkonsanierung vorgelegt und um Beschlussfassung gebeten. Der Betrag für die Abdichtung mit Triflex kostete ein kleines Vermögen. Und man stellte uns die Frage, ob bei unserer Sanierung denn ein Gefälle hergestellt wurde...nachdem wir gefragt hatten, ob es denn nicht auch Bitumenbahnen wie bei unserem Balkon täten.
    Wir waren etwas sprachlos, daran hatten wir überhaupt nicht gedacht. Wir waren davon ausgegangen, dass der Handwerker alles dem Stand der Technik entsprechend macht. Keine Ahnung, ob die Betonplatte eine Neigung hat, da man nun nicht mehr nachschauen kann, da dummerweise die Dielen auch verklebt wurden. Ich kann mich jedoch erinnern, dass zumindest der WPC-Belag ein Gefälle hat. Ob das etwas nützt wenn es stark regnet und das Wasser durch die kleine Abstandsfuge durchgeht, keine Ahnung....Er sagte, das meiste läuft perfekt ab und auch das bisschen Wasser das vielleicht durchgeht, läuft über den Rand in die darunter liegende Rinne.

    Wir haben nun keine Ahnung, ob es sich um Murks handelt und die Betonbodenplatte Schaden nehmen kann und ob wir dafür verantwortlich wären, zumindest weil wir ohne einen offiziellen Beschluss gehandelt haben.

    Könnte man eigentlich, wenn man den Stelzenaufbau samt WPC-Platten wieder entfernt, noch nachträglich ein Gefälle herstellen? Vermutlich kann man dann jedoch die Stelzen wegwerfen, alleine schon weil der Bodenaufbau dann zu hoch wäre, wenn sie beim Entfernen nicht sowieso kaputt gehen, samt Bitumenbahn...

    Danke für Eure Antworten!
     
  2. BaUT

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    Wenn die Abdichtung bei euch kein Gefälle von mind. 2% hat, dann verstößt die Ausführung gegen DIN 18531-5. In diesem Fall müsste der Allrounder von damals alles auf seine Kosten abreißen und neu bauen. Das einzige was ihr bezahlen müsstet wäre der Gefällespachtel (Verbundestrich), den er unter der Schweißbahn hätte auf die Betonplatte aufziehen müssen.
     
  3. #3 Fabian Weber, 01.03.2024
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    Miss doch erstmal nach, ob der Balkon nicht vielleicht ein Gefälle hat.

    Man muss ja davon ausgehen können, dass es im Jahr 2003 korrekt hergestellt wurde.
     
  4. #4 Wildgans, 12.03.2024
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    Danke für die Antworten.
     
  5. #5 Wildgans, 12.03.2024
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    Danke für die Antworten:)
    Wir werden es ausmessen. Fraglich ist ob die DIN 18531-5 greift, da das Gebäude mehr als 10 Jahre älter als diese DIN ist…
     
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