Bau und Baugenehmigung stimmen nicht überein

Diskutiere Bau und Baugenehmigung stimmen nicht überein im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, kann mir jemand sagen, wie das rechtlich mit der Baugenehmigung ist? Unser Nachbar hat ein Baugesuch eingereicht, was von uns so...

  1. #1 winglet, 14.02.2024
    winglet

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    Hallo Zusammen,

    kann mir jemand sagen, wie das rechtlich mit der Baugenehmigung ist? Unser Nachbar hat ein Baugesuch eingereicht, was von uns so akzeptiert wurde. Nun ist er am Bauen und das deckt sich in keinster Weise mit dem ursprünglichen Antrag.
    Eine geplante Garage, welche genau auf der Grundstücksgrenze geplant war, ist weggefallen, dafür ist das Garagengeschoss (ist ein Hanggrundstück) welches zuvor im Plan komplett angefüllt war, nun rundherum frei gelegt und überall Fenster und Türen eingebaut....sozusagen neu ein Vollgeschoss. Dies wären dann nun 3 Vollgeschosse, was laut Bebauungsplan nicht erlaubt ist.

    Zu unserem Grundstück hin, rutscht nun auf der gesamten Länge der Hang ab, da die Hangsicherung einfach nicht gemacht wird. Wir haben das Gespräch mehrfach gesucht - wurde ignoriert. Dann haben wir eine First gesetzt mit eingeschriebenem Brief - wurde ignoriert. Nun haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Daraufhin wurden diese runden Pflanzsteine gekauft und so eine "Stützmauer" gebaut. Ohne jegliches Fundament oder Drainage und das am höchsten Punkt über eine Höhne von gut 4,5 m. Das hält nie. Auch wurde nicht bis zur ursprünglichen Geländehöhe (sprich Höhe unseres Grundstücks) gestützt sondern er bleibt 1,5m drunter. Unser Zaun ist bereits teilweise gekippt, da der Untergrund weggebrochen ist. Der Nachbar meint, dass er nicht mehr machen muss und wird. Wir müssen zuschauen, wie unser Garten und Zaun immer mehr abrutscht und beschädigt wird. Müssen wir wirklich klagen?
    Würde mich freuen, falls hier jemand weiss, wie das rechtlich ist. Unsere Nerven liegen recht blank.
     
  2. #2 nordanney, 14.02.2024
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    Ohne Einsicht vom Nachbarn wird es sonst schwer.
    Euer Anwalt ist der Ansprechpartner der Wahl. Der soll sowohl was den Bau angeht als auch die Themen mit Eurem Grundstück gut beraten können und die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
     
    SvenvH gefällt das.
  3. #3 Fred Astair, 14.02.2024
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    Sollte allerdings kein Anwalt für Familienrecht sondern Fachanwalt für Baurecht sein. Ist er das?
     
  4. #4 winglet, 14.02.2024
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    Ja, ist er natürlich. Wir haben mittlerweile auch Klage eingereicht, was ich als absolut letztes Mittel bei Nachbarn sehe...aber die Herrschaften interessiert rein gar nichts.
     
  5. #5 Fred Astair, 14.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.02.2024
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    Tja, wenn Du keine Motorradgang hast oder ein paar tschetschenische Missionare, wirst Du wohl den Rechtsweg gehen müssen.
     
  6. JPtm

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    Was sagt das Bauamt dazu?Wenn da euer ganzer Zaun wegrutscht wird die das denke schon bissel interessieren.
     
  7. #7 winglet, 14.02.2024
    winglet

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    Dort haben wir sehr früh Rat gesucht, aber die meinten, dass sie das nicht betrifft und das Privatrecht wäre. Ausser es wäre Gefahr für die Allgemeinheit im Verzug, dann würden sie sich kümmern.

    Wir gehen auch davon aus, dass das Kellergeschoss nun ein Vollgeschoss ist, da ja komplett frei und eine normale Deckenhöhe hat. Und hier sind für ein Einfamilienhaus nur 2 Vollgeschosse erlaubt. Aber auch dieser Hinweis bzw. Nachfrage hat das Landratsamt nicht interessiert.
     
  8. artibi

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    Nicht genehmigte Fenster sind aber schon deren Sache. Unser Bauamt ist bei sowas sehr schnell vor Ort.
     
  9. #9 winglet, 14.02.2024
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    Die Frage für mich ist schon, wenn nachträglich am Bauantrag etwas geändert wird, muss das den Nachbarn nicht auch nochmals angezeigt werden? Wir haben nie ein Update erhalten.
    Unser Landratsamt scheint sich gefühlt für nichts zu interessieren. Daher wollte ich hier einmal fragen, wie das anderswo läuft.
     
  10. #10 Andreas Teich, 15.02.2024
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    Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit ankündigen hilft evt zur Aktivierung.
    Euch vorgelegte Baupläne müssen natürlich mit der Bauausführung übereinstimmen,
    sofern nicht zwischenzeitlich die Einreichpläne geändert wurden.
     
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