Bauabnahme

Diskutiere Bauabnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag... Ich habe eine Bescheidene Frage. Ich habe eine 3 Zimmerwohnung Saniert und bin mit meinen Nachbesserungen noch nicht fertig,was aber...

  1. #1 Harald2758, 11.09.2023
    Harald2758

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    Guten Tag...
    Ich habe eine Bescheidene Frage.
    Ich habe eine 3 Zimmerwohnung Saniert und bin mit meinen Nachbesserungen noch nicht fertig,was aber für eine Bauabnahme sehr wichtig für mich als Auftragnehmer ist.
    Letzte Woche musste ich der Tochter des Auftraggeber gegen meinen Willen vorzeitig den Wohnungsschlüssel herausgeben so das eine Nachbesserung nicht mehr möglich war.Auch reagiert Sie nicht auf meine Endabrechnung.
    Wie kann ich mich jetzt verhalten oder hat Sie damit das Gewerk abgenommen.
    Gruß Harald2758
     
  2. Alex88

    Alex88
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    was habt ihr denn vertraglich und schriftlich vereinbart?
     
  3. #3 Gast 85175, 11.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn es nicht unkompliziert geht, dann muss es halt kompliziert gehen…

    Du schreibst jetzt einen kurzen und knappen Brief und forderst die Abnahme nach §640 BGB und das innerhalb von 14 Tagen. Dann sind erstmal wieder die am Zug, die können es dann entweder abnehmen, oder die Abnahme verweigern (was die dann gut begründen müßten). Wenn man dir entgegnet Du seist ja noch nicht fertig, dann verweist Kurz und knapp darauf, dass Du ja nicht rein gelassen würdest, usw…

    Das ist jetzt erstmal das blöde Spieöchen bei dem man sich gegenseitig Briefe schreibt, aber wenn es nicht anders geht, dann kommst halt nur so weiter…


    Durch die Inbenutzungnahme alleine hat die das mE nicht abgenommen, würde die noch die Schlußrechnung einfach zahlen, dann könnte man konkludierten Handeln vermuten und von einer Abnahme ausgehen, aber wenn die die Rechnung nicht zahlt, dann ist die Inbenutzungnahme alleine kein konkludentes Handeln… Wie viele Monate warst denn im Terminverzug? Vllt. konnte die ja aus Termingründen garnicht anders als in die Baustelle einziziehen? Man weiß es alles nicht so genau…
     
  4. #4 Harald2758, 11.09.2023
    Harald2758

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    Hallo Alex 88...
    Ich hatte keine Auftragsbestätigung oder ein festen Termin...
    Sie soll aber am 15.09.23 fertig sein.
     
  5. artibi

    artibi

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    Ok, hattet ihr überhaupt irgendas schriftlich vereinbart? Mit was solltest du fertig sein? Mit der Sanierung, der Mängelbeseitigung? Kannst du mal etwas mehr schreiben, unsere Glaskugel ist gerade im Urlaub.
     
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  6. #6 Harald2758, 11.09.2023
    Harald2758

    Harald2758

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    Hallo Artibi...
    Dankeschön für Deine Nachricht.
    Ich hatte kein Zeitfenster für die Sanitärarbeiten auch nichts schriftliches.
    Sie soll aber am Freitag 15..09.fertiggestellt sein.
    Das Problem ist nur das ich keine Informationen bekomme wie es weiter gehen soll.
    Der Auftraggeber ist im Urlaub und ist erst am 27.09.wieder da...
    Solange ist Baustop oder die restlichen kleinen Arbeiten werden anderweitig erledigt.
     
  7. #7 Gast 85175, 11.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Behinderungsanzeige mit dem Hinweis auf die von dir nicht zu vertretenden Verzögerungen, samt evtl. entstehenden Mehrkosten. Ende.
     
    Alex88 und Harald2758 gefällt das.
  8. #8 Gast 85175, 11.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wie werden die "anderweitig" erledigt? Später? Nicht durch dich?
     
  9. BaUT

    BaUT

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    Also liegt hier nur ein mündlicher Auftrag vor?
    Ein Stück Badsanierung zum Preis X (netto = brutto)?
     
  10. #10 Harald2758, 12.09.2023
    Harald2758

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    Moin moin...
    Das stimmt es gab nur ein Angebot für die komplette Sanierung.
    Das Problem ist nur das sich seit eine Woche die Tochter des Auftraggeber nicht mehr gemeldet hat und hat mich blockiert.
    Also kann ich die restlichen Kosmetischen Arbeiten nicht mehr ausüben...wobei ich nach VBO das Recht dazu habe um ein Abnahmeprotokol zu erreichen.
     
  11. Alex88

    Alex88
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    also Vertrag nach BGB
    dort gibt es keine konkludente oder fiktive Abnahme, also bleibt nur, wie @chillig80 schreibt:
     
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