Bauamt gibt Daten an die Baugenossenschaft?

Diskutiere Bauamt gibt Daten an die Baugenossenschaft? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Dann bitte den Paragraphen, der den Versicherungsschutz auf EU-Bürger beschränkt.

  1. #21 toxicmolotow, 24.09.2014
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    Dann bitte den Paragraphen, der den Versicherungsschutz auf EU-Bürger beschränkt.
     
  2. #22 Goldmund, 24.09.2014
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    Was bist Du so erpicht auf irgendwelche Paragraphen, welche es nicht gibt?

    Nun, dann erkläre ich Dir es anhand eines Beispiels.
    Stelle dir bitte vor, es gibt in Burundi einen jungen Mann, den nennen wir mal: Abeeku.
    Abeeku hat nach langer Zeit und harter Arbeit auf dem Feld sein Geld zusammen gespart, um sich sein sehnlichsten Wunsch zu erfüllen, nach Deutschland mit einem One-Way-Ticket zu fliegen. In Deutschland angekommen, ist er gespannt, wie das Essen hierzulande schmeckt. Abbeku braucht also Geld. Da er die Sprache nicht kennt, und auch nicht weiß, wo er wenn nach Arbeit fragen soll, macht er das genauso, wie bei sich zu Hause, und sucht Handwerker an der Straße, die irgendwelche Arbeit verrichten. Abeeku versucht auf sehr primitiver aber doch verständlicher Art und Weise ihnen zu erklären, dass er Geld braucht, um etwas Essen zu kaufen. Die Handwerker haben Mitleid, und sagen ihm, er soll ihnen die Säcke Zement in den dritten Stock schleppen. Dafür würde Abeeku Geld bekommen. Er schleppt einen Sack nach dem anderen, und glücklicherweise ist er immer an der nassen Pfütze auf der Treppe vorbeigegangen, doch nicht bei diesem Mal, er rutscht aus, und verletzt sich in der Magengegend (kein Notfall). Die Handwerker fahren ihm fürsorglich zum Arzt. Dieser fragt Abeeku nach der Versicherungskarte, die er ja nicht hat, da er auch in seinem Land, wo es keine Krankenversicherungspflicht gibt, nicht krankenversichert ist. So, was macht der Arzt? Da er ja "seinen" Schwur leisten muss, hilft er. Aber wer bezahlt es? Und hier geht die Maschinerie los. Natürlich muss Abeeku für die Kosten aufkommen, weil....na? Kannst du dir es denken? ;)
    Genau, weil Abeeku nie einen Versicherungsschutz hatte.
     
  3. #23 toxicmolotow, 24.09.2014
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    Und wenn Abeeku nicht nur eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, sondern sogar eine Arbeitserlaubnis? Und dann vielleicht 40h/W arbeitet und nebenbei schwarz arbeitet? Was dann? Er ist immer noch Nicht-EU-Bürger.

    Es gibt also keine Pflicht der BG-Bau jemanden zu versichern? Also weder EU-Bürger noch Nicht-EU-Bürger. Imteressant.

    Weißt du was ich glaube? Du hast keine Ahnung und bist einem Troll sehr ähnlich.
     
  4. #24 Goldmund, 25.09.2014
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    Du schenkst dem Abeeku aber eine Menge, um sich selber hier noch zu retten.

    Eine Freizügigkeitsbescheinigung würde Abeeku zwar erlauben, etwas arbeiten zu dürfen, aber um diese zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, u.a. Besitz einer KV.

    Die Situation, nicht versichert zu sein, besteht also. Das ist Fakt. Genauso, wie man Abeeku auch versuchen würde zu helfen. Das Problem letztlich zielt auf das gleiche: wer zahlt am Ende, oder? Sonst bräuchte man die KV nicht, wenn Behandlungen kostenfrei wären, oder?

    Also, ich hoffe, Du hast nichts dagegen, von einem Troll etwas zu lernen.
     
  5. H.PF

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    Weißt du was da ist? Es ist schlicht und ergreifend Schwarzarbeit... Und somit nicht versicherbar.

    Ein Asylbewerber darf erst mal nicht arbeiten, also ist es ein Illegaler und wie soll ein Illegaler versichert werden? Geht doch gar nicht, er ist ja Illegal...

    Und ein Asylbewerber nach Anerkennung des Asyls darf arbeiten, hat eine KV, hat Papiere. Wo ist dann schon wieder das Problem? Das Problem ist das hier konstruiert wird...
     
  6. #26 toxicmolotow, 25.09.2014
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    Das Ganze ist hier ziemlich rassistisch. Ich bin raus.
     
  7. H.PF

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  8. #28 toxicmolotow, 25.09.2014
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    Nein Nein, um Gottes willen. Dachte du wüsstest auf welche Aussagen das bezogen ist.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2014
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    Spiel lieber Piano statt absoluten Blödsinn zu reden!
    1) Wird von Ärzten in D der hypokratische Eid gar nicht geschworen!
    2) Ersetzt die BG die KV nicht
    3) Gibt es auch in D mehr als genug Leute O H N E Krankenversicherung!
    4) Ein Gesetz zweifelst Du an, aber der telefonischen Aussage von Hein Duckdich glaubst Du?
     
  10. #30 Goldmund, 25.09.2014
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    Und schon wieder der herablassende Ton hinsichtlich der Berufsbezeichnung, wie bereits schon in einem anderen Beitrag von dir.
    Aber das kann ich auch :)
    Spiel lieber mit Buntstiften und einem Blatt Papier, anstatt hier irgendwelche Punkte aufzuzählen, welche wohl in dir hermeneutische Prozesse vornahmen, und dadurch kaum etwas mit der hier anfänglichen Problematik zu tun haben.
    Rechtlich nicht, aber in der Praxis schon. Wenn nicht, umso besser, denn dadurch würde es die Nichtbehandlung durch das Fehlen der KV nur verstärken.
    Ja, das stimmt. Wurde aber auch hier nicht diskutiert oder in Frage gestellt.
    Genau, sogar über 10.000 noch (offiziell)
    Ich zweifle kein Gesetz an, sondern such(t)e nach der Begründung dessen Verabschiedung. Und wenn der Sachbearbeiter nur diese Aussage tätigt, und wohl in irgendeiner Form die BG repräsentiert, und ich dem Glaube, dann mache ich doch genau das, was wohl alle hier auch - sich darauf verlassen - denn, Zitat im eigentlichen Sinn von euch: "Das ist halt so" :) Also schließt sich der Kreis, ich bin beruhigt und hoffentlich alle weiteren Gemüter hier auch. Aber wenn man nur mit dem Letzteren Antwortet, ohne es zu hinterfragen, dann lieber es sein lassen, und nicht antworten.

    So, jetzt reiche ich die Friedenspfeife weiter...
     
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