Bauantrag abgelehnt

Diskutiere Bauantrag abgelehnt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Dass der Landrat seinen Mitarbeiter nicht in den Rücken fällt, kann ich noch verstehen. Ein guter Vorgesetzter macht das nicht @ BV 2010: Es...

  1. #21 HolzhausWolli, 28.04.2010
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    @ BV 2010: Es nützt zwar aktuell nichts, aber FÜR die "Qualität" eines Landrates spricht es nicht, dass er persönlich motivierte Entscheidungen seines Sachbearbeiters nur deshalb schützt, WEIL er sie sie getroffen hat. Und dann noch, wenn alle anderen relevanten Stellen das Gegenteil favorisieren. Dann ist er ein schlechter Landrat.

    Besser für ihn wäre zu sehen, wo das hinführen kann, wenn er ohne Not aufs falsche Pferd setzt und stattdessen inoffiziell mit dem Kreisbaumeister einen Weg sucht, wie der jetzt noch das Gesicht wahrt, wenn er seine Meinung zu euren Gunsten ändert.

    Das ist auf jeden Fall der elegantere Weg gegenüber einem recht wahrscheinlichen Gerichtsentscheid für euch.

    Ich habe seinerzeit mal etwas ähnliches gehabt, nur hatte ich nicht soviele Entscheider hinter mir, wie ihr.

    Durch Rechtskräftigkeiten und Fristverstreichungen hatte man sich irgendwann in derart offzielle Zwänge manövriert, die eine Rolle rückwärts nicht mehr zuließen.

    Was blieb war tatsächlich nur noch eine Duldung in Verbindung mit einer lächerlichen Ersatzmassnahme, so dass es doch noch zu einem für uns positiven Ergebnis kam. Hat aber fast 1,5 Jahre gedauert.

    @ Ralf:
    Mag sein, dass der von dir beschriebene Fall auch unter die Kategorie Duldung fällt. In unmittelbarer Nachbarschaft jedoch hat ein Bauherr sehr termingeschickt die Urlaubszeit des Sachbearbeiters und mit Hilfe der einen oder anderen Wochenendarbeit dazu genutzt gleich mehrmals gegen den B-Plan zu verstoßen.
    Farbe der Dacheindeckung, zweigeschossig statt 1,5-geschossig und -der Hit-der Keller wurde unter der Baulinie hindurch gebaut! Also wirklich offensichtliche Verstöße die nun wirklich nicht mehr in ihrer Auslegung verwässert werden könnten.

    Zwei Jahre Behördenkrieg mit Abrissverfügung des Sachbearbeiters haben außer ein paar Bußgeldbescheiden letztendlich doch noch eine Duldung gebracht. Mit einigem Sitzfleisch und noch mehr Kniefällen hat der das hingekriegt.

    Seither wird dieses Bauvorhaben bei jeglichen Begründungen für Befreiungsanträge herangezogen, die aber mit Hinweis auf den Duldungsstatus, unberücksichtgt bleiben.
     
  2. BV2010

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    Hallo, also wir haben nochmals mit Kreisbaumeister, Landrat und und und gesprochen. Vom Bauamt her wird an der Entscheidung festgehalten. Unser Archtitekt rät uns davon ab, das haus umzuplanen, weil es dann einfach nicht mehr richtig passt. Da wir jedoch seit Monaten keinen rechtskräftigen Bescheid bekommen, hat der Kreisbaumeister wohl mit seiner Begründung Probleme. Wir schreiben nun an die Regierung. Mal schaun, was dann rauskommt :-)
     
  3. #23 Der Bauberater, 08.06.2010
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    Welche Regierung?

    Ist Euer Bauantrag vollständig und diese Vollständigkeit wurde schriftlich bestätigt? :bef1021:

    Dann unter Androhung einer "Untätigkeitsklage" (Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit) einen (Negativ)Bescheid erzwingen und dann Widerspruch einlegen :hammer:
     
  4. BCRH

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    Bauantrag wird wahrscheinlich abgelehnt, welche Möglichkeiten

    Mod

    Ich hab daraus mal ein eigenes Thema gemacht, weils anders gelagert ist.

    /Mod
     
  5. #25 Bauwahn, 08.07.2010
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    In Bayern heißt das Regierungspräsidium "Regierung", also z.B. die "Regierung von Schwaben"
     
  6. #26 rudi1106, 08.07.2010
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    Manchmal kann man echt nur staunen, was für Pfeifen in den Behörden sitzen. Die Dachform spielt bei einer Beurteilung, ob ein Bauvorhaben nach § 34 I BauGB zulässig ist, überhaupt keine Rolle (Einzige Ausnahme wäre, dass das Haus das gesame Ortsbild im Sinne des § 34 I 2 BauGB verunstalten würde). Wenn eine bestimmte Dachform vorgeschrieben werden soll, muss ein entsprechender Bebauungsplan her. Hierzu hab ich noch ein erfreulich klares Urteil, leider "nur" VG Potsdam (Urteil vom 30. 3. 2000 - 5 K 1279/97), vielleicht ist es ja hilfreich:

    "Die gegenteilige Auffassung des Vertreters der Beigel., der die angeblich abweichende Dachform des Garagengebäudes (Pultdach) als Ablehnungsgrund i.S. des § 34 Absatz I BauGB anführt, ist offensichtlich verfehlt, ja geradezu abwegig. Maßgeblich für das Einfügen im Sinne der vorerwähnten Vorschrift sind nur die dort genannten vier Kriterien. Auf andere Kriterien kommt es dagegen nicht an. Das ergibt sich hinreichend deutlich aus dem Gesetz selbst, wird aber auch durch Kommentarliteratur und Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (vgl. für viele Schlichter/Hofherr, BerlKomm. BauGB, 2. Aufl., § 34 Rdnr. 30 m.w.Nachw.). Hieraus ergibt sich: Die vom Vertreter der Beigel. beanstandete Dachform - dabei ist das in den Bauvorlagen und sonst in den Akten so bezeichnete Pultdach wegen der geringfügigen Höhenunterschiede praktisch als Flachdach anzusehen - scheidet als Versagungsgrund i.S. des § 34 Absatz I 1 BauGB von vornherein aus."
     
  7. BV2010

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    Hallo, war jetzt ein sehr langer und anstrengender Kampf. Sind hartnäckig geblieben: Waren mehrmals beim Landrat, haben uns mehrere Termine beim Kreisbaumeister gegeben (die nicht sehr angenehm waren, da er etwas beleidigt wegen den Terminen beim Landrat war) und zu guter letzt sind wir über einen Mitarbeiter an die Rechtsabteilung des LRA gekommen. Das Ende: Sie meinten, dass wir im Falle einer Klage auf jeden Fall Recht bekommen würden, da es auf unserem Grundstück keinen Bebauungsplan gibt und das Amt für Denkmalpflege ein Schreiben an den Kreisbaumeister verfasst hat, in dem ausdrücklich steht, dass man in der Strasse, in der wir bauen, den Essemble-Schutz ohne weiteres umgehen könnte. Dieses Schreiben wurde uns seitens des Kreisbaumeisters unterschlagen. Da eine Klage sich über 2 Jahre ziehen kann, hat man sich über den Landrat nun geeinigt, dass wir für unser Grundstück einen Bebauungsplan erstellen lassen und der Kreisbaumeister dagegen keine Einwände erheben wird. So können wir nun nächstes Jahr anfangen und der Kreisbaumeister hat sein Gesicht gewahrt.... Ist zwar etwas kindisch, aber hauptsache unser Haus geht durch und das schnell...
    Ich kann allen Bauherren, die in einer ähnlichen Lage sind, nur Raten, hartnäckig zu bleiben!!! Meistens lohnt es sich und man plant ja schließlich ein Haus, dass es einem gefällt und nicht dem jeweiligen LRA.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2010
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    Na denn - Glückwunsch.
     
  9. #29 fmjuchi, 08.12.2010
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    Hi,
    bist du dir sicher, dass man das Problem nicht einfach auf eine andere ebene verschoben hat?

    Ein Bebauungsplan ist eine Satzung, die vom jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtrat beschlossen werden muss. Ein solcher Bebauungsplan gilt auch nicht nur für ein Grundstück, ausgenommen vorhabenbezogene Planung. Je nachdem für welches Gebiet ein Bebauungsplan erstellt wird, werfe ich mal 1 Jahr und 10.000 € in den Ring.

    Oder hat dir die Gemeinde vielleicht signalisiert, dass Sie den Weg mitgehen möchte und den Plan in Aussicht gestellt. Ansonsten ist die Bauleitplanung ein originäres Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Der Herr Kreisbaumeister hat sich vielmehr nach diesen Vorgaben zu richten.

    Gruß
    fm
     
  10. #30 Der Bauberater, 09.12.2010
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    Erste Schlacht gewonnen!
    Euer Archi soll den Aufstellungsbeschluß und die Offenlage im Auge behalten :deal
    Sonst kann sein, dass Pultdächer ausgeschlossen werden. :shades
     
  11. #31 fmjuchi, 09.12.2010
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    Hi,

    ich will die Freude hier ja nicht trüben, aber den Bebauungsplan stellt weder der Landrat noch die Rechtsabteilung des Landratsamtes auf. Es gibt faktisch keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf einen Bebauungsplan mit bestimmen Festsetzungen.

    Hat euch die Gemeinde die Zusage gegeben, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird und in diesem Pultdächer nicht ausgeschlossen werden?

    Wenn dem nicht so ist, seid ihr kein Stück weiter. Die Möglichkeit einen Bebauungsplan aufzustellen gibt es immer und gab es bereits vor einem Jahr.

    lg frank
     
  12. #32 likema33, 09.12.2010
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    Bist Du sicher, dass die Möglichkeit des Bebauungsplans nicht ein Eigentor ist. Was macht Ihr, wenn der Stadtrat Pultdächer für das Plangebiet ausschließt?
    Das Vorhaben ist in Franken. Da sind Satteldächer üblich. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man jetzt durch einen Bebauungsplan Pultdächer erlaubt, wenn in der Gegend nur Satteldächer sind.

    Im Übrigen seid Ihr mit einem Bebauungsplan nicht schneller als mit einer Klage.

    Notfalls würde ich auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Warum habt Ihr im Sommer keine Untätigkeitsklage eingereicht?

    Klingt so, als würden alle Beteiligten das aussitzen.
     
  13. BV2010

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    Im Bebauungsplan sind Pultdächer mit erfasst. Die Gemeinde hat unser Vorhaben unterstützt. Der Plan ist bereits genehmigt. Der Kreisbaumeister hat, wie angekündigt, nur ein Empfehlungsschreiben abgegeben, in dem er darauf hinweist, dass es wegen dem Ortsbild nicht angebracht ist, aber die Gemeinde konnte es umgehen, so lange es kein Bescheid war (uns wurde seitens des Landrates zugesichert, dass kein Bescheid dagegen erteilt wird) von den Kosten her, ist es ok. Insgesamt 3000 Euro. Wenn man bedenkt, was uns ein Satteldach, das Umplanen des gesamten Hauses gekostet hätte, kommt da net viel rum. Außerdem bau ich ein Haus, dass mir gefällt und nicht eins, des mir nicht 100%ig gefällt. Hätte mich mein restliches Leben geärgert, wenn ich auf das Satteldach geschaut hätte :)
     
  14. #34 fmjuchi, 10.12.2010
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    Hi,

    dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich hoffe, ihr wisst das Entgegenkommen zu schätzen. Nicht jeder Gemeinderat hätte einem solchen Wunsch entsprochen.

    lg frank
     
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