Bauantrag: Garage mit Dachterrasse an Waldgrundstück angrenzend

Diskutiere Bauantrag: Garage mit Dachterrasse an Waldgrundstück angrenzend im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Expertenrunde! Ich benötige bitte euren Rat: Ich saniere im SL ein Bestandsgebäude und will in diesem Zuge einige bauliche...

  1. #1 ProfiBau, 22.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 22.02.2024
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    Hallo in die Expertenrunde!
    Ich benötige bitte euren Rat:
    Ich saniere im SL ein Bestandsgebäude und will in diesem Zuge einige bauliche Veränderungen vornehmen. Es handelt sich um das letzte Haus einer bebauten Straße.
    Konkret habe ich nun den seitlichen Anbau einer einfachen Doppelgarage mit Dachterrasse geplant, welche von dem OG aus der Küche ebenerdig zugänglich sein soll. Das Grundstück verfügt in diesem Bereich über eine Länge von ca. 18 m und grenzt danach an einen Wald. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Einen Bauantrag habe ich bereits eingereicht und warte nun auf Rückmeldung.
    Gibt es Gründe, weshalb das Bauvorhaben abgelehnt werden kann? Insbesondere hinsichtlich der Nutzung einer Dachterrasse auf einer Garage? Kann der Anbau einer Garage genehmigt werden und deren Nutzung als Dachterrasse abgelehnt werden? Gibt es Vorschriften bezüglich des Umweltschutzes, die man in meinem Fall beachten muss?
    Danke und Gruß
    :winken
     
  2. Dimeto

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    Ja, unzureichende Bauvorlagen.
    Ja.
    Ja, z.B. das BNatSchG.
     
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  3. #3 ProfiBau, 23.02.2024
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    Danke für die Rückmeldungen, Dimeto! :28:
    Mir wurde versichert, dass alle Unterlagen vollständig seien und man nun klären müsse, ob eine Dachterrasse zulässig sei. Der Anbau einer Garage sei wohl unproblematisch. Ich wüsste gerne, welche Gründe konkret gegen eine Dachterrasse sprechen könnten, wenn eine Garage zulässig wäre. Anscheinend geht’s dabei um die Frage zur Nutzung eines Garagendaches.
    Welcher Paragraf im BNatSchG könnte bei meinem Vorhaben zu einem Problem werden?
     
  4. #4 Fred Astair, 23.02.2024
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    Zuerst würde mich interessieren, ob die Garage der Abstandsflächen-Privilegierung unterliegt oder ob sie mit großem Abstand zum Nachbarn mitten auf dem eigenen Grundstück liegt.

    PS: Auch der Wald ist ein Nachbar.
     
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  5. Dimeto

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    Dazu liegen zu wenig Informationen zu Deinem Vorhaben vor. Es könnte einen Plan nach §11 geben oder das Vorhaben könnte einen Schaden nach §19 hervorrufen. Dann könnte es gegen §14 Abs. 3 LWaldG verstoßen. Beim letzten Haus könnte auch der Innenbereich nach §34 BauGB an der Außenwand enden und die Garage läge im Außenbereich nach §35BauGB, was die Genehmigungsfähigkeit stark einschränkt.

    Wenn allerdings dies
    eine verlässliche Aussage ist, ist es unwahrscheinlich, dass außer bauordnungsrechtlichen Vorschriften öffentlich-rechtliche Belange Deinem Vorhaben entgegenstehen.

    Für weitere Auskünfte braucht es zumindest einen Lageplan mit Gebäudebestand, Planung, Grundstücksgrenzen, Umgebungsbebauung und Waldabstand.
     
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  6. #6 ProfiBau, 24.02.2024
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    Danke Fred Astair für deine Nachricht.
    Die Garage soll auf meinem Grundstück errichtet werden und hat zum „Waldnachbarn“ knapp 9 m Abstand.
     
  7. #7 Fred Astair, 24.02.2024
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    ...und zu anderen Nachbarn oder öfftl. Bereichen?
    Antwortest Du absichtlich nur in homöopatischen Dosen?
     
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  8. #8 ProfiBau, 24.02.2024
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    Wozu dein forscher Ton?!
    Ich hatte die Lage doch beschrieben: Es handelt sich um den seitlichen Anbau einer Garage deren Dach als Terrasse genutzt werden soll.
    An diesen Bereich grenzt weiterführend ein Waldgrundstück an.
     
  9. #9 Fred Astair, 24.02.2024
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    Wenn Du das als forsch empfindest, kennst Du mich noch lange nicht.
    Der Wald ist einer von 4 Nachbarn oder ist das Grundstück von Wald umschlossen?
    Ansonsten schließe ich mich @Dimeto an und möchte etwas mehr als nur ein paar lieblos hingeworfene Brocken sehen.
     
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  10. #10 ProfiBau, 24.02.2024
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    Wozu dein forscher Ton?!
    Ich hatte die Lage doch beschrieben: Es handelt sich um den seitlichen Anbau einer Garage deren Dach als Terrasse genutzt werden soll.
    An diesen Bereich grenzt weiterführend ein Waldgrundstück an.
     
  11. #11 Fred Astair, 24.02.2024
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    Warum stotterst Du jetzt, anstatt zu antworten?
     
  12. #12 ProfiBau, 24.02.2024
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    Es wäre nett, wenn du beim Thema bleiben könntest. Danke!
     
  13. #13 Fred Astair, 24.02.2024
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    Ich bin die ganze Zeit beim Thema, auf dessen Fragen Du einfach nicht antwortest.
     
  14. #14 ProfiBau, 24.02.2024
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    Es handelt sich um meinen ersten Beitrag in diesem Forum; danke, dass du dafür Verständnis hast, und einen entsprechend freundlichen Umgang pflegst.
    Ich habe ein Bild zum Lageplan mit Abstandsmessungen eingestellt.
     
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  15. #15 Fred Astair, 24.02.2024
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    Also das eben Geschriebene war Dein siebenter Beitrag und dass man auf Rückfragen zum eigenen Problem antwortet, ist keine Besonderheit des Forums.
     
  16. #16 Fred Astair, 24.02.2024
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    Wohin hast Du es gestellt?
     
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  17. #17 ProfiBau, 24.02.2024
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  18. Dimeto

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    Sofern der Lageplan genordet ist und das westliche Grundstück eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche ist, kann ich keine Gründe erkennen, warum eine Doppelgarage erlaubt, die Dachterrasse aber verboten sein soll. Gründe die schon gegen die Zulässigkeit der Garage sprechen könnten, habe ich ja schon in #5 genannt.

    Denkbar wäre, auch wenn ich das für rechtlich nicht durchsetzbar halte, dass die Baugenehmigungsbehörde wegen der Waldnähe das Forstamt beteiligt und dieses ein Näherrücken von nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmten Gebäudeteilen an den Wald ablehnt. Zu diesem Thema hat Dr. Hartl auf seiner Website eine umfassene Abhandlung veröffentlicht (Baumfallabstand - Gebäude am Wald und Forst).
     
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  19. #19 ProfiBau, 25.02.2024
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    Vielen Dank Dimeto für deine Einschätzung und den Beitrag von Dr. Hartl zum Thema.
    Fürs Erste bin ich beruhigt und werde der Dinge abwarten, die da wohl noch kommen ✊☘️
     
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Bauantrag: Garage mit Dachterrasse an Waldgrundstück angrenzend

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