Bauauftrag zurückgezogen

Diskutiere Bauauftrag zurückgezogen im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Hallo Mitglieder, Ein schon kaltulierter und zugesagter Bauauftrag, wurde auf Grund persönlicher Befindlichkeit( einer unserer Mitarbeiter hatte...

  1. #1 Azerott, 13.11.2022
    Azerott

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    Hallo Mitglieder,
    Ein schon kaltulierter und zugesagter Bauauftrag, wurde auf Grund persönlicher Befindlichkeit( einer unserer Mitarbeiter hatte mal in dieser Firma gearbeitet) zurückgezogen. Und die in Aussicht gestellten Aufträge wurden auch gleich abgesagt.
    Kann man da jetzt Ausfallprozente für die Bauaufträge in Rechnung stellen?

    LG an die Runde.
    Wer kann was raten. Vielen Dank
     
  2. SIL

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    Nein.

    Nur schriftliche Vereinbarung können zum Regress genutzt werden,
    Schwierig , wenn hier Interna verwendet wurden...
     
  3. #3 Kriminelle, 13.11.2022
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    Persönliche Befindlichkeiten sind persönliche Gründe und finden in rechtlichen Verbindlichkeiten genau deshalb kaum Erwähnung.
     
  4. #4 VollNormal, 13.11.2022
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    Was heißt zurückgezogen? Gibt es einen (schriftlichen) Vertrag?

    Grundsätzlich hat der Besteller jederzeit das Recht, den Werkvertrag zu kündigen. Siehe dazu auch §648 BGB: § 648 BGB - Einzelnorm
     
  5. #5 Azerott, 13.11.2022
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    Die Arbeit sollte Montag beginnen. Freitag Nachmittag aus persönlicher Befindlichkeit den Auftrag abgesagt
     
  6. #6 VollNormal, 13.11.2022
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    Ich nehme an, du bist der Auftragnehmer und hast einen schriftlichen Auftrag vorliegen. Dann direkt Montag früh ab zu deinem Rechtsverdreher, dass der ein passendes Schreiben rausschickt.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 simon84, 13.11.2022
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    Ob wirklich eine Befangenheit vorliegt die den "Rückzug" rechtfertigt muss ein Richter klären.
    Wenn das nicht grade der Geschäftsführer ist, wird es schwierig das durchzusetzen.
    Man kann doch locker einen einzelnen Mitarbeiter aus einem Projekt raushalten.
     
  8. #8 Fabian Weber, 13.11.2022
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    Wenn der Auftrag zurückgezogen wurde, kann der entgangene Gewinn geltend gemacht werden.

    Es klingt allerdings sehr danach, dass nichts schriftliches vorliegt.
     
  9. Tilo

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    Hallo
    Vermutlich bist Du sehr verärgert.
    Bring da Ruhe rein.
    Klingt bei dir alles mehr nach "nur mündlich vereinbart" und "nichts schriftliches vorliegen"
    Chancen sind fast "0" und nur über Rechtsanwalt und Gericht einzuklagen, was sich dann kostenmäßig wieder nicht lohnt.
    Versuche über ein Gespräch mit deinem Auftraggeber die Sache gerade zu biegen, anstatt "Geschützte" aufzufahren. Manchmal reicht schon ein kleiner Preisnachlass um ihn umzustimmen.

    Gruß
     
  10. #10 Ab in die Ruine, 14.11.2022
    Ab in die Ruine

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    Wenn ich das richtig lese, geht es hier um B2B und somit wohl eher VOB. Und wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt, wovon ich bei einem
    schon vereinbarten Starttermin heute ausgehe, kann er entgangenen Gewinn geltend machen.
     
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