Baubeginnsanzeige - Unterschrift Brandschutz

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  1. KatiS

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    Hallo an alle!

    Ich bräuchte mal eure Hilfe beim Ausfüllen der Baubeginnsanzeige beim Punkt 5 Brandschutznachweis.

    Ist denn das Ausfüllen dieses Punktes notwendig beim Bau eines Einfamilienhauses? Leider unterschreibt mir das nicht mein Statiker und Planverfasser. Bin gerade echt ratlos.

    Wer erstellt denn da einen Brandschutznachweis? :confused::confused::confused::confused:

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe..
     
  2. #2 nordanney, 25.11.2022
    nordanney

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    Wer hat sich denn um das Thema Brandschutz gekümmert? Das macht doch eigentlich der Planverfasser. Der soll auch unterschreiben.
     
  3. KatiS

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    Muss denn auch ein Brandschutznachweis erstellt werden für die Baugenehmigung oder reicht da "nur" das unterschreiben fürn Bauantrag?
    Gebäudeklasse 1 ist ja keine Prüfung nötig
     
  4. #4 nordanney, 25.11.2022
    nordanney

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    Im einfachen Normalfall werden einfach die Details in den Planunterlagen und der Baubeschreibung vermerkt. Das war es dann auch schon. Da gibt es auch nicht viel zu planen.

    So steht es z.B. in Bayern geschrieben:
    upload_2022-11-25_12-17-51.png
     
  5. SIL

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    Nein.
    Es gibt am Ende nur ' eine einfache Erklärung ( Konformität) die unterschreibt entweder der BL oder wenn der Arch alle LPHs hat dann der , ansonsten die ausführenden Unternehmen oder der GU etc. ansonsten Querverweis auf Statiker und Planer
     
  6. #6 Tilo, 26.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2022
    Tilo

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    Hallo KatiS

    Baust du im Gebiet eines Bebauungsplanes ?

    Wenn du von der Beginnanzeige schreibst
    ist doch Bauantrag und Baugenehmigung schon durch oder eben, wie bei einem Bebauungsplan, nicht notwendig.

    Was steht denn da im Formular?

    Ließ bitte mal vor.
     
  7. KatiS

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    Hallo Tilo, hier der Ausschnitt.
    Ja genau, nach Bebauungsplan, der Bauantrag ist schon genehmigt.
     

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  8. SIL

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    Brauchst du nicht ausfüllen weder bist du SB noch Groß -Mittelgarage oder zutreffende GK , bleibt also leer.
     
  9. Tilo

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    Hallo KatiS
    Wir müssen hier unterscheiden zwischen Brandschutznachweis erstellen und prüfen.
    In Bayern ist immer ein Brandschutznachweis zu erstellen, aber bei einem Einfamilienhaus nicht zu prüfen. Punkt 5.1 musst du ausfüllen.Architekt / Planverfasser.

    Link:

    Brandschutznachweise in Bayern – Wann erforderlich, wann prüfpflichtig? | Patrick Gerhold
     
  10. KatiS

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    Hallo Tilo,

    oh okay, danke. Da muss ich nochmal mit dem Planverfasser reden...
    Weißt du zufällig auch noch was man bzgl. GEG ausfüllen muss? Anbei der Ausschnitt.
     

    Anhänge:

  11. SIL

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    Erstes Ankreuzen und Wärmeschutznachweis in den Anlagen beifügen.
     
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