Bauen mit Architekt - Auswahl, Vertrag, Honorar, etc.

Diskutiere Bauen mit Architekt - Auswahl, Vertrag, Honorar, etc. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Da kann ich ja noch jeden GU/GÜ eher verstehen, der in seiner Baubeschreibung nur vage Angaben macht; jedes Detail kann man zum Zeitpunkt der...

  1. #81 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ach - beim Architekten setzt der gleiche gesunde Menschenverstand dann aus und lässt die selbstständige Nachfrage nach dem Zeitpunkt, zu dem die Honorarwirkung einsetzt und der Höhe derselben komplett entfallen???

    Was machst Du, wenn ich Dir sage:
    Für Dein Mfh ideal: Container stapeln und als Asylunterkunft vermieten. (Ist nicht meine Überzeugung zur Unterbringung von Asylbewerbern, aber bundesdeutsche Realität - immer noch!)
    Oder im Gegenzug: Deine Bude muß ne Million kosten, sonst rechnet es sich nie!

    DU sagst, was Du willst, Dein Planer gibt Dir ggf Hinweise auf Verbesserungs- und Einsparmöglichkeiten!!!
     
  2. #82 Gast56083, 04.06.2013
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    jetzt hab ich erst mal kg700 googlen müssen ;-)
    Bin trotzdem so schlau wie vorher (Baunebenkosten kannte ich schon vorher), weil das ja alles enthält wie auch Archi (welche LP´s?) klar dass da die Kosten schwanken, je nachdem was ich brauche. Aber einer der größten Posten (offenbar 10% oder 5% oder 15%?) ist der A. und den kenne ich weiterhin zu Beginn nicht.
    Warum ich jetzt für den Planungsprozess eines 300-500m² MFH mehr Fachleute als für ein EFH brauche verstehe ich auch schon wieder nicht...ist ja kein 100m Hochhaus...

    Ich bin ja bzgl. diesem Projekt (noch) kein Einzelfall wo i-was nicht gestimmt hat, aber ich frage mich (und um das gehts doch hier) wie man denn einen A. findet und mit diesem so ein Projekt ganzheitlich angeht mit dem Wissen, dass der A. wirklich in meinem Interesse überlegt und nicht in seinem, wo er über die Baukosten mehr verdient (und offenbar noch dazu nicht mal im Vorfeld seine finalen Kosten festlegen muss).
    Letzen Endes muss ich doch vertrauen, egal was ich vorher im Vertrag festgeschrieben habe...

    Nur zum Vergleich: Beim Bau meines EFH, hat mir mein GU klar gesagt: Du kommst mit einer Eingabeplanung zu mir. Für die Ausführungsplanung haben wir 18 Architektenstunden für Dich zur Beratung/Planung veranschlagt. Brauchst Du mehr, kostet das xyz/h. Find ich gut, das ist für mich kalkulierbar.
     
  3. #83 Nutzername, 04.06.2013
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    Du hast aber bisher nicht danach gefragt, also stand bisher auch keine Antwort aus.

    Ja, ich habe Dir an anderer Stelle unterstellt, die VOB falsch wiedergegeben zu haben. Gemeint war damit http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?70155-Falsches-unvollständiges-LV-wer-haftet-für-Mehrkosten/page10&highlight=Mehrkosten #144 oder möchtest Du widersprechen?

    PS: Pronto wird so was von falsch verwendet im deutschen Sprachraum. ;)
     
  4. #84 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Himmiherrgottsakramentnochemal - es gibt keinen festgeschriebenen Satz!!!

    Das Honorar des Architekten richtet sich nach seinem Leistungsumfang, den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, dem Zonensatz und ggf. Zuschlägen.
    Punktausendebasta!

    Sag dem Planer Dein Budget, nenn ihm Deine Vorstellungen und lass Dir einen Vertragsentwurf mit einer Honorarermittlung auf der Basis dieser Dinge geben!

    Irgendwie vermittelst Du hier wie auch bei Deinen Dämmthemen (und anderen) den massiven Eindruck, es gelte nur Deine Vorstellung und alle Welt müsse sich nun nach Dir richten.
    Dich auf andere Sichtweisen, vielleicht gar andere Regelungen einzulassen, kommt für Dich nie und nimmer in Frage!
     
  5. #85 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Du bist ja ein echtes Schlaule. Und läufst gerade auf GANZ dünnem Eis!
    Was an:
    widerspricht bitteschön der VOB???

    DU bist ein reiner Polemiker, wenn Du hier derart rumtrollst!
     
  6. Taipan

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    Grundproblem 1: Über Dinge diskutieren, die man nicht kennt, geschweige verstanden hat.

    Grundproblem 2: Der Annahme sein, dass die Zahl der notwendigen Fachlaeute mit der Größe des Bauwerks skaliert. Diese skaliert mit den Anforderungen an das Bauwerk -- und diese sind bei einem EFH anders als bei einem MFH oder gar einem Bürohaus, Krankenhaus, Fernsehturm -- unabhängig von der Größe

    Grundproblem 3: Wieso denkst Du, dass diese nicht mit einem Architekten auch so gehen kann/geht?

    Wo liegt das Problem? Formuliere dem Architekten eine Bauaufgabe/Aufgabenheft und eine Obergrenze der Baukosten (KG3+4) für genau diese Anforderugen. Er wird Dir sagen, ob dieses beschriebene Bauwerk für dieses Geld errichtbar ist. Daraufhin kann er sein Honorar berechnen. Jede Abweichung/Änderung/Erweiterung davon (regelmäßig mit Mehrkosten verbunden, da Bauherren die Anforderungen seltenst runterschrauben) lässt er sich über XX EUR/h vergüten oder rechnet am Ende sein Honorar neu aus. Du kannst aber davon ausgehen, dass die Abrechnung über Stunden teuer kommen wird, als die Vergütung über HOAI. Wenn der Gesamtbau teurer wird und damit auch das Honorar des Architekten steigt, ist ihm sowieso angeraten nachweisen zu können, worus die Kostensteigerung resultiert. Du wirst erschreckt feststellen, dass die meisten Mehrkosten aus kleinigkeiten, wie ein DFF mehr, Keramiken in nur leicht anderer Preisklasse, Fußböden allg. etwas teurer, elektrische Anlage nicht in Standart, sondern in etwas mehr ... entstehen, die als Sonderwünsche vorher nicht bekannt gegeben wurden und nicht auf seiten des Planers entstanden sind. Es gibt natürlich Fälle, in denen Architekten auch mal gehörig danebenliegen - hier ist dann die Frage, ob dies offen kommuniziert wird, oder ob versucht wird dies unter den Teppich zu kehren.
     
  7. #87 Nutzername, 04.06.2013
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    @ Zellstoff:
    Das ist doch (etwas vereinfacht) immer so: Hab ich einen Pauschalpreis (etwa beim GU/GÜ) streite ich mich später um die Leistung, die dafür vereinbart war. Hab ich eine feste Leistung vereinbart (analog A.) streite ich mich später um die Kosten.

    Die Diskussionen ob nun A. oder GU/GÜ wurden in diesem Forum auch schon geführt. Spontan würde man denken (ich auch), dass bei eher einfachen Planungsanforderungen man ruhig zum GU/GÜ gehen kann. Ist's etwas komplizierter, ist man beim A. besser aufgehoben. Wenn einem ein Haus von der Stange reicht bzw. das umsetzbar ist, dann fallen einfach nicht so viele Planungskosten an. Abgesehen davon ist ein Anbieter von Bau- und Planungsleistungen berechtigt, die Planungsleistungen abweichend von der HOAI zu anzubieten (vermutlich wird die dann aber auch nicht von einem A. sondern eher einem Zeichner erledigt). Plant dir aber ein A. einen simplen Standardentwurf MUSS er seine Planungsleistungen nach HOAI abrechnen. Der GU/GÜ hat noch den Charme des Festpreises.

    Hab ich aber einen komplizierteren Entwurf oder äußere Umstände, dann wäre mir bei einem A. als Planer wohler. Zudem schuldet der A. den Erfolg, das gibt mir für Planung aber auch Ausführung ein sicheres Gefühl. Die Baukosten können allerdings in gewissen Grenzen noch abweichen.

    Dieser Auffassung widersprechen dann diejenigen, die sagen, dass ein A. auch bei einem einfachen Entwurf Kosten spart, durch das Ausschreiben. Außerdem will der GU/GÜ ja auch Geld verdienen. Und andersherum gibt es hier bestimmt genug GU/GÜ die argumentieren, dass man bei Ihnen auch anspruchsvolle Entwürfe bekommt und der Vorteil der Haftung des A. wegfällt, weil sie ja ebenfalls den Erfolg schulden. Muss Du Dir was raussuchen. Da wird in alle Richtungen argumentiert, mal schaun, wie schnell mein post verissen wird.
     
  8. #88 Nutzername, 04.06.2013
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    Ralf, Du willst ernsthaft versuchen das Offensichtliche wegzudiskutieren? Dass Du in #144 dem Vorposter #143 widersprichst und auf #140 verweist willst Du abstreiten? Du bist doch sonst ein Mann der klaren Worte und jetzt sowas?
     
  9. #89 Gast56083, 04.06.2013
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    Ehrlich gesagt teilweise ja. Als BH beschäftigt man sich doch nicht vorrangig mit der Honorierung des A. (ernsthaft: der ist doch auf meiner Seite, entlastet mich und vertritt meine Interessen ggü. den bösen Handwerkern, Ämtern etc...) sondern mit dem Haus. Beim A. geht man davon aus, dass der nach allg. gültigen Regeln, die festgelegt sind, bezahlt wird (wie ich bei einem GU auch davon ausgehe, dass das Haus nach den gültigen Regeln der Technik gebaut wird und erst mal nicht jede Ausführung DIN konform explizit einfordere bzw. beschrieben haben will). Wenn ich schon lese...einsetzen der Honorarwirkung? Was soll das sein? Erster Zahlungszeitpunkt? Warum nennt man es dann nicht so? Versteht doch keine S...

    Wenn ich in einer Baubeschreibung lese, Kanalarbeiten nicht inkl., dann kläre ich vor Unterschrift, was das bei diesem BU kosten wird und lasse es in der Vertrag schreiben bzw. beziehe das in die Auswahl des BU´s mit ein.
    Aber als Laie komme ich erst mal nicht auf die Idee, dass A. Ihre Honorare doch "rel. flexibel" gestalten können. Ganz ehrlich: Bis vor 2 Jahren war ich auch der Meinung, dass ein A. transparente und vor allem festgelegte Gesamtkosten VOR Baubeginn hat bzw. die ich final für die ganze Bauphase kenne. Erst hier habe ich gelernt, dass sich das auch während des Baus ganz gerne nach oben verschieben kann.

    Auch ganz ehrlich: beide Optionen wären denkbar (die Container jetzt nicht wirklich, aber ich denke hier hast Du auch eher polarisiert).

    Soll das also heißen, wenn ich zu Dir komme mit der Vorgabe,

    - Grundstück xyz groß, hier der Lageplan
    - Ziel: MFH zur Vermietung, Preis/Leistung bzgl. Wfl Nutzung ist mir wichtig.
    - Sonst erst mal keine Einschränkung, schickst Du mich wieder heim, weil Du vorher wissen möchtest, ob ich eine Dachterrasse will, ob ich eine TG will, ob Pult oder Satteldach?

    Liege ich da so falsch wenn ich erwarte, dass mich ein A dabei von vornherein unterstützt und schon mal vorweg sagt: lass die Dachterrasse. Bei einem Mietpreis von 6€/m² rechnet sich das nicht, wenn Du 15€/m² bekommst kann man drüber nachdenken?
     
  10. #90 Thomas B, 04.06.2013
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    Wer sagt denn das????

    Ausschreiben spart nicht, sondern ausschreiben ermöglicht einen realen Vergleich, weil eben vergleichbar. Holt sich ein BH einfach ein "Angebot" ein (weil er die Kosten für die Ausschreibung sparen möchte), so kann er damit am Ende sehr gut auf die Nase fallen, weil er dann evtl. dem den Auftrag erteilt, der bei der Angebotsausarbeitung am meisten vergißt. Am Ende zahlt er dann zumeist sehr viel mehr. Man spart also durch die Ausschreibung dadurch, daß man nicht so einer Geschäftspraxis ausgeliefert ist.

    Meine Rede! Undnatürlich völlig legitim. der GU/GÜ ist ja auch nicht von der caritas. Daher sollten beide am Ende (A. vs. GU) preislich in etwa gleichauf liegen.

    ...das ist natürlich nicht ausgeschlossen, jedoch zeigt die gebaute Realität, daß dies zu einem extrem hohen %-Satz (knapp unter der 100% - Marke) nicht der Fall ist.
     
  11. #91 feelfree, 04.06.2013
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    feelfree Gast

    Wie wird denn sowas in der Praxis gehandhabt?
    Wir bauen derzeit mit Architekt LPH1-8, Kostenberechnung, A.-Vertrag mit Honorarangebot nach HOAI stehen soweit fest, Genehmigungsplanung ist durch.
    Wenn ich also nun da noch 2 Fenster mehr haben möchte und dort noch eine Extra-Terrasse oder dies und das, ist das natürlich Aufwand für den Architekten, den er mir dann wie? in Rechnung stellen wird?
    Wenn ich aber nun Fliesen für 100€/qm anstatt 30€/qm aussuche, sollte sich das doch nicht in der Archi-Rechnung widerspiegeln?
    Ansonsten ist hier der Kostentreiber schlicht und einfach der Bauboom. Also wenn die Gewerke ausgeschrieben werden und das beste Angebot 20% über der Kostenberechnung des A. liegt, sollte sich das doch hoffentlich auch nicht in der Archi-Rechnung widerspiegeln?
     
  12. #92 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Und schon wieder Unfug!

    Wer auch immer mit welchem Hintergrund Planungsleistungen anbietet, hat diese nach HOAI abzurechnen!
    Und damit Du nicht wieder behauptest, ich hätte keine Ahnung, einfach mal Seite 15 lesen:
    http://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen-Broschueren/hoai-brosch_honorarrecht_2011.pdf

    Abweichend von der HOAI darf nur abgerechnet werden, wenn die Planungsleistung BESTANDTEIL eines Werkvertrags zur Errichtung eines Bauwerks ist!

    Geh doch lieber Sandsäcke füllen, Deine Landsleute brauchen gerade wirklich jeden Helfer!
     
  13. #93 Gast036816, 04.06.2013
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    über deinen beitrag kann man nur laut lachen. ich blase dir auch den entwurfsplan in den massstab 1:50 hoch, trage noch ein paar maße ein und veranschlage dann 8 stunden beratung bei dir, um raus zu bekommen, ob du grüne oder braune fliesen bevorzugst. wenn du wandabwicklungen haben möchtest für den fliesenspiegel oder gar funktionierende abdichtungsdetails, kostet es extra, aber nach zeitaufwand!!!! bei mir bekommst du dann aber gleich die vertragliche ergänzung zum honorarvertrag dazu, dass ich in dem fall keine haftung für meine planungsleistung übernehme. das kostet nix extra, nur deine unterschrift.

    Zellstoff - du vergleichst gerade faule äpfel mit verschimmelten birnen.

    natürlich brauchst du bei einem mehrfamilienhaus ein paar fachplaner zusätzlich zum architekten. du kannst auch zum gü gehen, nur der kommt auch nicht ohne fachleute für heizung, sanitär, elektro, vermessung, bodengutachten und statik aus. du musst dir noch eine menge aneignen, bevor du dein mfh in angriff nimmst.
     
  14. #94 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    DU unterstellst schon wieder in verleumderischer Absicht!
    Wo habe ich gesagt, dass ich mich NICHT auf Manfreds Beitrag beziehe?

    Und was bitte ist an Manfreds Beitrag FALSCH???
    Lesestoff: VOB/B §2 (3) 2.

    Und teil mir bitte mal Deine Adresse mit, damit ich Dir die Rechnung für Deine Fortbildung zukommen lassen kann!
     
  15. #95 Gast56083, 04.06.2013
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    auf alles will und werde ich nicht eingehen, aber das finde ich doch sehr überheblich.
    Muss man als BH KG700 kennen? Sollen hier nur A. mit A. diskutieren? Das wär ja ein spannendes Selbstbeweihräucherungsforum.

    @ R. Dühlmeyer: warum regst Du Dich so auf und warum wirst Du jetzt wieder persönlich? Habe ich irgendeinen A. oder Dich pers. angegriffen? Ich stelle mir wirklich die Frage, wie man das am besten angeht. Dass manch einer hier fragwürdiges Handeln der Kollegen unterstützt, muss ich doch aus Bauherrensicht nicht gutheißen.

    @ Nutzername: die Grundsatzdiskussion GU vs. A. wollte ich nicht anstossen und ist mir auch klar. Ich habe/hatte wirklich vor dieses Projekt mit einem A. anzugehen, aber wie ich einen vernünftigen finde der mehr macht als nur meine Vorstellung runterzupinseln und dabei ehrlich und transparent seine Kosten veranschlagt bzw. abrechnet ist mir noch nicht klar.
     
  16. #96 Nutzername, 04.06.2013
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    Ganz ruhig Brauner, genauso hab ich's gemeint - aber ich gebe zu missverständlich ausgedrückt. Anbieter kann falsch verstanden werden, ich habe das auf den einzeln Vertrag bezogen aber man kann es anders verstehen. Hier ist übrigens das Urteil dazu: BGH Urteil vom 22.05.1997 (VII ZR 290/95)

    Achso, es sind übrigens vermutlich auch Deine Landsleute - versuch mal die Mauer aus dem Kopf zu kriegen.

    PS: Na holla, jetzt also doch. Ja Manfreds Beitrag #140 ist (ausnahmsweise) tatsächlich falsch. Und deswegen liegst Du mit Deinem Beitrag #144 auch falsch. Und wenn Dir das noch nicht klar ist, gäbe es einen Schulungsteilnehmer.
     
  17. #97 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Ich habe keine Landsleute in dem von Dir gedachten Sinne, weil ich die Schlagbäume in meinem Hirn schon lange demontiert habe!
     
  18. #98 Thomas B, 04.06.2013
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    Sollte sich so etwas in Grenzen halten wird wohl kaum ein Kollege hierfür Extra-geld verlangen. Wird alles neu geplant oder sehr viel umgestaltet mag dies schon so sein. Für ein bißchen was verschieben aber gibt es m.E. keine Extra-Knete.

    Halte ich persönlich anders: Ich setze in der Kostenberechnung einen Preis fest (idR um die 45 EUR/m2), der auch zu den honorarfähigen Kosten gehört. Sucht der BH dann Fliesen für 200 EUR/m2 aus, so ist das sein Bier. Dafür will (!!!) ich kein Extra-geld. Ist ja auch keine Extra - Leistung oder etwas was mir mehr abverlangt.

    Sollte es aber doch. Wird das Bauen teurer (weil z.B. Preissteigerungen nachgeholt werden, die jahrelang wg. Bauflaute nicht durchsetzbar waren, so steigt auch das Honorar). Man könnte sagen, daß hier einfach ein gewisser Zuwachs auch an den Architekten geht, sein Honorar entwickelt sich wie in allen Branchen leicht nach oben.

    20% sollten es aber nicht sein!
     
  19. #99 Gast56083, 04.06.2013
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    ich kann mich an diesen aggressiven Ton hier wirklich nur schwer gewöhnen. Warum muss man immer alles so bösartig formulieren.
    Du weißt doch gar nicht, was der GU Architekt da gemacht hat? Warum also diese Unterstellungen?

    Zum Thema Fachplaner:
    Braucht der GU bei einem EFH keinen der o.g. Fachplaner? Von unserem EFH Bau kenne ich es nur so, dass jedes Gewerk selber geplant hat und mit dem GU (= Rohbauer) abgestimmt hat. Was soll da jetzt anders sein? Ganz ernsthaft!
    Ich habe ja gefragt, welchen Fachplaner man denn bei einem Mfh in der 400m² Wfl Größenordnung zwingend zusätzlich braucht?
     
  20. #100 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2013
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    Datt kömmt drauf an!
    Liegt der Mehrpreis nur daran, dass statt "Made i Türkie" hinten drauf "Design bei Jette" steht, dann nicht (ich jedenfalls)
    Liegt es aber z.B. an einer Metalic-Glasur, die sauempfindlich ist, dann habe auch ich mehr Aufwand bei der Überwachung des Fliesörs und seiner Folgegewerke - und dafür erwarte ich auch mehr Honorar!
     
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