Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen

Diskutiere Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Sehr geehrte Experten. Mir ist ein Wasserschaden im Keller Ende Dezember entstanden. Ich habe das Problem sofort der Baufirma gemeldet weil wir...

  1. #1 carlos tresas, 01.03.2024
    carlos tresas

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    Sehr geehrte Experten.
    Mir ist ein Wasserschaden im Keller Ende Dezember entstanden. Ich habe das Problem sofort der Baufirma gemeldet weil wir wasserdichten Keller haben und noch in der Gewährleistung sind. Leider habe ich von der Baufirma nichts mehr gehört. Ich werde immer vertröstet dass sich jemand meldet aber seit 2 Monaten passiert sonst nix.

    Welche rechtlichen Schritte könnte ich tun?
    Ich könnte doch die Firma in Verzug setzen?
    Weiß jemand wie sowas geht? Oder was wäre in solchen Fall ratsam?
     
  2. #2 Fred Astair, 01.03.2024
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    Ja, Dein Baurechtsanwalt, den Du spätestens jetzt einschalten solltest.
    Zumindest die 200 € für ein erstes Beratungsgespräch sollten es Dir wert sein.
     
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  3. BaUT

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    Das geht nur, wenn die Bauleistung noch nicht fertig ist und wenn du einen Fertigstellungstermin hast. Sonst bringt dir "Verzug" gar nichts.

    Bisher wissen wir aus deinen Schilderungen gar nicht ob dein Haus
    a) noch im Bau befindlich ist oder
    b) ob es schon fertig gebaut und abgenommen wurde.

    Wenn es sich noch um eine laufende Baustelle im Rohbau handelt, dann ist dir noch gar kein Schaden entstanden sondern erstmal nur Wasser in den WU-Keller gelaufen. Da muss die Firma halt schauen, wie das Wasser reingekommen ist und das dann abdichten.

    Du brauchst zuerst mal einen eigenen Bauüberwacher/Baugutachter, der sich die Sache anschaut!
     
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  4. #4 driver55, 01.03.2024
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    Historie sagt KfW55-Neubau aus 2019 mit 28 Grad im DG im Sommer.;)

    Kompletten Keller geflutet? Wassereintritt von innen/außen?
    (So schlimm kann‘s ja nicht sein, wenn man beim Bauunternehmen nicht ordentlich Rabatz macht. Versicherung gemeldet?
    Was ist denn genau passiert? Bilder vom Schaden?)
     
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  5. BaUT

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    Oh Baujahr 2019! Ist da denn noch Gewährleistung drauf, oder ist die schon grad abgelaufen?

    Schnellstens zum Anwalt, damit der SOFORT ein Selbständiges Beweisverfahren §485 ZPO beim zuständigen Landgericht beantragt, denn nur das hemmt den Ablauf der Gewährleistungsfrist!!!
     
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