Baugenehmigung für unter-/oberirdische Objekte in Hanglage (Hessen)

Diskutiere Baugenehmigung für unter-/oberirdische Objekte in Hanglage (Hessen) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich würde gerne auf der Rückseite meines Hauses die Fläche durch einen Anbau erweitern. Besitze leider keinen Keller und bräuchte einen...

  1. ELB

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    Hallo,

    ich würde gerne auf der Rückseite meines Hauses die Fläche durch einen Anbau erweitern.
    Besitze leider keinen Keller und bräuchte einen Lagerraum.

    Das Haus befindet sich in einer Hanglage (Hessen) und drei Meter vom Nachbargrundstück entfernt.

    Das Nachbargrundstück ist ca.170cm über meinem Niveau. Die Rückseite des Hauses ist 9 Meter lang.

    Leider sind die 170cm viel zu niedrig.

    Habt ihr irgendwelche Ideen, wie ich mein Vorhaben doch mindestens auf 200cm erhöhen könnte?

    Wäre eine Alternative mit einem Pultdach zu arbeiten, um die drei Meter Abstand zu wahren? oder gibt es für die 30 cm eine Art Kulanz?

    Habt ihr vielleicht irgendwelche Ideen?
     

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  2. #2 Gast 85175, 02.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die Schweizer Polizisten sagen bei sowas gerne: Wenn wir gewollt hätten, dass Sie hier 53 fahren, dann stünde auf dem Schild da vorne auch 53...
     
  3. Dimeto

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    Ich habe die Idee, dass Deine Fragen nicht zu Deinem Problem passen, Deine Annahmen nicht zum geltenden Baurecht und Deine Skizze nicht zur Wirklichkeit.
    Daher zunächst ein paar Rückfragen:
    Kannst Du einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Geoportal Hessen - Homepage) von Deinem Grundstück und allen Nachbargrundstücken zeigen, in den Dein Vorhaben eingezeichnet ist?
    Beispiel:
    Lageplan.png
    Gibt es einen Bebauungsplan?
    Wie steil ist der Hang im Grenzbereich und wie ist er gesichert (Skizze mit halbwegs realistischen Maßen und Bauteilangaben, z.B. Stützmauer L-Steine, ergänzen)?

    Mal angenommen, Du hättest die 17a, es gäbe keinen Bebauungsplan und keine sonstigen relevanten Ortssatzungen, Dein Lagerraum soll 3m*3m*3m groß werden und der Schnitt sähe so aus:
    Schnitt.png
    Dann könntest Du baurechtlich Deinen Lagerraum genehmigungsfrei zwischen Deinem Haus und der Grenze errichten.
    Schnitt_neu.png

    Bautechnisch wird's natürlich schwieriger. Du müsstest mit dem Nachbarn sprechen, die Natursteinmauer entfernen, den Hang abfangen und nachher beim Nachbarn alles wieder so herstellen, wie es vorher war, es sei denn, er will auch was verändern.
     
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  4. ELB

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    Hallo.

    Vielen Dank für deinen Beitrag.

    Also es gibt keinen Bebauungsplan.
    Der Hang ist an der Stelle nicht wirklich gesichert.
    Zwischen den Grundstücken verläuft nur eine Leitplanke.
    Wünschenswert wäre der Lagerraum über die Länge der Rückwand. Das wären 9m.

    Aktuell steht genau auf der gewünschten Fläche ein Schuppen, der dann für das Vorhaben natürlich abgerissen wird.

    Das von dir beschriebene 3x3x3 Gebäude, fällt dann wahrscheinlich unter die untergeordneten Gebäude mit max 30m³?

    Wie wäre aber nun die Regelung nach Paragraph 2 Absatz 4 HBO.

    " Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse"

    Bezieht sich dies auch auf den Anbau, weil er unter der Geländeoberfläche des Nachbarn ist und die von mir gemeinte Kulanz sogar 1,40m betragen könnte?

    Gelber Pfeil Blickrichtung Schuppen
    Blauer Pfeil Blickrichtung Nachbargrundstück.
     

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  5. Dimeto

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    Bie den 30m³ geht es um die Genehmigungsfreiheit. Dein Vorhaben wäre genehmigungspflichtig.
    Ist nicht einschlägig, da hier Geschosse definiert werden. Abgesehen davon liegt die Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,4m über der Geländeoberfläche, da drei Seiten nahezu vollständig über Deinem Gelände liegen. Und selbst wenn Du Dein Lager vollständig unterirdisch plantest, was glaubst Du damit gewonnen zu haben? Abstandsflächen nach §6 HBO löst Dein Abstellraum nicht aus (Abs. 10), da die Grenzwand kürzer als 15m ist und kleiner als 25m², es sei denn, es gibt bereits privilegierte Anlagen an einer Grenze.
     
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  6. ELB

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    Ok, das habe ich nicht differenziert. Denkfehler meinerseits. Ich dachte das Lager wäre für den Nachbar irrelevant, da es aus seiner Perspektive unterirdisch wäre, weil es unter seiner Geländeoberfläche sei. Plus dass ich max. Bis zu einer Höhe von 1,40 Über seiner Geländeoberfläche bauen könnte.

    Also zusammenfassend könnte ich einen 30m³ Abstellraum an der Grenze errichten. Egal ob hanglage vorhanden oder nicht.

    Ich müsste mir nochmal die Erläuterung anschauen.
    Es sind wie gesagt 9m Länge und 3meter zur Grundstücksgrenze. Mit 8metern wäre ich auch zufrieden, dann hätte ich die 24m².

    1.
    Also zum einen müsste ich doch die Abstandsflächen nicht einhalten, wenn der Anbau unter der Geländeoberfläche des Nachbarn wäre?

    2. Nach Abs 10 Nr. 3 ist die Rede von untergeordneten Gebäuden für Abstellzwecken.
    Das wären die Gebäude bis 30m³ oder gibt es da keine Beschränkung?
     
  7. #7 petra345, 03.10.2023
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    Wie ist denn die Meinung des Nachbarn zu diesem Bauwerk?
    Wenn man sich einig ist, geht manches, das sonst nicht geht.

    Eigentlich könnte er doch froh sein, wenn er sein Gelände noch 30 cm auffüllen kann und das Gefälle weniger wird.
     
  8. ELB

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    Ich habe den Nachbar noch nicht darauf angesprochen. Bin aber deiner Meinung. Das wäre dann Plan B/C
     
  9. Dimeto

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    Ja.
    Welche Erläuterung?
    Breite oder Höhe?
    Es geht um die Geländeoberfläche auf Deinem Grundstück. Wenn Dein Gebäude auf der Grenze zum Nachbarn vollständig unterhalb des vorhandenen Geländes läge, dann würde diese Außenwand keine Abstandsfläche auslösen, unabhängig von der Nutzung des Gebäudes.
    Die 30m³ Beschränkung bei den abstandsflächenprivilegierten Gebäuden gibt es in NRW, in Hessen nicht. Was untergeordnet ist, ist in Hessen maßlich nicht festgelegt und bedarf der Würdigung des Einzelfalls. Wenn Du die vollständige Wandbreite ausnutzen willst, vermag ich keine Prognose bezüglich Genehmigungsfähigkeit abzugeben.
     
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  10. ELB

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    Es gibt noch eine Handlungsempfehlung zur HBO, die HEHBO.

    Drei Meter vom EFH bis zur Grundstücksgrenze des Nachbarn


    Genau das meinte ich.
    Das Gebäude welches ich errichten wollen würde, wäre an der Grenze allerdings nur max. 170 cm unter der Geländeoberfläche des Nachbarn


    Dann müsste ich wohl mit 170cm an der Grenze anfangen

    oder auf 190 hochziehen die 300cm bis zur Grundstücksgrenze bebauen, um am Schluss auf eine Länge von knapp 5,2m zu kommen.

    Mal eine andere Frage. Könnte ich das Gebäude mit einer Tür zum Hauptgebäude verbinden oder ist es wichtig, dass es ein eigenständiges Objekt ist. Ich gehe davon aus, dass ich mir die Frage selbst beantwortet habe.

    in diesem Lager sollte nämlich noch Platz für zwei Motorräder, Roller und natürlich auch meine Saisonreifen sein.
    Jetzt wäre natürlich die Idee. Eine separate Garage aufzustellen. Wenn ich aber das 30m³ Gebäude weder mit der Garage noch mit dem EFH verbinden kann, ist das sowieso eine Sackgasse.
     
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