Bauhandwerkersicherung = Inkasso ?

Diskutiere Bauhandwerkersicherung = Inkasso ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann der Handwerker die Bauhanderwerksicherung nach 650f BGB auch nach "Beendigung" der Arbeiten verlangen, wenn der Bauherr sich weigert den...

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  1. #1 JohnBirlo, 18.12.2023
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    Kann der Handwerker die Bauhanderwerksicherung nach 650f BGB auch nach "Beendigung" der Arbeiten verlangen, wenn der Bauherr sich weigert den vollen Betrag aufgrund von Nichtausführung zu bezahlen?

    Konkret gibt es Streit zwischen mir und dem Elektriker. Da der Handwerker keine Zeit hatte, habe ich teilweise Arbeiten spontan ausgeführt, die er laut Vertrag hätte machen müssen. Er meint jetzt, ich hätte ihm vorher eine Frist setzen müssen.
    Wie soll das gehen, wenn der Elektriker fest zusagt, dass er bis zu einem bestimmten Termin die roten Putzdeckel auf die Steckdosen macht und man den Verputzer für einen Tag später einplant. Dann kommt der Elektriker nicht, ich setze dann noch schnell über Nacht die Deckel drauf und am nächsten Tag kommt der Putzer und kann weiter machen. Ist nur eins von mehreren Beispielen.

    Jetzt will er seinen "entgangenen" Lohn und ich will den nicht bezahlen. Mittlerweile ist alles fertig und es funktioniert auch alles.

    Seine Mahnungen habe ich zurückgewiesen und jetzt fordert er halt diese Handwerkersicherung über den kompletten Betrag.
     
  2. #2 Gast 85175, 18.12.2023
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    Gast 85175 Gast

    Naja, wenn er die Sicherung nicht bekommt, dann kann er den Vertrag kündigen... Ich glaube das Risiko kannst eingehen...

    Dann kommt der §650f Abs. 5 ins Spiel. Da wird nach der Kündigung vermutet, dass der "Schadensersatz" 5% der noch nicht erbrachten Leistung beträgt. Das betrifft dich jetzt insofern nicht, da die Leistung ja ganz fertig ist, aber ganz genau das würde ich dem jetzt erst einmal ohne Anerkenntnis einer Schuld anbieten. 5% des strittigen Betrags und dann soll er Leine ziehen...

    Welcher Lohn ist ihm da denn entgangen? Er muss sich den Lohn der er in der Zeit anderswo verdient anrechnen lassen. Das ist der Großraum Schadensersatz und es gilt hier der Vermögensvergleich... Das bedeutet, wenn ihm da unterm Strich kein Lohn entgangen ist, weil er irgendwo anders gearbeitet hat, dann bekommt er auch keinen "entgangenen Lohn" erstattet...

    Die Handwerker können nicht hingehen, einfach nicht auftauchen und lieber wo anders arbeiten und dann derartige Rechnungen aufmachen...

    Mal ne andere Frage, um wie viel Geld geht es denn da insgesamt?
     
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  3. #3 JohnBirlo, 18.12.2023
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    Dann ist halt fraglich, ob ich dadurch ggf. dann Gewährleistungsansprüche für seine übrige Arbeit verliere... Oder kann man nen Vertrag auch "teilweise" kündigen?

    ich hab mir da die halbe Nacht um die Ohren geschlagen und soll ihn dann dafür bezahlen? Vielmehr hab ich hier eigentlich einen Anspruch gegen ihn.

    wie soll ich das denn nachweisen?

    Geht um etwa 2000€. Ist nicht nur Lohn, sondern teilweise auch Material, wie beispielsweise die roten Deckel, die ich dann spontan im Baumarkt geholt habe. Kein "Sondermaterial", sondern nur übliches Zeug, was er regelmäßig verbaut.
     
  4. #4 Gast 85175, 18.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Für dich gilt das Gleiche wie für den Handwerker, auch bei dir braucht es für den Schadensersatz einen echten VERMÖGENSSCHADEN... Wie hoch ist der denn?

    Das weisst er nach. Notfalls in dem er erklärt wieso er lieber nichts getan hat, statt bei dir die Deckel drauf zu machen und dann auch noch die Lohnabrechnungen seiner Mitarbeiter vorlegt, aus denen hervorgeht, dass die wegen der Nachtschicht zur Untätigkeit verdammt waren, etc...

    Ich meine gerade was herauszulesen was Du verschwiegen hast. Du hast Teilleistungen selbst gemacht die nicht als eigenständige Positionen gefasst sind und jetzt rechnest Du das "pauschal" auf, in dem Du Materialkosten und irgendeinen erfundenen "Lohn für Eigenleistung" ansetzt. Richtig? Das ist nicht richtig so... Man kann schon bei den Materialkosten streiten, aber irgendwelche "gefühlten Arbeitslöhne" gibt's halt nicht, das ist kein Vermögensschaden...
     
  5. #5 Fabian Weber, 19.12.2023
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    2000€

    Falls der Vertrag zufällig nach VOB war und über 20.000€ lag, dann wären die 2000€ kleiner 10% und dann kann der AN schon deswegen keinen entgangenen Gewinn geltend machen.

    Ich kann den Elektriker an einem Punkt verstehen. Den Termin mit den Deckeln hast Du Ihm vielleicht einfach so mitgeteilt, das war aber sicherlich kein Vertragstermin, somit musste sich der Elektriker auch nicht dran halten.

    Trotzdem muss er seinen Schadenersatz auch tatsächlich geltend machen, das heißt es muss Ihm auch ein Schaden entstanden sein.
     
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  6. #6 JohnBirlo, 19.12.2023
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    Das war keine Einzelposition aber selbstverständlich ist das im Preis enthalten gewesen. Das ist ja auch unstreitig. Insoweit muss ich ja was vom Gesamtpreis abziehen, da er das schlichtweg nicht gemacht hat. Ich hab halt geschätzt wie lang er gebraucht hätte, aber er lässt da ja gar keine Kompromisse zu.


    Ne, ist ein BGB Vertrag

    Strittig, aber dann darf er das auch meiner Meinung nach nicht in Rechnung stellen, bzw. muss es vom Pauschalpreis abziehen.

    ----

    Mir gehts jetzt aber auch gar nicht darum, sondern ich wollte nur mal wissen, wie das mit der Bauhanderwerkersicherung ist. Ist das wirklich ein Inkasso-Werkzeug, also um Druck auszuüben. Hat das überhaupt schonmal nen Handwerker von einer ganz normalen Privatperson im Rahmen des Hausbaus gefordert? Die anderen 50 Handwerker von mir wollten das halt net und wenn ich so durchs Internet ziehe, finde ich dafür kaum Anbieter.
     
  7. #7 simon84, 19.12.2023
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