Baum fällen, Ersatzpflanzung, Bilanzierung, Wertermittlung

Diskutiere Baum fällen, Ersatzpflanzung, Bilanzierung, Wertermittlung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, Für einen Neubau muss ich drei Bäume fällen. Bei der Baugenehmigung wurde nun eine Wertermittlung & Bilanzierung gefordert. Ausgangslage:...

  1. Ckfh

    Ckfh

    Dabei seit:
    07.11.2022
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    65
    Moin,

    Für einen Neubau muss ich drei Bäume fällen.
    Bei der Baugenehmigung wurde nun eine Wertermittlung & Bilanzierung gefordert.

    Ausgangslage:
    Baum 1: 50cm Durchmesser = Bewilligungspflichtig
    Baum 2: 20cm Durchmesser = ohne Bewilligung
    Baum 3: 50cm Durchmesser, aber tot = ohne Bewilligung

    Fragen:

    Frage 1:
    Baum 2 & Baum 3 kann ich ohne Bewilligung fällen.
    DOCH muss ich die Bäume ersetzen?

    Frage 2:
    Baum 1 hat einen Ersatzwert von 8 Punkten = 2 Bäume oder 2.000 EUR
    (Ermittelt durch einen Meister)
    Kann ich hier nun x-belieibig 2 Bäume pflanzen?
    Oder müssen die in der gleichen Kategorie/Grössenordnung wie der Vorherige sein

    Frage 3: Bilanzierung
    Ich muss eine BIlanzierung liefern.
    Der Profi hat keine Zeit.
    Was ist diese Bilanzierung?
    Einfach auflisten: 2 Ersatzpflanzungen gefordert
    Geplant: 2x Baum A, 1x Baum C = Saldo +1?
    Darf ich das selber machen? Muss das ein Profi machen?

    Frage 4: Ersatzpflanzung
    Darf ich da x-beliebige Bäume pflanzen?
    ich habe eine Liste beim Amt gefunden, die ist aber ziemlich kurz.
    z.B. würde ich eigentlich gerne 1 Obstbaum pflanzen (z.B: Gravensteiner) - aber auf der Liste steht nur ein ungeniesbarer Holzapfel.
    Was darf ich da pflanzen/auflisten?


    Wäre dankbar um Hilfe - aktuell ist das ein wenig schwierig.
    Architekt: Kein Bock oder kein Plan
    Profi der Bewertung: Keine Zeit
    Andere Profis: Keine Zeit, da die gerade in der absoluten Hochsaison sind (dürfen seit 1 Monat wieder arbeiten/fällen)


    Das Ganze spielt sich in Hamburg ab.
     
  2. #2 Ckfh, 11.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.11.2022
    Ckfh

    Ckfh

    Dabei seit:
    07.11.2022
    Beiträge:
    131
    Zustimmungen:
    65
    upload_2022-11-11_9-41-49.png
    Das wäre die Bilanzierung, welche ich mir selber zusammengestellt habe.
    Dabei ist eigentlich nur Baum 1 (Betula pubescens/Moor Birke) auf der Liste des Amt.
    Den Rest habe ich von einer "Positiv-Liste" einer Baumschule genommen. Die Liste ist aber nicht explizit für Hamburg gemacht.
     
Thema:

Baum fällen, Ersatzpflanzung, Bilanzierung, Wertermittlung

Die Seite wird geladen...

Baum fällen, Ersatzpflanzung, Bilanzierung, Wertermittlung - Ähnliche Themen

  1. PRO Argumente Baum fällen in München

    PRO Argumente Baum fällen in München: Hallo, ich möchte einen Baum an der Garageneinfahrt, Ecke zum Gehweg und Nachbarn fällen. In München gibt es aber die Baumschutzordnung und der...
  2. Bäume fällen?

    Bäume fällen?: Hallo! Mir ist letzte Woche ein Grundstück aufgefallen, dass ich recht interessant fand: 3000m² kein B-Plan in einem kleinem Dorf, viel...
  3. Was tun mit der alten Bruchsteinmauer?

    Was tun mit der alten Bruchsteinmauer?: Liebe Foristen, Folgender Hintergrund Wir sind dabei ein Grundstück zu kaufen, was an einem Hang liegt. Drauf ist ein alter zu sanierender Hof....
  4. schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen?

    schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen?: Hi, wir haben ein tolles Grundstück mit Süd-West Lage des Gartens gefunden und mit unserm Planer zusammen unsere optimale Position für Haus und...
  5. Baum fällen in Berlin?

    Baum fällen in Berlin?: [ATTACH] Hallo! In dem Vorgarten meiner Eltern steht ein Nadelbaum der gefällt werden soll. Laut Baumschutzverordnung sind unter den...