Baumbestand - welche Verkehrsicherungspflichten habe ich? (Bundesland Bayern)

Diskutiere Baumbestand - welche Verkehrsicherungspflichten habe ich? (Bundesland Bayern) im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo und besten Dank für die Links, demnach muss der Besitzer eigentlich kaum etwas machen, definitiv keine Gärtner oder Baumpfleger...

  1. #21 BlackFlag, 13.01.2015
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    Hallo und besten Dank für die Links,

    demnach muss der Besitzer eigentlich kaum etwas machen, definitiv keine Gärtner oder Baumpfleger beschäftigen - das wäre ja auch eine Zumutung bei einem Bestand wie unserem; noch schlimmer wäre es für meine Eltern, die auf dem Land ganze Waldstücke haben, dafür müsste man einen Förster beschäftigen.

    Beste Grüße
     
  2. #22 Der Bauamateur, 14.01.2015
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    Wir haben auch einige Eichen auf dem Grundstück und darunter auch ein paar die durch Trockenheit und/oder Blitzschlag ganz oder teilweise abgestorben sind. Leider liegt das Grundstück teilweise im FFH-Gebiet und da wurde uns dann gesagt, dass wir die Bäume möglichst stehen lassen sollen (ebenso abgestorbene Obstbäume). Wegen der Vögel und Insekten.

    Unsere Lösung ist jetzt, dass wir einen Baumsachverständigen einmal im Jahr mit einer Kontrolle beauftragen und die Gefahren an der unmittelbaren Grundstücksgrenze beseitigen lassen. Die Bäume, die für Nachbarn und Straßen keine Gefahr darstellen gehen wir nur an, wenn es nicht anders geht.
     
  3. #23 BlackFlag, 14.01.2015
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    Exakt diese Probleme hatten wir auch - zum Glück gibt es bei uns kaum Kontakt mit den Nachbargrundstücken bzw. einer öffentlichen Straße.
    Die untere Naturschutzbehörde wollte auch uns das Fällen einige Bäume aus Schutzgründen untersagen, was ich natürlich auch verstehen kann. Ich habe bei der Begehung genau protokolliert, welche der Bäume davon betroffen sind und wollte mir dieses Dokuement von der Behörde gegenzeichnen lassen, um im Bedarsfall einen Nachweis für meine Versicherung zu haben. Wie zu erwarten wurde das Protokoll nicht unterzeichnet und dafür die Genehmigung für die Fällung ausgestellt.
    Ich bin wirklich für Naturschutz, aber befallene Bäume auf Privatgrund sind ein zu großes Risiko, hier muss entfernt werden. Ich würde vermuten, dass meine Vorgehensweise immer wieder funktioniert, denn das Risiko tragen will am Ende doch keiner.
     
  4. #24 Der Bauamateur, 14.01.2015
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    Das stimmt, wir haben das so gelöst, dass wir bei Baumfällungen einen Brief an die Behörde geschickt haben, in dem sinngemäß stand: wir wollen den und den Baum zur Verkehrssicherung fällen (mit Foto), wenn Sie Einwände haben, bitte innerhalb von 4 Wochen melden. Bisher gab es nie einen Einwand. Wobei ich auch sagen muss, dass wir so viel Totholz und abgestorbene Bäume in Hanglage stehen haben, dass wir schon aus finanziellen Gründen nicht alles auf einmal machen können. Allein der erste Durchgang, in dem wir alles was unmittelbar die Baugrube und das Haus betraf (ca. 10 Bäume) fällen ließen, hat hat uns gute 3.700 EUR gekostet. Dieses Jahr war noch eine Fällung und Totholzentnahme dran. Nochmal ca. 500 EUR. Was mir pro Baum jetzt nicht so teuer vorkam, aber viel Kleinvieh macht leider auch viel Mist. Und selber machen kommt auch nicht in Frage, weil ich 2 kleine Kinder habe und an meinem Leben hänge...
     
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