Bauunternehmer Insolvenz, Folgekosten für Bauherren?

Diskutiere Bauunternehmer Insolvenz, Folgekosten für Bauherren? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir sind von der Insolvenz des Bauunternehmers betroffen. Insolvenzverwalter hat Nichterfüllung erklärt. Nachunternehmer baut weiter....

  1. #1 ThePotter, 17.02.2022
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    Hallo, wir sind von der Insolvenz des Bauunternehmers betroffen. Insolvenzverwalter hat Nichterfüllung erklärt. Nachunternehmer baut weiter. Mehrkosten sind halt da. Soweit so gut.

    Nun aber meine spezielle Frage: wir hatten BGB Vertrag, Gerüststellung war inklusive im Festpreisvertrag.

    Jetzt steht das Gerüst immer noch bei uns rum. Wir haben es nicht bestellt. Das lief über die Baufirma. Die Gerüstbaufirma wurde nun scheinbar nicht bezahlt. Wir haben die bereits informiert, dass das Gerüst nicht (mehr) benötigt wird und weg muss, weil wir wegen der Hausanschlüsse graben müssen und es stört.

    Müssen wir jetzt damit rechnen, dass wir die Kosten fürs Gerüst, was seit Oktober (statt 8 Wochen) bei uns nun steht, aufs Auge gedrückt bekommen? Oder sind wir da raus, weil wir ja nicht Vertragspartner der Gerüstbaufirma waren?

    Lieben Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
     
  2. #2 nordanney, 17.02.2022
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    Euer Vertragspartner ist der insolvente Bauunternehmer, nicht der Gerüstbauer. Also muss die Rechnung des Gerüstbauers an den Bauunternehmer gehen. Gerüstbauer muss sich dann mit dem Insolvenzverwalter rumschlagen.
     
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  3. #3 petra345, 17.02.2022
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    Die bereits gezahlten Abschlagleistungen sind vermutlich verloren und die Mehrkosten für den neuen Unternehmer wird man beim insolventen Unternehmen auch kaum wiederbekommen.

    Theoretisch muß nur das bezahlt werden was bereits ausgeführt wurde. Es können also noch Forderungen des Insolvenzverwalters auf dich zukommen. Umgekehrt, wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.

    Wichtig ist also eine gerichtsfeste Aufnahme der geleisteten Arbeit!! ggf mit Gutachter zumindest mit vielen aussagekräftigen Fotos. Zumindest ein Zollstock und Datum sollten auf den Bildern zu sehen sein.

    Durch den vermutlich pauschalen FEstpreis wird die Bewertung der geleisteten Arbeit schwierig.
    Also da kommt noch einiger Ärger ins Haus. Das Gerüst ist dagegen eine Lapalie.
     
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