Bauvertrag kündigen wegen unvorhersehbarer Zusatzkosten

Diskutiere Bauvertrag kündigen wegen unvorhersehbarer Zusatzkosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; vielleicht kriegste für des Geld noch den Dachstuhl ... dazu müsste man die Pläne kennen "aber" für mehr wird da sicher nix mehr übrig sein. ....

  1. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    vielleicht kriegste für des Geld noch den Dachstuhl ...
    dazu müsste man die Pläne kennen "aber" für mehr wird
    da sicher nix mehr übrig sein.
    .
    @Bayernwolke ... persönlich würd mich mal interesieren
    wie Du zu diesem Grundstück samt Bauträger gekommen
    bist ???
    .
     
  2. #22 bayernwolke, 01.01.2007
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    Also im Bauvertrag stehen die ganzen Leistungen drin, die ich beschrieben habe. Also kein Rohbau sondern komplett mit allem, 118000,- plus Mehrwertsteuer Pauschalfestpreis. Der Anbieter ist regional tätig. Ähnlicher Bautyp wie HvH und seit 15 Jahren tätig. Die Frage ist eigendlich nur diese, ob er mit seinen 40000,- bis 50000,- € richtig liegt, da er laut VOB seine eingesparten Leistungen abziehen muß (wäre ja praktisch das ganze Haus). Der GU legt diese Zahlen als seine Gewinnspanne vor, die wir trotz Kündigung begleichen müßten, glauben aber das er die zur Abschreckung nach oben legt. Genaue Zahlen kann er, laut seiner Aussage, erst vorlegen, wenn wir gekündigt haben. Grundstück haben wir über Markler gekauft, der uns die Baufirma empfahl. Hatten auch HvH im Auge, aber das Konzept gefiehl uns nicht (Betondachziegel, Styroporplatten an den Außenwänden zur Wärmedämmung usw.).
     
  3. #23 VolkerKugel (†), 01.01.2007
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    Ich zitiere mich ...

    Natürlich geht er erst mal hoch ran.
    Aber wollt Ihr das alleine und unbedarft mit ihm verhandeln? Wir können Euch dabei von hier aus nicht helfen :konfusius .
     
  4. #24 Meister_Hans, 03.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 03.01.2007
    Meister_Hans

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    Normalerweise müßtet Ihr dann vom GU eine offengelegte Kalkulation bekommen, in der er seine Stundenansätze, Materialpreise sowie -zuschläge sowie das kalkulierte Wagnis & Gewinn darlegt um auf den Angebotspreis zu kommen.

    Entscheidend ist dann doch (wenn ich mich richtig entsinne) das kalkulierte W&G, davon werden nicht ausgeführte Leistungen (also das dafür kalkulierte W&G) abgezogen...

    Außerdem können die Materialansätze sowie Stundenansätze kontrolliert werden ob sie überhöht sind...

    Aber folgt den vielen gut gemeinten Ratschlägen und sucht euch einen Fachanwalt für Baurecht!

    Gruß

    Hans
     
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