Bauvertrag zu Hause unterschreiben - Haustürgeschäft?

Diskutiere Bauvertrag zu Hause unterschreiben - Haustürgeschäft? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nach Erstellung Baugesuch: 5% -> 5%Macht bei 250k€ Bausumme 12.500 bis incl LP 4. GEIL!! Will ich auch haben.

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Macht bei 250k€ Bausumme 12.500 bis incl LP 4.

    GEIL!! Will ich auch haben.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 26.08.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Nein. Da hoffentlich § 632 a Absatz III BGB im Vertrag nicht abbedungen wurde, gibt es diese 5 % nur, wenn die Baufirma eine entsprechende Erfüllungssicherheit (z.B. Bürgschaft) vorlegt, sonst können die Bauherren diese erste Rate zurückbehalten. Also, hoffentlich, keine Vorleistung bezüglich dieser ersten Rate.

    @RobertBau: gehören Garage, Carport, Erdwärmeanlage oder Außenanlagen (Terrasse, Pflaster, o.ä.) mit zum Bauvertrag? Wenn ja, muss sowas auch im Ratenzahlungsplan berücksichtig werden. Das habt ihr sonst wertmäßig alles in der letzten 5 % -Rate mit drin.
     
  3. #23 RobertBau, 26.08.2015
    RobertBau

    RobertBau

    Dabei seit:
    22.07.2015
    Beiträge:
    150
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker für Systemintegration
    Ort:
    BaWü
    Nein Garage,, aussenanlagen gehören nicht dazu. Erdwärmeanlage gibt es auch nicht, da luft-luft-Wärmepumpe.

    Genau deswegen, weil ja ein Großteil der arbeiten noch nicht gemacht sein werden, wenn 95% des Kaufpreises (nach Fertigstellung Estrich) bezahlt sein werden, will ich ja die Anpassung des zahlungsplans haben.

    Gut, also ist mein Gefühl bekräftigt, auf die Änderungen zu bestehen. Haushersteller gibt's viele und wenn alles scheitert wird halt nochmal komplett mit dem Prozess begonnen. evtl. dann halt mit nem Architekten in Massivbau. ich hab schon 2 Werkverträge von massivbaufirmen gesehen, die sind ähnlich.
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wirklich Luft/Luft? Wird das ein Passivhaus?
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 26.08.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ein Widerrufsrecht besteht nicht; Verträge über den Bau von neuen Gebäuden sind davon ausgenommen, § 312 Abs.2 Nr. 3 BGB. Das alte Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, das ist schon seit 2002 in das BGB integriert.

    Deiner Unterschrift unter den Vertrag den Zusatz „unter Vorbehalt“ hinzuzufügen, nützt ebenfalls nichts. Ohne den Vorbehalt in zeitlicher und tatsächlicher Hinsicht und auch bezüglich der Rechtsfolgen z.B. als aufschiebende Bedingung (was soll vorbehalten bleiben? Wann und wie soll der Vorbehalt sein Ende finden?) genau zu definieren, nutzt das alles nichts. Statt so etwas zu formulieren, könnt ihr auch einfach die Unterschrift verweigern.

    Das einzige, was dir wirklich nützt, ist, dir vor dem Vertragsschluss genau klar zu werden, was ihr wollt, ob einzelne Vertragsklauseln nicht etwa für euch ungünstig sind und jedwede Unsicherheit diesbezüglich zu klären.

    Unterschreibt - um Gottes Willen! – nichts, wo ihr ein schlechtes Gefühl bei habt. Hört wenigstens auf euer Bauchgefühl!

    Wenn du so ein schlechtes Gefühl bei der Sache hast, dass du hier im Forum sogar schon nach Widerrufsmöglichkeiten und Vorbehaltsklauseln fragst, bevor der Vertrag überhaupt unterschrieben ist, solltest du die Finger davon lassen.

    Der von dir dargestellte Ratenzahlungsplan mit den Prozentsätzen aus der rechten Spalte sollte so auf keinen Fall unterschrieben werden. Da fehlen viele Gewerke.

    Lass dir von einem Fachanwalt nicht nur eine kurze mündliche Beratung zu Teil werden (so war es wahrscheinlich, oder?), sondern lass dir eine schriftliche Zusatzvereinbarung entwerfen, in der alle dir ungünstigen Vertragsklauseln in deinem Sinne entschärft, gestrichen oder neu formuliert werden.
     
Thema: Bauvertrag zu Hause unterschreiben - Haustürgeschäft?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauvertrag zu hause unterschrieben

    ,
  2. Restfertigstellungsvereinbarung

    ,
  3. haustürgeschäft Bauvertrag

Die Seite wird geladen...

Bauvertrag zu Hause unterschreiben - Haustürgeschäft? - Ähnliche Themen

  1. Widerspruch in Bauvertrag und Leistungsbeschreibung

    Widerspruch in Bauvertrag und Leistungsbeschreibung: Hallo Liebe Bauexperten, ich habe mich ganz frisch hier angemeldet, aber schon seit 1,5 Jahren suche ich mir hier stets einen Rat. Jetzt habe ich...
  2. Bauvertrag - Muster

    Bauvertrag - Muster: Hallo liebe Forums- Mitglieder, ich werden im kommenden Frühjahr in meinem EFH eine neun Meter lange Gaube einbauen lassen. Kostenpunkt ca. EUR...
  3. Bauvertrag, extra Abrechnung Bau- u. Entwässerungsgesuch

    Bauvertrag, extra Abrechnung Bau- u. Entwässerungsgesuch: hallo zusammen, ich habe die erste Abrechnung meines architekten erhalten. darin rechnet er als extra-position ein baugesuch ab und das...
  4. Bauvertrag und Beschreibung prüfen lassen - von wem?

    Bauvertrag und Beschreibung prüfen lassen - von wem?: Guten Tag zusammen, mir liegt nun ein Angebot vor. Es gibt ja diverse Anbieter die das prüfen: Fertighausexperte, Verbraucherzentrale, TÜV. Was...