Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau?

Diskutiere Bauverzug zu Lasten Bauherr bei Mängeleinbehalt undtrotz Weiterbau? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; alle Voraussetzungen für den Baubeginn waren Anfang April gegeben. Bis September ist nichts passiert, daher ist das Haus nicht zu gemacht und die...

  1. #21 Gast036816, 25.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gar nichts, wenn du keine vertraglich verbindlich vereinbarten zwischentermine mit dem GU hast, z. b. rohbau fertigstellung bis xx.xx.xxxx fertigstellung heizung bis yy.yy.yyyy kannst du herzlich wenig daraus ableiten. das schlechte wetter kann dich auch im november bereits treffen.

    was hast du denn im zeitraum april bis september gemacht? verzugsschreiben und fristsetzungen zur aufnahme der arbeiten hoffentlich reichlich versendet.
     
  2. Lukas

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    Wie jetzt? Ich denke Du hast einbehalten.
     
  3. #23 alexatbau, 25.06.2012
    alexatbau

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    sowas in der Art habe ich mir schon gedacht...

    Zunächst ja, dann, nach Behinderungsanzeige, bezahlt.
     
  4. uban

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    Neben einer fachlichen Beratung (durch den SV) hättest du dir auch eine rechtliche Beratung gönnen muessen.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich finds ja herrlich, wie sich hier um die Frage gefetzt wird, ob es denn nun den Bauherren zum bösen Drittelfinanzierer macht, nur weil er nur mängelfreie Arbeit bezahlen will.
    Bloß keiner stolpert über die Begrifflichkeiten.

    Natürlich darf ein Unternehmer bei unberechtigt einbehaltenen Beträgen die Arbeit einstellen und muss auch auf den Tatbestand hinweisen. Aber doch mWn nicht mit einer Behinderungsanzeige!
    Behinderungsanzeige greift für nicht fertig gestellte/mangelhafte Vorleistungen, auf denen der BU aufbauen muss oder die ihn sonstwie hindern, seine Arbeit vernünftig zu machen.

    Entweder verwendet der TE hier den falschen Ausdruck oder der BU hat wirklich eine Behinderungsanzeige geschickt :mauer, dann scheitern selbst berechtigte Ansprüche an einem Formfehler :wow.
     
  6. Lukas

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    Warum? Natürlich stellt die Nichtzahlung eine Behinderung dar und die wird genau zum Zwecke der Ausführungsfristverlängerung angezeigt.
    Ob und wer nun wie im Recht ist, steht auf nem anderen Zettel und wird hier nicht zu klären sein.

    Gruß Lukas

    PS: Die Drittelfinanzierung wird hier von wem unterstellt? Kann es nicht gut möglich sein, daß er sich einfach nur auf sonen Dreibuchtsaben-SV verlassen hat und der ihn falsch beraten hat und Mängel gefunden hat, die keine sein müssen? Soll ja durchaus vorkommen und die Antwort auf #20 steht noch aus.
     
  7. #27 alexatbau, 26.06.2012
    alexatbau

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    Ist nicht Thema dieses Threads. Er war jedenfalls öfter da als der Bauleiter, ist öffentlich bestellt und konnte alle Mängel mit den entsprechenden Regelwerken / Normen etc. 'belegen'.

    Ist erfolgt, wie weiter oben geschrieben.

    Verdacht unbegründet, die Gesamtsumme liegt von Anfang an auf einem Sicherungskonto; ohne Gerichtsbeschluß kann ich das Geld gegen den Willen des GU nicht andersweitig verwenden...

    Text: der guten Ordnung halber Teilen wir Ihnen mit, daß wir wg. ... nicht bezahlten Rechnungen seit dem ... in unseren Ausführungen behindert sind. Die Bauzeit verlängert sich um die Dauer der Baubehinderung.


    Zur frage voller Monat:
    10.03. - 16.04. = voller Monat
    10.03 - 09.04 kein voller Monat, auch falls es 4 volle Kalenderwochen sind


    Gruß Alex
     
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