Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen

Diskutiere Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, Wir haben eine Ablehnung für unsere Bauvoranfrage erhalten. Geplant war ein 25qm großer Anbau, seitlich an ein Reihenendhaus In...

  1. #1 AnCla, 23.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 23.11.2023
    AnCla

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    Guten Abend,
    Wir haben eine Ablehnung für unsere Bauvoranfrage erhalten. Geplant war ein 25qm großer Anbau, seitlich an ein Reihenendhaus
    In näherer Umgebung (z.b. gegenüber) würde dieses bereits desöfteren genehmigt, weshalb wir niemals mit einer Ablehnung gerechnet haben. Für den Bereich gibt es nur einen Fluchtlinienplan von 1934, von dem wir (ebenso unsere Architektin, welche den Anbau gegenüber auch plante) vorab nichts wussten. Laut diesem Plan muss ein Vorgartenbereich von 5m eingehalten werden. bei uns (wie auch bei den anderen Anbauten) würde nur 1m bleiben. Wir haben Kontakt zum Amt aufgenommen, weshalb wir hier genau eine Ablehnung bekommen haben. Die Aussage hier ist, dass der Anbau ja zu der Flucht einer wertigeren Straße hin geplant sei und es hier bisher keinen Bruch der Fluchtlinie gab.
    Wir dürften anbauen, aber nur 1,8m in die Breite, wie der jetzige (genehmigte) Wintergarten plus Schuppen auch gebaut ist.
    Für uns ist nun absolut unverständlich wie die Wertigkeit der Straße definiert ist und wieso 1,8m möglich sind, die geplanten 3,8m widerum nicht.
    Wir überlegen nun rechtliche Schritte einzuleiten. Gibt es hierzu Erfahrungen, Meinungen oder Tipps? Vielen Dank vorab IMG_20231123_212243.jpg

    Zum Verständnis ein Ausschnitt des Fluchtlinienplans
    Hellblau ist in unser geplanter Anbau, rot genehmigt und gebaut, gelb genehmigt aber noch nicht gebaut, blau Garagen (wobei Nebengebäude, Garagen etc anders betrachtet werden)
    Grün ist der vorgegebene Vorgartenbereich
     
  2. #2 ichweisnix, 23.11.2023
    ichweisnix

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    Den Arch. wechseln. Es gibt nichts schlimmeres als Architekten die drauf los planen ohne sich vorher kundig zu machen.
     
  3. #3 JohnBirlo, 23.11.2023
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    Kurze Verständnisfrage: Bauvoranfrage oder Antrag auf Baugenehmigung? Bei zweiterem gibts Widerspruchsfristen, die man einhalten sollte.

    Ansonsten würd ich mir auch erstmal den Architekten zur Brust nehmen. Der bekommt doch sogar Geld dafür, dass er sowas vorab klärt und jetzt eine Lösung findet.
     
  4. AnCla

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    Bauvoranfrage. Zu dieser wurde uns geraten, da wir die ersten in der Umgebung mit Modulbauweise sind und die Bearbeitungszeit kürzer sein sollte, als direkt einen Antrag zu stellen. War sie übrigens nicht wirklich.
    Die Aussage der Architektin war, dass der Fluchtlinienplan online vorab nicht einsehbar war. Wir haben diesen nach der Ablehnung auch erst auf mehrfache Nachfrage beim Amt erhalten.
     
  5. Dimeto

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    Wenn Ihr eine formelle Bauvoranfrage gestellt habt, dann muss das Amt doch auch formell schriftlich abgelehnt haben inklusive rechtssicherer Begründung. Was wurde denn genau vorangefragt?
    Gibt es die auch schriftlich?
    Ihr habt die Genehmigung vorliegen? Mit den dazugehörigen Bauvorlagen? War der Fluchtlinienplan dort Thema? Von wann ist die Genehmigung?
    Gute Idee.
    Zunächst mal die irreführende Webpräsenz Deiner Stadt dokumentieren:
    Geoinformationssystem.png
    Fluchtlinienpläne sind rechtsverbindliche Bebauungspläne. Wenn die im GIS nicht enthalten sind, ist die Aussage "Alle" schlicht falsch.
    Dann möglichst viele Informationen zu den genehmigten Nachbargebäuden sammeln. Spielte der Fluchtlinienplan dort eine Rolle, wenn ja, welche? Gab es Befreiungen, wenn ja, mit welcher Begründung?
    Parallel dazu sollte die Architektin eine Lösung mit der Genehmigungsbehörde anstreben.
     
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  6. #6 AnCla, 24.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2023
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    Die Aussage mit den wertigeren Straßen gab es gestern bei der Anhörung nur mündlich
    Die schriftliche Ablehnung mit Begründung ist diese: IMG_20231124_070023.jpg
    Hier steht auch schon, dass andere Bauten genehmigt wurden. im Schreiben steht, dass auf der östlichen Seite der Straße noch nichts genehmigt wurde. Auf der Westseite ragt bereits ein Haus um 2 m in diesen Vorgartenbereich. Aber genau hier gibt es einen Bebauungsplan mit 3m Vorgarten

    Die erste Baugenehmigung für den Wintergarten ist aus den 70er, so wie er jetzt gebaut ist wurde in den 90ern genehmigt. Er zählt aber noch als unbewohnt es Nebengebäude. Hier gab es auch kein Bezug zu dem Fluchtlinienplan

    Auf dieser Größe dürfen wir ja auch bauen, weshalb ich mich Frage, wer entscheidet ob 3,7m oder 1,8m vertretbar sind.
     
  7. Dimeto

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    Auf den ersten Blick ist diese nicht zu beanstanden. Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan und Euer geplantes Vorhaben steht dessen Festsetzungen entgegen. Für solche Fälle gibt es den §31 BauGB, von dem Eure Architektin mangels Kenntnis von der Existenz des Fluchtlinienplans keinen Gebrauch gemacht hat. Die Bauvoranfrage ist daher abzulehnen.
    Grundsätzlich handelt es sich bei Befreiungen nach §31 BauGB um Ermessensentscheidungen der Behörde. Wegen der mangelhaften Formulierung im GIS konnte Deine Architektin aber Deine Belange noch gar nicht ausreichend darstellen, so dass der Bescheid als ermessensfehlerhaft angesehen werden könnte. Das muss aber ein Fachanwalt vor Ort in enger Abstimmung mit der Architektin beurteilen.
    Ich würde Kontakt mit den Nachbarn aufnehmen, um herauszufinden, ob dort Befreiungen erteilt wurden oder der Fluchtlinienplan schlicht vergessen wurde, so wie es bei Eurem Wintergarten der Fall gewesen zu sein scheint. Eine erfahrene Rechtsanwältin könnte sogar beide Optionen zu Euren Gunsten nutzen, indem sie entweder mit Gleichbehandlung argumentiert oder mit Funktionslosigkeit des Fluchtlinienplans.
    Da Eure Stadt zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §201a BauGB gehört, sehe ich durchaus Chancen, sich gegen den Bescheid zu wehren. Allerdings empfehle ich zunächst die Prüfung, ob nicht noch außerhalb des Planungsrechts unüberwindbare Hindernisse bestehen (Großbaum).
     
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  8. AnCla

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    Danke dir!
    Unsere Architektin hat wie gesagt den Anbau gegenüber geplant und genehmigt bekommen, ohne dass hier der Fluchtlinienplan oder irgendwelche Befreiungen erwähnt wurden. Der war ein glatter Durchlauf.
    Wir haben bereits mehrere Baurechtler kontaktiert für eine Ersteinschätzung und sind auch bereit den rechtlichen Weg zu gehen, wenn uns Erfolgschancen in Aussicht gestellt werden
     
  9. #9 Kriminelle, 24.11.2023
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    @Dimeto , eine Nachfrage an Dich: kann man überhaupt von Gleichbehandlung ggü der quer stehenden Häuser argumentieren, die südlich an der geringwertigeren Straße angebaut haben?
    Denn ich verstehe es so, dass die Querstraßen geringwertiger sind als die Straße, an der gebaut werden soll.
     
  10. AnCla

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    Das ist zumindest der Oton vom Amt mit der Wertigkeit.
     
  11. #11 Kriminelle, 24.11.2023
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    Sauerwinkel scheint doch in Laiensicht (also ich) strategisch für die Stadt wertiger als Ginster-, Holunder- oder Wull-… da wird nach Google sogar der Verkehrsfluss gemessen und scheint eine wichtige Verbindung zur Bergfeld- zu sein.
    Mag es daran liegen?
     
  12. AnCla

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    Genau, es ist eine Zufahrt Straße und wird wie die Barthold Knaust Straße als wertiger betrachtet.
    Es gibt noch Am grünen Hagen, was ebenso wertig zu sein scheint, aber der Plan öfter bis auf 2m gebrochen wird. Ob das als Argument gilt..schwer zu sagen.
     
  13. #13 Kriminelle, 24.11.2023
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    Vielleicht könnte man sich an dem Eckhaus „Am grünen Hagen 94“ orientieren und berufen. Die scheinen einen Anbau auch außerhalb Eurer Flucht zu haben. So sieht es zumindest in GoogleMaps aus. Ansonsten sehe ich im „Am grünen Hagen“ auch eine geringwertigere Straße als die Sauer…
     
  14. AnCla

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    Ja, das Haus haben wir auch im Blick. Einige Vorbauten, die als Eingangbereich und somit Nebengebäude gelten, würden genehmigt. Auch wenn das als regulärer Anbau durchgeht, dürfte der in etwa die Breite haben, die uns ja auch problemlos genehmigt werden sollte (1,8 Meter). Mit problemlos meinte ich, als Kompromiss.

    Heute haben wir erfahren, dass die Vorbesitzer vorab gefragt haben, ob so ein Anbau wie von uns geplant möglich sei. Dies wurde bejaht. Allerdings nur mündlich, die haben nichts schriftliches
     
  15. #15 Fabian Weber, 24.11.2023
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    Das hat die Architektin doch genau mit der Bauvoranfrage getan, sie kann ja nicht zaubern.

    Bauherr fragt Architekten:

    Darf ich im Vorgarten bauen?

    Architekt sagt zu Bauherr:

    Das muss man mit einer Bauvoranfrage klären.

    Also alles richtig gemacht.
     
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  16. #16 Jo Bauherr, 24.11.2023
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  17. Dimeto

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    Meines Erachtens schon, da das Planungsrecht gar keine Wertigkeit von Straßen kennt und der Fluchtlinienplan aufgrund der einheitlichen Festsetzung der 5m-Vorgartenzone aller Straßen zumindest im Planausschnitt keine derartige Absicht erahnen lässt. Dass die Argumentation der Bauaufsicht schwach ist, erkennt man schon daran, dass der ominöse Begriff der Wertigkeit in der schriftlichen Begründung des rechtsverbindlichen Bescheides gar nicht vorkommt und nun noch mündlich nachgeschoben wurde. Und die im Fluchtlinienplan festgesetzte Vorgartenzone prägt den Stadtteil so sehr, dass sie auf der westlichen Straßenseite vom Sauerwinkel im Bereich des Baugrundstücks und südlich davon in den 70ern überplant wurde und im direkt anschließenden Wullwinkel ignoriert werden konnte? Nördlich schließt dann die Dauerkleingartenanlage an, die Ende der 80er planungsrechtlich festgezurrt wurde, indem die Vorgartenzone vollständig aufgehoben wurde. Zudem hat das Baugrundstück zur Straße Am Sauerwinkel gar keinen Vorgarten, weil es von der Querstraße her erschlossen wird.

    Ein erhaltenswertes städtebauliches Konzept kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Noch dazu eines, welches auf den Festsetzungen eines Planes aus faschistisch geprägter Zeit stammt, dessen Rechtsgrundlage das Preußische Fluchtliniengesetz von 1875 (!) ist.

    Wenn das so wäre, dann hätte die Stadt das durch die Nutzung ihrer planungsrechtlichen Möglichkeiten zum Ausdruck bringen können und nicht durch die Anwendung eines aus der Zeit gefallenen Planes, der bei benachbarten Vorhaben anscheinend nicht herangezogen wurde.

    Nicht ganz. Den Disclaimer zum GIS (Informationen, Karten und Pläne der Landeshauptstadt Hannover) muss man zwar etwas suchen, aber dass die online Auskunft nicht verbindlich ist, sollte jedem klar sein, zuindest wenn man offizielle Eingaben macht. Damit will ich jetzt nicht die Falschinformation auf der Website kleinreden, aber für eine planungsrechtliche Bauvoranfrage muss vorab das geltende Planungsrecht rechtsverbindlich in Erfahrung gebracht werden.

    Das gilt es ja durch Nachbarbefragung herauszubekommen. Wurde illegal gebaut oder rechtswidrig genehmigt oder liegen Befreiungen vor oder wurde der Fluchtlinienplan in den letzten Jahrzehnten nicht mehr beachtet und damit funktionslos?
     
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