Bauvoranfrage für Umbau und Nutzungsänderung ? Gibt es Chance auf Ablenung ?

Diskutiere Bauvoranfrage für Umbau und Nutzungsänderung ? Gibt es Chance auf Ablenung ? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Mir, als Eigentümer einer 2zimmer-Wohnung , innerhalb einer 20köpfigen Eigentümergemeimschaft liegt eine Bauvoranfrage zum Umbau und...

  1. #1 Bernstein300, 08.07.2019
    Bernstein300

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    Hallo,
    Mir, als Eigentümer einer 2zimmer-Wohnung , innerhalb einer 20köpfigen Eigentümergemeimschaft liegt eine Bauvoranfrage zum Umbau und Nutzungsänderung vor . Von ev. Gemeindesaal in Tagesklinik für entwicklungsgestörte Jugendliche , die auf Nachbargrundstück schon eine Tagesklinik betreiben.
    Wir als Altenwohnen sehen uns durch Lärmbelästigubg der Musik- und Kunsttherapieräume sowie weitere Aussenspielbereich erheblich gestört.
    Wie stehen Chancen auf Wiederspruch und Ablehung der Umbauten ?
    Die 4wöchige Frist auf Wiederspruch ist noch gewährt .
    Um zeitnahe Erfahrungen diesbezüglich bin ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernstein300
     
  2. arch

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    Also, wenn der Lärm sich auf normale Zeiten ausdehnt, was ich bei Musik und und Lerntherpaie ja zeitlich steuern lässt, sehe ich kaum chancen. Soweit ich weiß, finden in Gemeindesääle ja auch öfter mal spät abends noch veranstaltungen Statt, weshalb eine enorme Änderung der Lärmbelastung für mich unwahrscheinlich seit. Und da es sich um eine Tagesklinik handelt, dürfte der betrieb sich ja irgendwo zwischen 7 und 18 uhr abspielen, weshalb da ähnliche Lärmemmisionen wie bei Kindergärten und Schulen angesetzt werden dürfen, und gegen diese ist inzwischen schwerer vorzugehen. Ich persönlich bin ja der Meinung, das man Kinderlärm dulden muss, aber man deshalb die Kinder nicht zur Rücksichtslosigkeit erziehen muss. Ich für meinen Teil erkläre meinen Kindern, das es Leute gibt, die zwischen 12:30 und 14:00 uhr Mittagsschlaf halten, und das deshlab nicht die Zeit ist, um im Garten laut rum zu schreien. Ich halte deine Chancen für die Widerspruch gering, aber das bedeutet nicht, dass man diesen nicht einreichen sollte. Sollte dein einwand unberechtigt sein, wird dir dies das Amt schon sagen, oder im notfall der Richter, wenn ihr so weit gehen wollt. Aber vielleicht lässt sich mit dem Betreiber ja ein abkommen aushandeln, z.B. Musiktherapie nur zwischen 9:00-12:00 Uhr, oder was auch immer euch für eine Zeit sinnvoll erscheint.
     
    Fabian Weber gefällt das.
  3. #3 simon84, 08.07.2019
    simon84

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    Welches Bundesland ? Sehe da eher schwarz leider.
     
  4. #4 Bernstein300, 08.07.2019
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    Bauvoranfrage zu Umbau und Nutzungsänderung
     
  5. #5 Bernstein300, 08.07.2019
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    Es ist in Baden-Württemberg .
    Danke für die Antworten. Schade, aber ein Versuch muss man machen.
     
  6. #6 simon84, 08.07.2019
    simon84

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    Wie ist denn euer Landkreis besetzt (politisch) ?

    BW als grünes Bundesland, da wirst du vermutlich nicht ankommen gegen die Kombination von Evangelischer Kirche und Betreuung entwicklungsgestörter Jugendlicher.

    Wüsste auch nicht was da an Lärmbelästigung passieren soll, die Öffnungszeiten werden 0900-1700 sein und da bist du ja locker innerhalb vom kritischen Bereich 0600-2200 .

    Also ich glaub das Argument wird nicht zählen.
     
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