Bauvoranfrage zurückgezogen

Diskutiere Bauvoranfrage zurückgezogen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forenmitglieder, wir befinden und gerade in einer sehr bescheidenen Lage. Wir haben im Februar 2023 ein Grundstück in Niedersachsen...

  1. RuLa

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    wir befinden und gerade in einer sehr bescheidenen Lage. Wir haben im Februar 2023 ein Grundstück in Niedersachsen gekauft. Ich muss dafür leider ein bisschen ausholen.

    Das Grundstück hatte eine positive Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021 für ein Einfamilienhaus. Es handelt sich um eine Hinterbebauung. Die Zuwegung erfolgt über eine Privatstraße. Es wurden zu dem Zeitpunkt 3 Grundstücke angeboten (verkauft zum Glück bisher nur unseres) und ein weiteres das bereits 2021 bebaut wurde.

    Wir haben unsere zwei Flurstücke vereinigen müssen und dann im Juni 2023 einen Bauantrag für unser Grundstück gestellt. Einzige Auflage der Bauvoranfrage war das das Haus sich lt. §34 in die Nachbarbebauung einfügen muss da das Grundstück im Innenbereich liegt aber zu keinem Bebauungsplan gehört.
    Dementsprechend haben wir unser Haus geplant und den Antrag dann eingereicht.

    - Im August 2024 hieß es dann als erstes von der Stadt die Erschließung wäre nicht gesichert. Dies konnten ausräumen da wir Miteigentümer der Privatstraße sind. Des weiteren hieß es wir dürfen keine zwei Vollgeschosse bauen da es sich nicht in das Umgebungsbild einfügen würde. Auch dies konnten wir dementieren indem wir von unserem Bauunternehmen eine Umgebungsanalyse erstellen ließen die dieses Argument sehr eindeutig entkräftete.

    - Seit dem hatten wir nichts mehr von unserem Bauamt gehört. Weder telefonisch noch schriftlich gab es je eine Rückmeldung. Weder an uns noch an unser Bauunternehmen. Nur telefonisch konnte ich dann rausfinden das die zwei Vollgeschosse doch kein Problem sind. Ein Schreiben dazu würde dann folgen (kam auch nie an)

    - Schließlich wurden wir im November von dem Entwässerungsunternehmen der Stadt angeschrieben das eine Grunddienstbarkeit für die zweite Hälfte der Privatstraße fehle da die Entwässerungsleitung auf der anderen Straßenseite lägen.
    Diese Aufgabe hat uns nun von November bis Februar 2024 gekostet da es insgesamt 8 Anwohner an der Straße gibt und alle davon zustimmen mussten. Außerdem war die Hälfte der Anwohner bereits in einem Rechtsstreit mit der Stadt da an der Straße Arbeiten durchgeführt worden sind von der Stadt ohne jemanden vorab zu informieren.
    Wie gesagt konnten wir nun im Februar uns endlich mit allen Anwohnern einigen und einen entsprechend Unterzeichneten Zettel vorab bei der Stadt einreichen.

    - Zwischendurch fiel der Stadt dann auch auf das die Zuwegung zu unserem Grundstück nicht ganz rechtens ist, da die Terrasse des Nachbarn zu nah an der Grenze stehe. Wir wurden dementsprechend aufgefordert dafür eine Baulast mit dem Nachbarn eintragen zu lassen. Natürlich haben wir auch dies sofort gemacht.

    - Die ganze Zeit sind wir davon ausgegangen das es an der Grunddienstbarkeit hing das unser Bauantrag nicht weiter bearbeitet wurde. Bei Nachfragen an den Sachbearbeiter hieß es immer " es sei in einer anderen Abteilung zur Bearbeitung". Es stellte sich aber nun nach Erhalt des Grunddienstbarkeit Schreibens heraus das eine Baugenehmigung auch ohne eine Entwässerungsgenehmigung hätte ausgestellt werden können. Dementsprechend rief ich nun die Vorgesetzte unseres Sachbearbeiters an welche mir sagte wir sollen im März ein Schreiben bekommen. Worum es in diesem geht wollte sie mir auf keinen Fall sagen. Auf Nachfrage bei welchem Sachbearbeiter es sich befinde rief ich diesen an. Auch dieser Sagte mir er darf uns nichts sagen da er alle Mitarbeiter die mit unserem Fall arbeiten "einen Maulkorb" bekommen hätten und nichts nach draußen sagen dürften.

    - Dieses besagte Schreiben erreichte uns nun letzten Dienstag und es hat uns schwer getroffen. In dem Schreiben sagt die Stadt nun das die Baugenehmigung abgelehnt werden wird. Als Begründung wird angegeben das das Grundstück (ups) doch nicht im Innenbereich liegt und deshalb nach §35 Außenbereich bewertet werden müsse. Außerdem würden sie die Bauvoranfrage als "unrechtmäßig" zurückziehen. Auch die gerade eingetragene Baulast werden sie annullieren lassen.

    - Wir gehen davon aus das die Stadt bereits im letzten Jahr von ihrem Fehler wusste und darauf gesetzt hat das wir spätestens bei der Grunddienstbarkeit mit den Nachbarn scheitern würden sodass sie unseren Bauantrag damit dann ablehnen können. So wäre ihr Fehler niemals aufgefallen. Das Gefühl haben wir vorallem da das Schreiben nur wenige Tage nachdem wir die Unterschriften der Nachbarn eingereicht haben in unserem Briefkasten war.

    Wir sind nun wirklich schockiert das sowas überhaupt möglich ist. Wir dachten eine Bauvoranfrage sei rechtlich bindend? Soweit wir nun gelesen haben muss die Stadt uns entsprechend Schadensersatz zahlen da es sich um deren Fehler handelt aber fürs erste sind wir wirklich bedient. Unser Anwalt ist selbstverständlich auch informiert.

    Meine Frage an euch ist nun hat jemand soetwas schonmal gehört/erlebt und kann uns Tipps geben wie wir uns weiter verhalten sollen? Wir haben natürlich bereits Bauverträge unterschrieben, einen laufenden Bankkredit etc.

    Vielen Dank auch an alle die bis hierher gelesen haben.
    Liebe Grüße
     
  2. #2 Baggerbedrieb, 22.03.2024
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    Wie blauäugig kann man sein ...
     
  3. #3 nordanney, 22.03.2024
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    Du kennst die rechtliche Bindung eines positiven Bauvorbescheids? Da kann (muss) man eine spätere Baugenehmigung - wenn man nichts gegenüber der Voranfrage ändert - als gesetzt annehmen. Nichts ist da blauäugig.
     
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  4. SIL

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    Nein dies ist Landesrecht , hier greift zum Beispiel § 38 VwVfG in einigen Bundesländern gilt dies als 'Zustimmung' und nicht als rechtsverbindlich wie beim TE in Niedersachsen. @RuLa Anwalt und VG mehr bleibt da nicht.
     
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  5. #5 nordanney, 22.03.2024
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    Hä, was möchtest Du uns mit diesem Satz sagen? Ein Bauvorbescheid ist - auch höchstrichterlich entschieden - kein bloße Zusicherung, später wie beantragt zu entscheiden, sondern eine vorweggenommene Entscheidung. Kann nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe irgendwelche Paragraphen im Verwaltungsverfahrensgesetz) zurückgenommen werden.
    Ach ja, bei Rücknahme ist m.W. ein Vermögensschadensausgleich zu leisten (gibt es auch ein BGH Urteil zu).

    Und ja, mehr als anwaltliche Vertretung geht nicht.
     
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    Mir scheint, statt "zurückgezogen" würde es in der Überschrift "zurückgewiesen" heißen müssen; und der Anwalt hätte schon nach dem Witz mit der verweigerten Auskunft über den eigenen Verfahrensstand unverzüglich (mit der Kettensäge !) vor dem Schreibtisch des Amtsleiters stehen müssen.

    Im übrigen stelle ich fest: drei Threads in der Sache, und noch immer haben wir keinen Katasterauszug, kein Luftbild o.ä. gesehen, was uns mal ein bißchen ins Bild setzen würde, wie die ganze Chose räumlich zusammenhängt. Hier sind wohl allerlei Fachleute unterwegs, aber m.W. keine Wahrsager darunter.

    Damit muß sich die Verwaltung zumindest die Erregung eines Irrtums zurechnen lassen. In einem anderen Thread (zur Geschossigkeit) sprichst Du von einem Ortstermin des Bauamtes. Falls das Grundstück bislang im Außenbereich läge, hätte die Behörde mindestens erheblich daran mitgewirkt, es irrtümlich dem Innenbereich zuzurechnend zu wähnen. Da wäre wohl der für die Behörde billigste Weg, die Lage im Außenbereich durch Abrundungssatzung zu heilen (aber wie gesagt, ohne Glaskugel ist dies nur Spekulation).
     
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  7. #7 Fabian Weber, 22.03.2024
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    Wird man da überhaupt entschädigt, wenn man selbst die Bauvoranfrage nicht gestellt hat?
     
  8. #8 driver55, 23.03.2024
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    Jepp. Überschrift total irreführend. (Ich hab daraufhin ne andere Story erwartet.)
     
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  9. #9 Kriminelle, 23.03.2024
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    Spannende Frage: hätte man überhaupt das Grundstück ohne diese schriftliche Bauvoranfrage gekauft? Da bin ich mal gespannt, wie der Schadensersatz aussehen soll. Da geht eine ganze Existenz mit der Kredit-Zahlung…
     
  10. #10 Kriminelle, 23.03.2024
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    Interessant ist dann natürlich auch so etwas:
    Ich würde da irgendwie an versteckte Kamera denken. Würdet Ihr dem Bauamtsleiter, wenn Ihr dort bauen würdet, die gute Sicht nehmen? ;)
    Und was ist mit Plan B? Landwirtschaftlicher Betrieb? Bio-Eier-Verkauf? Darf das nach dem 35er?
     
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    Ich sehe hier den Glauben an eine Baugenehmigungserwartung als wesentlichen Kaufgrund an und würde erwarten, daß die TE für sämtliche Kosten entschädigt wird. Mit dem damaligen Vorbescheid - dessen Gültigkeitsablauf ich im übrigen durch das laufende Verfahren gehemmt sehe - hat die Behörde (durch den Verlauf und ibs. den Ortstermin sogar fortgesetzt !) mindestens einen Irrtum erregt, der sie schadenersatzpflichtig macht. Aus meiner Sicht ein klarer Fall von Amtshaftung; daher mein absolut ernst gemeinter Vorschlag der Heilung durch Abrundungssatzung.

    Wäre ich ein Schelm, würde ich vermuten, daß der Schwager des Bauamtsleiters dort bauen würde, sobald die TE das Feld geräumt hat.
     
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  12. RuLa

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    Der Übersichtlichkeit halber einmal für euch. Rot ist die Privatstraße, Grün unsere Zuwegung zur Hinterbebauung, Blau unser Grundstück. Gelb ist nun die Fläche die lt. der Stadt Außenbereich sein soll. Habe leider gerade keine bessere Ansicht zur Hand, da unterwegs.


    Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für eure erste Einschätzung. Unser Anwalt ist bisher zumindest zuversichtlich. Ich werde weiter berichten.

    @11ant Danke für den Einwurf wegen der Begehung, daran hatten wir garnicht mehr gedacht - spätestens dort hätte sicher einer von denen zumindest mal ins grübeln kommen können.
    Den Gedanken mit dem "Schwager des Bauamtsleiters" hatten wir leider auch schon. Wird aber wahrscheinlich nur schwer nachweisbar sein.
     
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  13. #13 hanghaus2000, 25.03.2024
    Zuletzt bearbeitet: 25.03.2024
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    Was sagt denn der Flaechennutzungsplan? Ist es Aussenbereich?

    Ich dachte mal gelesen zu haben eine Bauvoranfrage gilt nur befristet. 2 Jahre? Wann habt Ihr denn das GS gekauft?

    Ich kann mir gut vorstellen, das die gelbe Flaeche bis auf das unterste GS zum Aussenbereich gehoert. Oder ist das das GS was bereits bebaut wurde?
     
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    Dazu äußere ich mich nicht, ehe mir die TE den Screenshot nicht ohne die kindischen Verunkenntlichungs-Verpfuschungen geschickt hat.
    So ist das keine brauchbare Arbeitsgrundlage !!!

    Siehe Eröffnungsbeitrag wurde das Grundstück offenbar vor etwa 13 Monaten gekauft, und war die positiv beschiedene Voranfrage wohl eine wir der Jurist sagen würde "wesentliche Produkteigenschaft", über die verkäuferseitig ja nicht getäuscht wurde, der (wie ich bereits sagte, einfach heilbare) Schaden also von der Behörde herbeigeführt, und m.E. eine Täuschung durch letztere verwirklicht.
    Den Fristablauf der Gültigkeit sehe ich - allerdings Kaufmann, kein Jurist - zudem durch das laufende Verfahren gehemmt.
    D.h. aus meiner Sicht steht hier ein gültiger Vorbescheid im Raum und hat die Behörde die Wahl zwischen der Heilung ihrer eigenen Einrede durch Erlaß einer Abrundungssatzung oder einer Amtshaftungsklage (über deren Erfolg ich nicht spekulieren möchte, ob der in zweiter oder anderer Instanz einträte).
     
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  16. Dimeto

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    Dazu liefert der FNP keine verbindliche Auskunft. Fläche für die Landwirtschaft ist aber ein starkes Indiz, dass es Außenbereich ist. Das bestätigt aber auch das weitere Umfeld.

    Juristisch steht und fällt alles mit der Bauvoranfrage. Aber wir wissen ja nicht, wer was überhaupt angefragt hat. Vielleicht war der damalige Fragesteller ja Landwirt.
    Und was hat es genutzt? Nix!
     
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  17. #17 Fabian Weber, 25.03.2024
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    Frag doch mal bei der Gemeinde nach, wie das eine Haus da ganz unten in die gelbe Fläche gekommen ist?!
     
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    Das darfst Du mir in einer stillen Stunde mal verraten, wie Du hier schon wieder gefunden hast, wo das ist.
    Ich muß allerdings einräumen, mein sportlicher Ehrgeiz war hier auch schwach: einfach "aus Prinzip", weil ich es wirklich ganz gewiß oft genug gesagt habe, wie sehr ich es gegenüber den Helfenden unhöflich finde, ihnen zusätzliche Mühe abzunötigen, anstatt wenigstens ein bißchen dazu beizutragen, daß sie erfolgreich wirken können. Schließlich sind wir hier alle "ehrenamtlich" tätig. Meinen Kunden würde ich das nicht nachsehen, aber sie würden sich diese Frechheit auch nicht herausnehmen.
     
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  19. #19 Baggerbedrieb, 26.03.2024
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    Selbst eine erteile Baugenehmigung kann widerrufen werden ...
     
  20. #20 nordanney, 26.03.2024
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    Ja, unter ganz besonderen Bedingungen. Verlässt Du Dich beim Bau darauf, dass sie rechtens ist oder baust Du erst gar nicht, weil es könnte ja sein, dass...
    Dir kann auch ein Meteorit auf den Kopf fallen. Trotzdem kannst Du immer davon ausgehen, dass Du gefahrenfrei draußen rumlaufen kannst.
    Zunächst einmal kannst Du Dich auf die rechtliche Bindung des Bauvorbescheids verlassen, bzw. Du musst Dich auf Gesetze verlassen könne. Genauso wie auf die Baugenehmigung.
     
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