Bauvorhaben

Diskutiere Bauvorhaben im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich hätte gern mal eine Einschätzung zu diesem Thema. Auf Anfrage beim Bauamt wurde uns mitgeteilt dass eine Bebauung...

  1. Carmin

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    Hallo zusammen,
    Ich hätte gern mal eine Einschätzung zu diesem Thema.

    Auf Anfrage beim Bauamt wurde uns mitgeteilt dass eine Bebauung wahrscheinlich nicht möglich ist. Begründung: Aussenbereich, Waldabstand nicht einhalten und hinter dem Wald angrenzendes Biotop.

    Ein Nachbar mit den gleichen Bedingungen durfte bauen, da er verwalter eines Gehöft ist. Setzt die Verwaltung alle Bedingungen ausser Kraft?

    Macht eine Bauvoranfrage hier Sinn?
     
  2. #2 VollNormal, 16.01.2024
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    Im Außenbereich sind grundsätzlich nur privilegierte Bauvorhaben genehmigungsfähig. Das ist ähnlich wie bei Wohnbebauung im Gewerbegebiet. Dazu zählen z.B. Wohnungen für die jeweiligen Betriebsinhaber oder auch den oben genannten Verwalter. Damit wird keine Bedingung außer Kraft gesetzt sondern das ist Teil der Bedingungen.
     
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  3. #3 Fred Astair, 16.01.2024
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    Zum anderen wäre es sinnvoll und höflich gewesen, hätte @Carmin wenigstens stichpunktartig sein Vorhaben umrissen, anstatt nur "zu diesem Thema" zu schreiben.
     
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  4. #4 JohnBirlo, 16.01.2024
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    Wenn du es nicht versuchst, sind deine Chancen zumindest bei 0%

    Es kann also nicht schlechter werden, wenn du eine stellst.

    Aber für eine konkrete Einschätzung musste hier mal ein paar Pläne einstellen, damit man das abschätzen kann. Aber du darfst dich nicht mit einem Bauern vergleichen, die haben Sonderrechte im Außenbereich
     
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  5. Carmin

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    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ja ich habe meine Frage kurz gefasst... Neben dem elterlichen Haus haben wir ein Grundstück das als landwirtschaftliche Fläche im flächennutzungsplan eingetragen ist, dieses befindet sich, im Aussenbereich. Probleme macht auch der Waldabstand und ein angrenzendes Waldbiotop. Geplant wäre ein Einfamilienhaus und wir sind auf der Suche nach Möglichkeiten dies auf diesem Grundstück zu realisieren.
    Die Möglichkeit der "privilegierten bebauung" scheidet bei uns wohl aus, da keine Landwirtschaft, ich könnte nur verwalter des elterlichen Hauses werden ;). Gibt es Möglichkeiten des Grundstück in den Innenbereich aufzunehmen bzw. würde das überhaupt etwas bringen?
     
  6. #6 nordanney, 17.01.2024
    nordanney

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    Theroretisch ja. Praktisch wirst Du Dich aber damit abfinden müssen, dass geltendes Recht Deinem Vorhaben ablehnend gegenüber steht...
    Eine Zersiedelung, wie Du ja möchtest, soll gerade mit den Vorgaben verhindert werden.
     
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  7. #7 Gast 85175, 17.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    DAs bringt nix. Du musst Vollerwerbslandwirt sein...
     
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