Bauvorschrift Geländer

Diskutiere Bauvorschrift Geländer im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich hoffe, mir kann Jemand helfen. Heute war das Bauamt bei unserem Haus und hat das Podest vor dem Haus bemängelt, bzw das dort...

  1. #1 Pimmok, 25.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.10.2018
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    Hallo zusammen,
    Ich hoffe, mir kann Jemand helfen. Heute war das Bauamt bei unserem Haus und hat das Podest vor dem Haus bemängelt, bzw das dort kein Geländer ist. Der Hr. erklärte, das es eigentlich erst ab 1m Höhe Vorschrift ist, so habe ich das auch bisher nur gefunden, seine subjektive Meinung ist aber, das es bei nur 1m Breite auch schon bei der jetzigen Höhe von 70cm eine Gefahr darstellt und er es deshalb bemängelt.
    Jetzt Frage ich mich, ob es dazu eine Vorschrift oder ähnliches gibt.
    Das Podest ist knapp 70cm hoch und ca. 1,05m tief.
    Muss ich da jetzt befürchten das ich ein Geländer dran machen muss, weil es dem Hrn halt besser gefällt oder kann ich mich da in Ruhe zurück lehnen.
    Vielen Dank Marco
     
  2. #2 bauspezi 45, 25.10.2018
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    es sieht harmlos aus aber wer da mal etwas stolpert und auf das Pflaster knallt...
    ich würde vor der Mauer ein kleines Ständerwerk aus Holz vorsetzen
    auf dem man ein paar kleine Pflanzkübel stellen kann , würde schon helfen
    Geländer erst ab 80 cm
     
  3. #3 simon84, 25.10.2018
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  5. #5 Lexmaul, 25.10.2018
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    Also rein vom Bild her würde ich da auch aus eigenem Antrieb her nen Geländer haben wollen - mit der Bank und der Vase sieht das optisch alles sehr eng aus.
     
  6. #6 bauspezi 45, 25.10.2018
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    eigentlich geht es nur um etwas verantwortung das man versucht einen unbedachten -Schritt zu vermeiden.
     
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  7. #7 simon84, 25.10.2018
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    Ach so was man dazu sagen soll, du bist als Grundbesitzer unabhängig von der Höhe oder Brüstungvorschriften zur gefahrensicherung verpflichtet

    Das heißt wenn sich jemand weh tut haftest du ohne Geländer.

    Wenn es sich mit Geländer hätte vermeiden können wird dir mindestens grobe Fahrlässigkeit unterstellt
     
  8. #8 jodler2014, 25.10.2018
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    Der Herr vom Amt hat Recht !
    Er hat die Situation vor Ort richtig erkannt !
    An der Garderobenleiste im Hauseingang ist ein Kinder- Turnbeutel ö.ä. aufgehängt.
    Das Podest ist somit nicht kindgerecht und es besteht Absturzgefahr.
    Der Katze mag das egal sein.

    Stehen die Mülltonnen eigentlich immer da ?
     
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  9. SIL

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    Was für Kommentare - bitte den Querverweis einstellen @jodler2014 - auf welcher Grundlage ist in NRW bei - reiner privater Nutzung, keine Zuwegung für andere Parteien und gleichzeitig da es ein Neubau ist, setze ich die entsprechende R Klasse und nehme gleichfalls an es sind nicht 5 Stufen vorhanden .. voraus-woher rührt nun ein Geländer dort? Ich würde noch konform gehen bei der Forderung nach einem Handlauf ab 3 Stufen, sonst nix...
     
  10. Pimmok

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    Hallo Erstmal.
    Vielen Dank für die Antworten.
    Von der Höhe sieht es schlimmer aus, als es ist. Und wenn man möchte, dann kann man sich daran mit Sicherheit auch verletzen. Also für mich, ist eine Rolltreppe im Kaufhaus gefährlicher. Aber das ist ja jedem seine Meinung. Mich würde nur interessieren, welche Maße ich einhalten muss oder welche Vorschriften es dazu gibt, so etwas in der Art.

    @jodler2014:
    Was haben denn die Mülltonnen mit dem Geländer zu tun?
    Aber Nein, die stehen vorübergehend da, weil ich den Stellplatz umbaue.
     
  11. #11 Fabian Weber, 25.10.2018
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    Brauchst da kein Geländer. Ist ja nicht öffentlich.
     
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    Genau Fabian, so ist es in diesem Fall :hammer::bierchen:
     
  13. #13 WerniMB, 25.10.2018
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    Das Bauamt kann nur nach öffentlichem Recht beurteilen. Danach (BauO NRW §41) kann dir dort kein Geländer vorgeschrieben werden.

    Vielleicht war es nur ein gut gemeinter Hinweis, den du dir auch zu Herzen nehmen solltest. Ich würde zumindest die Bank mal weg nehmen, von der ja jeder Besucher unnötigerweise an die Kante gedrängt wird.

    Der Rest liegt in deinem Ermessen. Im Schadensfall kann die fehlende Absturzsicherung durchaus zum Problem werden.
     
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  14. #14 jodler2014, 25.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.10.2018
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    Leben Kinder im Haushalt ?
    SIL und Fabian kennen zwar die Gesetze aber nicht die Folgen wenn das Kind oder die Oma in den Brunnen fällt.
     
  15. #15 Fabian Weber, 25.10.2018
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    Leute es geht um knapp über 70cm, mach Euch mal ein bisschen lockerer...
     
  16. #16 simon84, 25.10.2018
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    Ich würd mir selber sowas nie antun.
    Da komm ich ja nach dem Oktoberfestbesuch nur noch über die Terassentür nach Hause.....

    Nachdem der erste Paketbote auf die Fresse fliegt steht dann das Geländer garantiert :)
     
  17. #17 Fabian Weber, 25.10.2018
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    Der Löwe macht auf das Kätzchen jedenfalls keinen großen Eindruck :)
     
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  18. Pimmok

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    Naja, die Bank steht da nur zur Optik. Bis zur Bank muss niemand. Man kommt von links und geht bis zur Tür. Da steht gar nichts im Wege. Die Bank nutze ich.
    Öffentlich ist dort auch nichts. Es ist eine kleine Sackgasse, übrigens auch die dort angelegte Strasse ist Privat.
    Es sind noch nichtmal 70cm.

    Es gibt ein Kind im Haushalt, aber der würde auch aufs Geländer klettern und da runter springen. Wäre also weniger Ratsam.

    Ein Handlauf werde ich noch an die Wand anbringen. Bin da noch nicht ganz fertig.
     
  19. #19 jodler2014, 25.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 25.10.2018
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    Und genau für solche Fälle von Ignoranz und Volksverdummung schließt man dann besser eine Rechtsschutz-Versicherung ab .
    Die bezahlt ja dann den Anwalt wenn der Paketzusteller danach arbeitsunfähig ist
     
  20. #20 Lexmaul, 26.10.2018
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    Und wieso hast jetzt das Bild entfernt?
     
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