Bauzwang / Rückkauf

Diskutiere Bauzwang / Rückkauf im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich habe mich bei zwei Gemeinden auf die jeweiligen Wartelisten für die gerade neu erschlossenen Neubaugebiete setzen lassen. Nun...

  1. #1 Ohrlaf22, 28.01.2020
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    Guten Abend,
    ich habe mich bei zwei Gemeinden auf die jeweiligen Wartelisten für die gerade neu erschlossenen Neubaugebiete setzen lassen.
    Nun hat sich eine Gemeinde mit einer Liste der noch verkäuflichen Grundstücke und der bitte um Rückmeldung gemeldet.

    Blöderweise ist das Grundstück dass ich sehr gerne wollte schon weg.
    Es wäre aber noch ein brauchbares Grundstück übrig, mit dem ich mich evtl. anfreunden könnte.

    Wenn ich dieses Grundstück erwerbe wird mir von der Gemeinde ein Bauzwang von 5 Jahren auferlegt.

    Auf welchen Kosten würde ich sitzen bleiben wenn ich das Grundstück ohne eine Bebauung z.B nach einem halben Jahr wieder an die Gemeinde zurückgeben würde weil mir ein anderes Baugrundstück besser gefällt?

    Grundstück 910m2 zu je 69€/m2 = 62790€
    Notarkosten 1,5% = 941,85€
    Grunderwerbssteuer 3,5% = 2197,65€
    Grundstücksanschluss (privater Teil) = 4500€
    =70429,50€

    Die Notarkosten werden wohl nicht gehen, wie sieht es aber mit der Grunderwerbssteuer aus?

    Die Gemeinde konnte mir auf die schnelle keine Antwort geben, evtl. hatte ja hier jemand bereits ein ähnliches Problem?
     
  2. #2 simon84, 28.01.2020
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    Auf welcher Rechtsgrundlage solltest du die Grundsteuer zurückbekommen?

    Kaufen und dann bauen was soll das ? Oder eben weitersuchen

    bei den Preisen bist du ja eher in einer sehr günstigen Region unterwegs
     
  3. SIL

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    Die bleibt bei dir.
     
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  4. #4 simon84, 28.01.2020
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    Die Gemeinde kauft ja zurück. Das ursprüngliche Geschäft wird nicht rückabgewickelt.
    Dass für die Gemeinde keine Erwerbsteuer anfällt bedeutet nicht, dass du sie zurückbekommst.

    je nach Kredit sind das ja schon ein paar Monate Tilgung, würd ich nicht machen . Entweder sich mit dem GS anfreunden und kaufen und bauen oder weitersuchen
     
  5. #5 Ohrlaf22, 28.01.2020
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    Super,
    danke für die schnellen Antworten.
     
  6. #6 Ohrlaf22, 30.01.2020
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    Hallo,
    ich habe inzwischen mit meinem Steuerberater und mit dem Finanzamt gesprochen....
    Es ist wohl so, dass die Grunderwerbsteuer in diesem Fall schon zurückerstattet wird.
    Ausschlaggebend ist hier das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) § 16.

    § 16
    (2) Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben,
    3. wenn die Vertragsbedingungen des Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, nicht erfüllt werden und das Rechtsgeschäft deshalb auf Grund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird.

    Dies nur zur Info wenn es jemanden auch mal betreffen sollte.


     
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  7. #7 Stadtbaumeister, 07.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 07.02.2020
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