BayBo Art. 57 Abs. 4 Nutzungsänderung von Wohnraum in kurzfristige Vermietung
Diskutiere BayBo Art. 57 Abs. 4 Nutzungsänderung von Wohnraum in kurzfristige Vermietung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir würden gerne in unserem Haus ein Zimmer als kurzfristige Vermietung anbieten. Gem. Art. 57 Abs. 4 sind Nutzungsänderungen...
Thema:
BayBo Art. 57 Abs. 4 Nutzungsänderung von Wohnraum in kurzfristige Vermietung
Die Seite wird geladen...
-
BayBo Art. 57 Abs. 4 Nutzungsänderung von Wohnraum in kurzfristige Vermietung - Ähnliche Themen
-
Untergeordnete Dachgauben BayBo Gaubenbreite
Untergeordnete Dachgauben BayBo Gaubenbreite: Hallo zusammen, auf einem MFH sollen auf einer Hausseite (mit vorhandenem Zwerchgiebel) nachträglich Dachgauben errichtet werden (siehe... -
Abstandsflächen BayBo Balkonanbau
Abstandsflächen BayBo Balkonanbau: Hallo zusammen, was bedeutet der §6 Abs. 6 BayBo für einen Balkonanbau an ein auf der Grundstücksgrenze errichtetes MFH? Dort steht: " Bei der... -
16 m Privileg BayBO
16 m Privileg BayBO: Liebe Bauexperten, könnte ihr mir eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt geben: Die Traufseite unsres Hauses soll 14,5 m lang werden. Auf... -
BayBo, Fenstergröße 2. Rettungsweg
BayBo, Fenstergröße 2. Rettungsweg: Hallo, in der BayBo steht unter Art. 35 Abs. 4: "Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen in der Breite... -
Nutzungsänderung Abstellraum - Hobbywerkstatt BayBO
Nutzungsänderung Abstellraum - Hobbywerkstatt BayBO: Hallo Zusammen, da ich neu im Forum bin möchte ich mich erst einmal vorstellen. Ich bin 36 Jahre und seit 8 Jahren Bauingenieur. Diese Jahr werde...