Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo

Diskutiere Bayerische Eigenheimzulage BayernLabo im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Eigenheimzulage der BayernLabo. Wir werden spätestens März nächsten Jahres unser Eigenheim bauen...

  1. #1 thomix11, 03.09.2018
    thomix11

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    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich der Eigenheimzulage der BayernLabo. Wir werden spätestens März nächsten Jahres unser Eigenheim bauen lassen.

    Leider war ich bereits zu fleißig und habe die Bauunterlagen zur Genehmigung schon abgegeben (Freistellungsverfahren gemäß Bebauungsplan). Am 13.06. habe ich hierzu die Genehmigung erhalten. Seit ein paar Tagen sind nun die Bedingungen für die bayerische Eigenheimzulage online. Die Bedingungen sind parallel zum Baukindergeld des Bundes mit einer Abweichung. Die Eigenheimzulage gilt nicht rückwirkend zum 01.01.2018 sondern die Genehmigung (ob Freistellungsverfahren oder Baugenehmigungsverfahren) muss nach dem 30.06.2018 erfolgt sein.
    Das ärgert mich jetzt natürlich total, da ich die 10.000€ gut gebrauchen könnte. Meine Rückfrage bei der Stadt, ob man mir die Genehmigung irgendwie entziehen könnte war leider negativ. Mir wurde allerdings jetzt auf den Weg mitgegeben, dass ich trotz des Freistellungsverfahrens eine Baugenehmigung beantragen könnte.

    Die Frage wäre jetzt, wenn ich die 500€ für das Baugenehmigungsverfahren investiere und die Baugenehmigung dann aller Voraussicht nach in 3 Monaten erhalte, wäre ich auf dem Papier voll förderfähig, da unser Einkommen unter 105.000€ jährlich beträgt. Kann mir jemand helfen, ob dies tatsächlich so wäre? Dass für die Beantragung dann wirklich nur die Baugenehmigung zählt und das Freistellungsverfahren dann gar nicht mehr herangezogen wird?

    Vielen Dank,

    Thomix11
     
  2. #2 simon84, 03.09.2018
    simon84

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    Das kommt drauf an. Wenn du für den Förderungsantrag die Baugenehmigung einreichst, dann ist doch alles in Butter.
    Du musst doch niemandem von dem Freistellungsverfahren erzählen.
     
  3. #3 HausMatt, 22.12.2018
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    Bist Du Dir sicher, dass ein Baugenehmigungsverfahren hier den Fördervoraussetzungen entspricht?

    Denn unter https Doppelpunkt Doppelslash bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/ steht zu den Fördervoraussetzungen der Bayerischen Eigenheimzulage u.a.:
    „es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt, für das nach dem 30.06.2018 die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen ist bzw. die Gemeinde eine Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt hat.“

    Hierbei geht es ja um Bauvorhaben, die im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt worden sind.

    Für mein eigenes Bauvorhaben wurde die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß Art. 59 BayBO erteilt.
    Hintergrund, weswegen der Bauantrag über diesen Weg und nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt wurde, war lediglich eine Abweichung hinsichtlich der Positionierung eines Pkw-Stellplatzes.

    Ich befürchte nun, wegen des sch… Stellplatzes nicht in den Genuss der bayrischen Eigenheimzulage zu kommen.

    Hat hierzu jemand schon Erkenntnisse?
     
  4. SIL

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    Förderlotse benutzen - im Kontext steht .. oder bei Baubeginn . oder .. spätestens nach 6 Monaten Bezug ( Bestand ) insofern sehe ich erstmal die Förderfähigigkeit gegeben, insofern Wohnsitz, Einkommen etc erfüllt sind.....
     
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  5. 11ant

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    Ja, das steht da ganz klar. Du hättest nur den Absatz direkt vor dem von Dir zitierten ebenfalls lesen müssen:

    Eine Förderung ist möglich, wenn:
    • für das Objekt nach dem 30.06.2018 die baurechtliche Genehmigung erteilt bzw. ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wurde.
    • es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt, für das nach dem 30.06.2018 die Frist nach Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO abgelaufen ist bzw. die Gemeinde eine Mitteilung nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO erteilt hat.
    (siehe auch meine Antwort im orangen Forum - Bayerische Eigenheimzulage nur wenn Freistellungsverfahren?)
     
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