Bayern - Carport / Gartenhäuschen an Grenzgarage bauen

Diskutiere Bayern - Carport / Gartenhäuschen an Grenzgarage bauen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich wohne in Bayern. Mein Nachbar hat damals eine 9m lange Grenzgarage direkt an unser Grundstück gebaut (Bj. ca. 1980). Gibel schaut dabei...

  1. Bib007

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    Hallo,
    ich wohne in Bayern. Mein Nachbar hat damals eine 9m lange Grenzgarage direkt an unser Grundstück gebaut (Bj. ca. 1980). Gibel schaut dabei zu uns, d.h. in der Mitte ist die Garage ca. 6m hoch.

    Wir haben das Grundstück neben ihm nun bebaut. Ich hab aber keine Ahnung, ob er für sowas damals eine Abstandsflächen-Übernahme gebraucht hat oder ob man das einfach so bauen durfte? Die Vorbesitzer leben nicht mehr und da ich noch in einer sehr frühen Planungs- bzw. Ideenfindungsphase bin, will ich jetzt noch keine schlafenden Tiger wecken und meine Pläne vorerst noch nicht rausposaunen.

    Jedenfalls die Frage: Kann ich nun direkt an seine Garage dran - mit eigenen Fundamenten, nicht mit seiner Garage verbunden, einen Carport / Gartenhütte/ Holzlager / was auch immer dranbauen?

    Maximale Größe ohne Bauplan ist ja bei uns 2,5m Höhe, 25m² Grundfläche und 75m³ Rauminhalt für verfahrensfreie Gartenhäuschen oder Garagen, richtig?

    Wenn ich aber was größeres bauen wollen würde, z.B. auf den gesamten 9m x 4m und 2-3m Höhe, dann muss ich einen ganz normalen Bauplan einreichen wie beim Haus auch??? Mit Statik und allem Pipapo?

    Das soll salopp gesagt, nur ein Holzgestell mit Dach drauf und evtl. seitlicher Verschalung werden. Darin sollen Gartengeräte, Brennholz und evtl. mein Autoanhänger gelagert werden.
     
  2. #2 simon84, 31.01.2018
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    Bitte schreibe die genauen Maße der gesamten Garage, also Laenge, Breite, Traufhöhe und Firsthöhe und mit welcher dieser Seiten die Garage an der Grenze steht.

    Theoretisch: Wenn die Garage 9 Meter an deiner Grenze steht, dann darf sie theoretisch ca 5,5 Meter auf der anderen Seite breit sein (50 qm).
    An den Traufseiten 3 Meter hoch und bei voller Ausnutzung der nichtanrechenbaren Dachneigung bis 45 Grad ca. 7,50 Meter Firsthoehe

    Das ist schon ein ganz schön großes Ding :)

    Ein übliches Gartenhaus kannst du da mMn ohne Probleme hinstellen.
     
  3. Bib007

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    Die Garage ist der Länge nach an die Grenze gebaut (genau 9m), der First verläuft "eigentlich" in Richtung der Grenze. Aber mitten drin ist dann ein Wechsel in der Richtung. Somit schaut das Garagendach (der First) von oben aus wie ein Kreuz. Somit ist am Garagentor und an der Rückseite ein Gibel, sowie zu meiner Seite teilweise Dachfläche und teilweise Gibel.

    Es handelt sich um eine Einzelgarage, 3m breites Tor schätze ich, breiter als 5,5m ist sie wohl nicht und die maximale Höhe des Firsts wird wohl auch unter 7,5m sein. Der Teil, wo kein Gibel zu uns rüber ist, ist ca. 2,5m hoch schätze ich.

    Ist schon ziemlich groß, aber mich stört es nicht weiter... Aufgrund leichter Hanglage liegt unser Haus ca. 1,2m höher und durch die Bebauung ist unser Garten besser sichtgeschützt.

    Jedenfalls möchte ich nun entweder auf die gesamte Länge der Garage einen Schuppen / Carport / Unterstand davorsetzen. Oder 2m mehr in Richtung Straße und dann dafür an der Rückseite 2m kürzer als die Nachbarsgarage (dann wäre mein Garten weniger einsehbar von der Straße aus).

    Die Frage ist nun, ob das mit meinen maximal möglichen Maßen so passt.

    9m x 4m = 36m²
    bei Dachhöhe 2m = 72 m³

    Das ist eigentlich zu niedrig. Also dann mit Bauplan? Oder gelten hier andere Grenzwerte?

    Und wenn Bauplan für so was kleines untergeordnetes und vor allem nicht massiv gebautem (eigentlich ja nur ein Unterstand, ob ich die Seiten zu mache, ist noch nicht klar) notwendig ist, läuft das dann genauso ab wie bei unserem Haus? Also Bauplan vom Architekten, Statik, usw...

    Ich meine, da kommen ein paar Pfosten in den Boden, ein paar Sparren drauf, Dachhaut (Trapezblech vielleicht) und gut ists...
     
  4. #4 simon84, 31.01.2018
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    Bauantrag, Statik usw. sollte doch kein Problem sein.

    Das Haus plant und baut sich doch nicht von selber.
    Schnee und Wind gibt es auch genug bei uns.

    9x4 Meter ist ja kein normales Gartenhaus, sondern geht schon in die Richtung wie manche Stadthausgrundfläche.

    Entweder was fertiges nehmen (Bausatz), da ist dann oft die Statik schon dabei und muss "nur" abgenickt werden.

    Ansonsten z.B. Zimmerermeister bestellen und besprechen wie man das gemeinsam machen koennte.

    Mal einfach so ein paar Fundamente und ein paar Sparren zusammennageln ist halt leider nicht mehr :)
     
  5. #5 Bib007, 31.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 31.01.2018
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    Was ist denn nun definitiv die maximale Größe, welche ohne Bauplan - also verfahrensfrei - gebaut werden kann?

    Passt das mit:

    2,5m Höhe ?
    50m² Fläche bei Garagen / Carports
    75m³ Rauminhalt bei "Gebäuden"

    Darf ich dann eine "Garage / Carport" bauen, die/der 50m² groß sein kann (9x4m = 36m² --> ok)? Aber 36m² x 2,5m Höhe = 90m³ ?
    Was ist dann mit dem maximalen Volumen? Gilt das dann bei Garagen nicht?
    Welche Höhe darf die Garage dann haben?

    Wer sagt mir, ob es ein Gartenhäuschen oder eine Garage ist? Ich will meinen Anhänger dort unterstellen. Also Garage?

    --------------------

    Und noch eine eher theoretische Frage:

    Wieviele solcher verfahrensfreier Gebäude darf man auf seinem Grundstück errichten? Gibt es da keine Begrenzung? Theoretisch könnte ich mein Grundstück mit Gartenhütten unter 75m³ / Garagen unter 50m² zuklatschen? Müssen hierbei dann Abstandsflächen zwischen den einzelnen Hütten eingehalten werden?

    Oder spielt hier dafür die GFZ und GRZ eine Rolle?
     
  6. #6 simon84, 31.01.2018
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    Eine Garage ist ein Ort in dem Kraftfahrzeuge eingestellt werden.
    Wenn du dort einen Anhänger abstellst ist es eine Garage.

    GaStellV: Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) Vom 30. November 1993 (GVBl. S. 910) BayRS 2132-1-4-I (§§ 1–24) - Bürgerservice

    Wenn du dort Rasenmäher und Gartenwerkzeuge abstellst ist es (theoretisch) eine unsachgemäße Nutzung.

    Der Unterschied zwischen einem verfahrensfreien Bauvorhaben und einem solchen, das einen Bauantrag erfordert ist lediglich der Bauantrag selbst.

    Verfahrensfrei heisst nicht rechtsfrei.

    Selbstverständlich musst du auch bei einem verfahrensfreien Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

    Lies am besten die Bauvorschriften im Link durch, die gehen sehr ins Detail.

    Das heisst im Zweifelsfall musst du nachweisen können, dass du Statik usw. erfüllst.
    Ein gewisses Maß an Planung ist also immer nötig.
    Ich hab deshalb Zimmerer vorgeschlagen, weil es für Holzbau z.B. Statiktabellen gibt mit denen man auf der sicheren Seite ist (wenn man die richtigen Annahmen trifft). Schneelast, Windlast usw. ist immer zu berücksichtigen. Viele Bausatzanbieter für Carports liefern auch etwas mit (So eine Art Typenstatik)


    Garagen Grenzbebauung in Bayern bis 50 qm verfahrensfrei, Wandhöhe (Traufseite) bis max 3 Meter unabhängig von Raumvolumen.
    Sollte also gehen

    Grenzbebauung pro Seite max 9m, insgesamt max. 15 Meter !

    Also z.B. hinten 6 Meter und auf einer Seite 9 Meter möglich. (Theoretisch)

    Zum selber Nachlesen:
    BayBO: Art. 6 Abstandsflächen, Abstände - Bürgerservice
     
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