Bayern. Garage an der Grenze bauen ohne Berücksichtigung von Satteldach erlaubt?

Diskutiere Bayern. Garage an der Grenze bauen ohne Berücksichtigung von Satteldach erlaubt? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Bauexpreten, wir haben eine "schlüsselfertige" Doppelhaushälfte von Heinz von Heiden gekauft mit einer Fertiggarage die neben der gleichen...

  1. #1 carlos tresas, 19.04.2020
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    Hallo Bauexpreten,

    wir haben eine "schlüsselfertige" Doppelhaushälfte von Heinz von Heiden gekauft mit einer Fertiggarage die neben der gleichen Fertiggarage vom Nachbar 2 verbaut werden soll. Das Satteldach (Leistung Bauherr) ist laut Bebauungsplan pflicht. Das Dach wurde auch in den Bauplänen mit eingezeichnet aber nicht mitgerechnet.

    Darf die Baufirma die Garage vom Nachbar 2 direkt an die Grenze zum Nachbar 1 (Bild links) und zum Eigentümer (Bild unten) bauen?
    Das Satteldach muss der Bauherr in Eigenleitung einbauen. Wegen dem Dachüberstand (und Entwässerung) wird das Dach ca. 20 cm zum Nachbar 1 überragen und ca. 30 cm zum Eigentümer.

    Muss die Baufirma drauf eingehen auch wenn sie das Dach nicht selber verbauen muss?
    Wäre das die einzige Lösung die Einbauposition der Garage auf dem Bild nach rechts (um ca. 20 cm) und nach oben (um ca. 30 cm) zu verschieben?

    Bitte um Hilfe
     

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  2. #2 simon84, 19.04.2020
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    Was heißt überragen ? Wo sind die Grundstücksgrenzen ?

    Was ist das für eine Bezeichnung, Nachbar 1,2 und dann Eigentümer ? Warum nicht Nachbar 3? Wo ist da der unterschied.

    flurplan einstellen, gehe mal davon aus ein Grundstück wird geteilt ?


    Die Baufirma hat damit nichts weiter am Hut, wenn das auf dem Plan eindeutig ist und rechtswirksam alle Tätigkeiten zur Garage „bauseits“ sind dann könnt ihr ja froh sein dass die überhaupt im Antrag gezeichnet wurde
     
  3. #3 carlos tresas, 19.04.2020
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    Die Grundstücksgrenzen sind eingezeichnet. Orange vom Nachbar 1.
    Grün von Nachbar 2. Er hat halt noch ein Teilgrundstück.
    Und vom Eigentümer gelb.
    Eigentümer bin ich und ich habe zwei Nachbarn. Einfach eine Bezeichnung.
    Grundstück wurde bereits so geteilt.

    Baufirma wusste doch, dass Satteldach pflicht ist, warum hat sie das nicht mit berücksichtigt?
    Oder darf ich die Dachüberstände und Entwässerungsrohre bei den Nachbarn auf dem Grundstück verbauen?
     
  4. #4 simon84, 19.04.2020
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    es ist doch im Plan sogar ein First mit eingezeichnet. Ob ein dachüberstand nötig ist war ggf bei einer Genehmigungsplanung gar nicht klar. Man könnte ja auch ohne Dach überstand bauen (theoretisch)

    wer hat mit „Baufirma“ einen Vertrag ? Dir oder der „Nachbar 1“ oder beide ?

    Wurde die Garage im Vertrag denn komplett rausgenommen ? Warum ist sie dann im Bauantrag verzeichnet ? Oder wurde die Entscheidung zu eigenleistung später getroffen ?

    ob hier noch mehr von der Baufirma geschuldet ist kann man vermutlich nur klären wenn man den gesamten Vertrag und alle Absprachen klärt.
     
  5. #5 carlos tresas, 19.04.2020
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    Auch wenn man ohne Dachüberstand baut bleibt noch die Entwässerung die Platz braucht.

    Vertrag hat Eigentümer und Nachbar 2.

    Garage wurde nicht raus genommen.
    Die Baufirma baut die Garage und Eigentümer und Nachbar 2 verbauen das Satteldach in Eigenleistung.
     
  6. #6 simon84, 19.04.2020
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    Verstanden, das heisst du hast dein Grundstück geteilt um ein zweites Haus und eine Garage für den neuen Nachbarn 2 und für dich selbst bauen zu lassen. (Oder mehr).

    Die Entwässerung ist doch im Plan schon eingezeichnet mit den Fallrohren !

    Zum Nachbar 1 gibt es doch kein Problem, wenn ihr giebelseitig ohne Überstand baut.

    Und was zwischen dir und dem neuen Nachbarn ist sollte doch kein Problem sein wegen einer Regenrinne ???
    Ihr werdet vermutlich noch lange Nachbarn sein.

    Wenn es wirklich um die paar cm geht, dann müsstet ihr wie schon geschrieben entweder Garage verschieben (falls noch möglich) oder mit Sonderlösungen wie innenliegender Rinne etc. arbeiten. Hat aber alles Nachteile. Kommt auch drauf an wie die Garage später verputzt/verschalt wird. Du weisst ja sicher wie Häuser ohne Dachüberstand nach ein paar Jahren aussehen.

    Wenn das Dach Eigenleistung ist und nicht durch die Baufirma mit detaillierten Ausführungsplänen gezeichnet ist, dann sehe ich das auch nicht als Versäumnis der Baufirma. Ohnehin eine etwas kuriose Situation, Garage von Baufirma aber Dach selber .... Woran lag das ? War das zum Kostensparen gedacht?
     
  7. #7 carlos tresas, 19.04.2020
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    Das Grundstück wurde so geteilt dass der Nachbar 2 ein Teilgrundstück mit einer Garage bekommt. Ging leider nicht andres da die Grundstücke etwas über 300m² groß sind.
    Zum Nachbar 1 sollte kein Problem sein, wenn man das Dach ohne Überstand baut.
    Menschlich gesehen ist es kein Problem auch mit dem Nachbar 2, aber sollte man das Haus verkaufen, ist wieder Ärger groß, da falsch gebaut wurde.
    Ich möchte vor dem Bau so wenig wie möglich falsch bauen.
    Vor dem ! Hausbau dürften wir bestimmte Sachen nicht bauen, weil es nicht nach Bebauungsplan war. Wir haben Sondergenehmigungen einholen müssen, damit die Baufirma mit dem bauen anfängt. Ohne hätte die Baufirma nicht gebaut , weil die kein Stress mit Ordnungsbauamt haben wollten.

    Deswegen wundert es mich sehr bei der Garage, wo das Satteldach nicht berücksichtigt wird obwohl im Plan eingezeichnet ist.

    Die Baufirma bietet die Fertiggaragen so wie sie sind, mit Flachdach. Satteldachpflicht ist je nach Bebauungsgebiet anders und wird nicht standardmäßig mit der Garage angeboten.
     
  8. #8 simon84, 19.04.2020
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    Ich verstehe nicht ganz was da jetzt nicht berücksichtigt ist?
    Wie gesagt, du kannt ja auch ein Satteldach ohne Dachüberstand bauen. Was genau hat die Baufirma damit zu tun? Die Garage und das Dach (ohne Überstand) sind doch eingezeichnet. Mit Entwässerung. Den Plan habt ihr doch sicher gesehen und freigezeichnet, bzw. den Bauantrag unterschrieben.

    Beim Bauamt nachgefragt und versucht eine Abweichung für das Flachdach zu bekommen, habt ihr vermutlich schon.

    Wenn es nicht baulich stört sondern nur um die Korrektheit bzw. Dokumentation der Tatsachen geht,
    ansonsten müsste man eine Abstandsflächenübernahme wegen der Rinne bzw. Dachüberstand machen.
    Ist meiner Meinung nach aber schon etwas übertrieben....
     
  9. #9 carlos tresas, 19.04.2020
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    Die Abstände für die Dachüberstände und Rinnen sind nicht berücksichtigt.
    Ich habe noch nie eine Garage mit Satteldach ohne Überstände oder Rinnen gesehen. So ist es nicht üblich.
    Die Baufirma baut nicht Ihr erstes Haus. Sie konnte uns wenigstens hinweisen oder die Garage entsprechend so einzeichnen wie man üblich baut. Natürlich haben wir alles unterschrieben. Beim Bauamt habe ich noch nicht angefragt. Es ist ja noch nichts gebaut . Und man könnte noch richtig bauen.
    Ich wollte mich hier erkundigen, was die Bauexperten so sagen und meinen.
    Vielen Dank dir für die Hinweise und Hilfe.
     
  10. #10 simon84, 19.04.2020
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    Sehr gut alles noch heilbar . Also entweder Garagen Standort umbauen damit Platz ist für die Rinne oder Abweichung für Flachdach anfragen oder innenliegende Rinne ohne überstand



    stimmt wie du schon sagst immer mit Flachdach auf der Garage

    Und dass der Bauherr das Satteldach der Garage selber macht ist üblich ?

    was aber nicht bedeutet dass es die Lösung nicht gibt

    LMGTFY

    somit wird die Baufirma aus der Haftung sein

    PS. Ich vermute ja eher das ging in Richtung:
    A:
    unsere Garagen kommen nur mit Flachdach.
    B: wir brauchen aber Satteldach wegen Bebauungsplan
    A: ok dann müssen sie das Dach selber machen und wir ziehen das Dach vom Preis ab
    B: ok
    A: ok

    (and it was at this Moment ....)
     
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