Bebauungsplan richtig interpretieren

Diskutiere Bebauungsplan richtig interpretieren im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Community, wir interessieren uns für ein Grundstück und würden gerne verstehen, welche Bebauung hier nach dem Bebauungsplan zulässig ist...

  1. #1 Fabian1981, 26.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 26.03.2020
    Fabian1981

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    Hallo Community,

    wir interessieren uns für ein Grundstück und würden gerne verstehen, welche Bebauung hier nach dem Bebauungsplan zulässig ist (gelb markiert). Gilt hier die GFZ von 0,4 oder 0,7?

    Danke!
    20200326_072030.jpg
     
  2. Dimeto

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    Und das ist tatsächlich ein Ausschnitt aus dem rechtskräftigen BPlan?
    Zeichenerklärung wäre nicht schlecht.
    IMHO gehört das Grundstück zu WR, 1, 0,4, 0,4.
     
  3. #3 Malunga, 26.03.2020
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    Moin, vielleicht ist das eine die GFZ und die andere die GRZ
     
  4. #4 Fabian1981, 26.03.2020
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    Hier die Zeichenerklärung

    Screenshot_20200326-095157_Drive.jpg
     
  5. Dimeto

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    Hilft leider nur bedingt weiter, da die Strichpunktlinie quer durch's Gebiet nicht erklärt wird. Eine Baugrenze ist's ja wohl nicht, aber auch keine Nutzungsabgrenzung. Der Plan scheint vor Inkrafttreten der PlanZV 1965 erstellt worden zu sein.
    Was wurde denn auf den Nachbargrundstücken gebaut? Wenn alles nur Eingeschosser sind, bestätigt das meine Einschätzung.
     
  6. #6 simon84, 26.03.2020
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    Stell doch mal den gesamten Plan ein dann sieht man es vielleicht.
     
  7. Dimeto

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    Nee, sieht man leider auch nicht.
    Nachdem ich den Plan gefunden habe, hat sich meine erste Vermutung bestätigt, dass es zum Zeipunkt der Planerstellung noch keine PlanZV gab. Wir befinden uns also in der Grauzonenzeit zwischen BBauG (1960), BauNVO (1962) und PlanZV (1965). Dementsprechend haben die Planer damals erst Laufen gelernt. Die Abgrenzung der unterschiedlichen Gebiete ist nicht eindeutig. Auch was man unter "Hanghaustyp" zu verstehen hat, ist nicht ersichtlich. Auch wenn die Gesamtanzahl der Gebäude in der Begründung zum BPlan nicht so genau mit den Bebauungsvorschlägen übereinstimmt, meine ich deuten zu können, dass die GFZ von 0,4 nur für die elf ganz fein gerasterten Gebäude gelten soll (1 GESCH. BEBAUUNG - 30°).

    Du hast ein bebautes Grundstück markiert. War das gewollt?
     
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  8. #8 simon84, 26.03.2020
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    Ich gehe dann mal davon aus dass es um Abriss / Neubau oder Umbau in Richtung 0,7 gehen soll richtig ?

    Wurde die Baubehörde schon kontaktiert?

    auch als Kaufinteressent ist das möglich
     
  9. #9 Fabian1981, 26.03.2020
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    Hallo, zusammen,

    es geht um eine Bestandsimmobilie (BJ1976, gepflegt) auf dem markierten Grundstück, die wir erwerben können. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wurde mit 1 VG / 0,4 / 0,4 bestätigt.

    Wir fragen uns, ob das Objekt aufgrund dieses Unterschiedes zu den umliegenden Straßenabschnitten mit bsp. 2 VG /0,4 / 0,7 anders zu bewerten ist. Die Bebauungsmoglichkeiten in Zukunft scheinen ja eingeschränkter zu sein.

    Was ist eure Meinung dazu?
    Danke
     
  10. #10 simon84, 26.03.2020
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    Klar, ein Grundstück, welches dichter bebaut werden kann ist immer mehr Wert.
    Aber ist halt auch die Frage, ob es so viele Grundstücke gibt, meistens oder an den meisten Orten ist das ja ein Verkäufermarkt zur Zeit.

    Sieht ja auch trotzdem recht geräumig aus, was sind das, 600 qm ? Was soll denn an 240 qm nicht reichen ?

    Handeln kann man immer, irgendwie ist es sicher ein Argument, aber die Frage ist halt was die anderen Kaufinteressenten/Mitbieter machen.....
    Der Verkäufer braucht ja nur einen.
     
  11. #11 Fabian1981, 26.03.2020
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    Danke für dein Feedback. Es sind 440 qm, also 176qm bei einem Vollgeschoss. Ich sehe die Einschränkung hier auch bei dem einen Vollgeschoss. Bedeutet dies nicht, dass ich auch in ferner Zukunft immer darauf achten muss, dass das DG bzw KG nie zum Vollgeschoss wird?
     
  12. Dimeto

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    Ob diese Aussage Bestand hat? Ein baurechtlich versierter Jurist müsste sich mal die Verfahrensakte ansehen. Der BPlan gehört IMHO überplant oder aufgehoben.
    Ja. Allerdings gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Angesichts der dünnen Begründung zum BPlan fällt es schwer, die Grundzüge der Planung herauszuarbeiten, so dass auch nicht gegen sie verstoßen werden kann. Führt aber oft zu zermürbenden Diskussionen mit den Sachbearbeitern.
     
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  13. #13 simon84, 26.03.2020
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    Wenn das Grundstück vom Preis normal ist denke ist das schon interessant.
    Das ist ein schönes EFH Grundstück.
    Wenn du auf 0,7 gehen willst dann geht das eh in Richtung ZFH und ob das dann überhaupt geht, wo willst du dann die 3-4 Stellplätze hinbauen und und und ....

    braucht ihr wirklich 200qm oder mehr ?

    du hast ja schon erkannt, KG und DG kann man so bauen dass es nicht „zählt“ trotzdem aber sinnvoll genutzt werden kann
     
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  14. Dimeto

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    Die 176 sind ja brutto. Bleiben vielleicht 140m² Wohnfläche. Ausreichend ja, in der heutigen Zeit aber nicht viel.
    Nicht als Vollgeschoss, nur zählen nach alter BauNVO auch die Aufenthaltsräume in anderen Geschossen zur GFZ. Insofern sind Bedenken angebracht, wenn die Behörde auf einer engen Auslegung des BPlanes besteht.
    Kauf' lieber die Baulücke gegenüber, da gilt zweigeschossig, 0,4, 0,7.
     
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  15. #15 Fabian1981, 26.03.2020
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    Das bestätigt, was in der Baubeschreibung steht. Dort wurden auch 40qm DG und 10qm UG angerechnet, zu den 110qm EG (also GFZ = 160qm, ergibt ca. 122qm Wfl.). Muss denn bei einem heutigen Neubau die BauNVO von damals berücksichtigt werden?

    Sorry für die eine oder andere vll. "doofe" Frage, aber wir sind recht neu unterwegs in diesem Bereich.

    Danke.
     
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  16. Dimeto

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