Begehbare Dusche: Fragen Höhe des Schutzbereichs

Diskutiere Begehbare Dusche: Fragen Höhe des Schutzbereichs im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebes Forum, wir hatten die Elektrobemusterung für unseren Neubau und heute kam das Mehrpreisangebot. Bei der Bemusterung und nun auch im...

  1. #1 DerBo19, 29.08.2023
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    Hallo liebes Forum,

    wir hatten die Elektrobemusterung für unseren Neubau und heute kam das Mehrpreisangebot. Bei der Bemusterung und nun auch im Angebot tun sich mir einige Fragen auf. Vielleicht könnt ihr mir für das Gespräch mit dem Elektriker weiterhelfen. Ich hatte mich vorab über einige Normen (VDE) informiert und bin da bei manchem anderer Meinung als der Elektriker:

    Unsere begehbare Dusche (gefließt) liegt in einer Nische (siehe Bild). Die Seitenwände sind 2m breit und die Stirnseite, an welcher die Duscharmatur angebracht wird (mit Wandauslass. kein Deckenauslass), ist 1m breit. Auf der anderen Seite der linken Seitenwand werden die Waschbecken angebracht. Damit der Dampf besser abzieht ist diese Wand in fertigem Zustand ca. 215cm ab FFB hoch (ließe sich auch noch ändern). Der Rest hat eine Deckenhöhe von ca. 240cm. Der Elektriker kommt jetzt mit folgendem:

    1. In der Decke über der Dusche dürfen laut ihm nur 12V-Lampen verlegt werden und der Trafo muss außerhalb des Schutzbereiches liegen. Das würde eine zusätzliche Leitung inkl. Unterputzkasten für den Trafo notwendig machen (Mehrkosten netto 189,00 EUR ohne Leuchtmittel, inkl. Schaltung). Ich bin der Meinung, dass sich die Schutzbereiche nur bis auf eine Höhe von 225cm beziehen und ich daher auch 230V anlegen könnte bzw. den Trafo in der Decke darüber positionieren (verputzte Rigipsplatten). Selbstverständlich würde ich aus Sicherheitsgründen trotzdem eine IPX7 Lampe nehmen und verdeckte Anschlüsse am Trafo. Es geht mehr darum, ob der ganze von ihm beschriebene Aufwand wirklich notwendig ist.

    2. Er ist der Meinung, dass wir auf der Seite der Waschbecken an der Kante zur Dusche rüber keine Steckdosen anbringen dürften, da der Nassraum der Dusche sich über die kompletten 2m erstreckt und um die Ecke damit keine 60cm gegeben sind. Ich bin der Meinung, dass im Falle von begehbaren Duschen lediglich der Schutzbereich 1 gilt und zwar 120cm um den Duschauslass. Das kommt also mit unserer 2m-Wand dicke hin und er müsste die Steckdosen ohne Probleme montieren können... Irre ich mich? Und warum hat er dann keine Bauchschmerzen einen Wandauslass für den Spiegel zu installieren, welcher Luftlinie vielleicht einen Meter vom Duschauslass entfernt ist und die Wand darüber nur 215cm hoch ist (also offen zur Dusche hin)?!

    Über eure Einschätzung wäre ich sehr dankbar. Ich will mich beim Gespräch nicht blamieren und auch nicht seine Expertise untergraben, aber hab auch keine Lust die Melkkuh zu sein für jemanden, der sich in seinem Bereich nicht mit den Vorschriften auskennt...
     

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  2. #2 Fred Astair, 29.08.2023
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    Ja, und zwar nicht nur einfach 12 V sondern Schutzkleinspannung über einen Trenntrafo.
    Das ist selbstverständlich, da sonst die Leuchte (nicht Lampe) auch direkt mit 230 V versorgt werden könnte.
    Auch hier hat der Eli Recht, falls Deine GK-Decke nicht dicker als 7 cm ist.
    Völlig korrekt, falls Du nicht armamputiert bist und schon deshalb nicht um die Ecke fassen könntest.
    Ja, aber sowas von...
    Es geht nicht um die Luftlinie.
    Du bist aber auf dem besten Wege dazu und solltest entweder eine vollständige Ausbildung in allen von Dir zu kritisierenden Gewerken durchführen, dich ständig fortbilden um mitreden zu können oder aber lernen, Fachleuten zu vertrauen.
    So arm bist Du? Sollen wir sammeln?
     
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  3. #3 DerBo19, 29.08.2023
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    Erstmal vielen Dank für deinen Beitrag. Es bestätigt wie bisher schon meine Annahme zum Forum: Mit freundlichem Umgangston ist es hier nicht weit her. Ich wollte weder jemandem seine Kompetenz absprechen, noch meckern. Ich wollte einfach eine zweite Einschätzung, auch zu meiner Meinung. Keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass es lediglich um 189€ geht. Deine letzte Anmerkung ist jedenfalls ziemlich anmaßend und verletztend. Falls du selbst mal gebaut hast und nicht gerade Millionär bist, müsstest du eigentlich wissen, in was für einer schwierigen Lage man sich da befindet...

    Jedenfalls danke für deine "Erleuchtung". Gerne freue ich mich auch über weitere Meinungen, die den ersten Post unterstützen oder ergänzen.

    Könntest du mir auch noch behilflich sein, wo ich die von dir genannten Punkte finde? Gerne würde ich mich da nämlich einlesen. Ich habe überall nur gesehen/gelesen, dass der Schutzbereich sich lediglich auf eine Höhe von 225cm erstreckt - auch über der Dusche..
     
  4. #4 Fasanenhof, 11.09.2023
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    Zu 2. kann ich höflichst fragen:
    Bist du jeck? Jeder, der mit nassen Händen aus der Dusche steigt und einen Schritt macht, kann an/in die Steckdose greifen.

    Wenn es zulässig wäre (was es Darwin zum Trotze nicht ist), dann wären wassergeschützte Außensteckdosen wohl die einzige sinnvolle Installation.
    Generell sollte man im Bad Steckdosen vermeiden und minimieren, bestenfalls im/hinter dem Spiegelschrank über dem Waschbecken. Niemals, wirklich niemals offen, in Verkehrswegen, unterhalb wasserführender Baugruppen, unter Waschtischen oder in Reichweite von Dusch/Badewanne.
     
  5. #5 Gast 85175, 11.09.2023
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    Zerst einmal, weil es hier um den sog. "Umgreifbereich" geht, wir es da also mit der Gefahr versehentlichen Berührens zu tun haben und man einen hinter einem Spiegel liegenden Auslass halt nur schlecht versehentlich berühren kann. Und dann auch noch, weil ihr an dem Wandauslass keinen handelsüblichen Fön einstecken und den in die Dusche schleifen könnt...

    Im Umgreifbereich wird übrigens kein Strahlwasser vermutet, sobald das der Fall ist gilt eh, falls überhaupt zulässig, Kleinspannung/IP-Schutzklasse. Womit wir bei deiner anderen Frage wären, wenn es da eine Handbrause gibt, dann ist deine Theorie mit dem Auslass dahin, eine Handbrause kann man in alle Richtungen drehen und damit ist dann auch an der Decke mit Stahlwasser zu rechnen... Und selbst wenn es jetzt keine Handbrause gibt, ich verstehe jeden Elektriker der davon ausgeht, dass die Laien die da wohnen eines Tages eine da hin schrauben werden...

    Planungsgrundlagen: DIN 18015-1
    Räume mit Bädern und Duschen: DIN VDE 0100-710
    IP-Schutzklassen: VDE470-1
     
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  6. #6 DerBo19, 25.09.2023
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    Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen. Ich möchte einen kurzen Zwischenbericht abgeben. Nachdem der Elektriker-Meister sich das nochmal angeschaut hat, spricht seiner Aussage nach nichts gegen die 230V in der Decke über der Dusche, solange der Strahler mit der entsprechenden IP-Schutzklasse eingebaut wird. Er beruft sich hier jetzt auch auf die >215cm. Wir werden jetzt an dieser Stelle trotzdem einen entsprechenden Trafo mit in die Hallox-Dose legen (Anschlüsse abgedeckt), um auf die 12V zu kommen. Jedenfalls sind damit ca. 400€ brutto gespart. Ob das jetzt DIN-konform ist, kann ich als Laie nach Studieren der Beiträge und der VDE nicht mehr sicher beurteilen.

    Die Steckdosen ums Eck haben wir jetzt weggelassen. Sinn ergibt es für mich trotzdem nicht, denn:
    - zeitgleich wird im anderen Bad im 2-Meter-Bereich der Dusche eine 230V-Dose für den Handtuchheizkörper installiert - ohne irgendwelche Bedenken
    - wo liegt der Unterschied, ob ich in meinem jetzigen Bad, welches nur 4qm hat, aus der Dusche steige und nass an allen möglichen Steckdosen, welche dort installiert sind vorbeigreife, um mein Handtuch zu holen und dem zukünftigen Bad, in welchem allein der Nassbereich der Dusche schon 2qm hat und ich auch noch gezielt ums Eck langen müsste, um eine Steckdose zu treffen.

    Versteht mich bitte nicht falsch: Die Sicherheit geht immer vor und darum wird hier jetzt auch keine Dose gesetzt. Aber wirklich Sinn ergibt sich für mich persönlich nicht daraus. Die Strecke, welche ich zu besagter Dose "ums Eck" zurücklegen müsste ist doppelt so lang, wie die jetzige Strecke, bei welcher ich (wie gesagt) an diversen Steckdosen vorbeilange, um mein Handtuch vom Halter zu nehmen...
     
  7. #7 Fabian Weber, 25.09.2023
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    Der Unterschied liegt wahrscheinlich im Baujahr.
     
  8. #8 Fabian Weber, 25.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 25.09.2023
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    Einen Deckenspot kann man übrigens auch selbst installieren, das ist echt kein Hexenwerk.

    ganz anderer Punkt:

    willst Du nicht die olle Trennwand zwischen Klo und Badewanne lieber weglassen? Das wird doch wieder so ein totales Fliesengebastel und man ist ja üblicherweise alleine im Bad, wenn man auf den Pott muss.

    Ach und noch was:

    kläre mal ab, wie die Wand mit den Waschbecken dran hält, sowas ist schnell gezeichnet und dann gibt’s Probleme beim Bauen.
     
  9. #9 DerBo19, 25.09.2023
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    Das könnte sein. Baujahr ist in meiner Mietwohnung 1965. Allerdings wurde vor 3 Jahren alles kernsaniert (inklusive Elektrik). Wenn es also aufgrund des Baujahrs erlaubt ist, wäre das ein weiteres Argument, dass es bei der Richtlinie nicht in erster Linie um Sicherheit, sondern um irgendwelche politischen Kompromisse etc geht. Aber lassen wir das.

    Vielen Dank für deine zwei Anmerkungen. Zwischen Wanne und Wann kommt noch ein Regal, weshalb wir die Mauer gerne hätten. Das Fliesen-Puzzle kann ich als Argument gut nachvollziehen. Ich vermute allerdings stark, dass wir gar nichts raus bekommen würden, wenn wir das jetzt streichen... Hatte eher schon mit dem Gedanken gespielt die Wand zu entfernen, um Anschlüsse für ein Bidet vorzubereiten...

    Die Vormauerungen werden tatsächlich gemauert. Wenn ich es richtig verstanden habe entweder mit Kalksandstein oder Ytong. Das sehe ich kommende Woche. Müsste, denke ich, die Last tragen können. Der Spiegelschrank über den Waschbecken (und über der Vormauerung) wird an Vollgipswände montiert. Ich denke, dass die das halten, sofern man sich nicht dranhängen will...

    Nochmal vielen Dank für deine Gedanken. Genau sowas suche ich! Wertungsfreie Rückfragen, Tipps und Informationen!
     
  10. #10 Fabian Weber, 25.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 25.09.2023
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    Den Wandaufbau habe ich jetzt nicht genau verstanden mit dem Spiegelschrank etc. Ist aber auch egal. Der Punkt ist sensibel, also schön auf eine gute Planung dort bestehen.

    Noch was.

    Die geforderte Abdichtung nach DIN 18534 und der Heizkreisverteiler, der dort eingezeichnet ist, widersprechen sich. Lass Dir erklären, wie die 5cm Abdichtung des Wandsockels dort funktionieren. Kleiner Tipp, Silikon ist keine Abdichtung. Im Zweifel läuft Dir das ganze Wasser durch die Sockelblende vom Heizkreisverteiler in die Estrichdämmung.

    Ich glaube auch nicht, dass der Verteiler in die 10er Wand passt.
     
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Begehbare Dusche: Fragen Höhe des Schutzbereichs

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