Bereinigung Grundstückseinmessung

Diskutiere Bereinigung Grundstückseinmessung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Bei unserem Grundstück stimmen die Grenzen nicht so, wie die Gebäude (Garage/Schuppen) gebaut sind. Es gibt Grenzüberbauungen (war früher mal ein...

  1. #1 msfox30, 07.11.2022
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    Bei unserem Grundstück stimmen die Grenzen nicht so, wie die Gebäude (Garage/Schuppen) gebaut sind. Es gibt Grenzüberbauungen (war früher mal ein Grundstück). Grundsätzlich keine Problem, da wir uns mit dem Nachbarn einig sind.
    Nun will er aber etwas ändern und fragte mich, ob man das gleich bereinigen soll. Er würde auch die vollen Kosten (ca. 2000€) übernehmen. Ich habe ihm gesagt, soll er doch machen, solange er mir dann keine Rechnung stellt. Denn die letzten >30 Jahre ging es ja auch...
    Geht das so einfach oder muss ich mir irgendwas schriftlich geben lassen, dass ich am Ende nicht doch von irgendeinem Amt / Vermesser ein Rechnung bekomme?
    Bzw. braucht er eine schriftliche Zustimmung von mir, dass er diese Bereinigung überhaupt durchführen darf?
     
  2. Dimeto

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    Das kommt darauf an, was genau bereinigt werden soll.
    Angenommen die Grenzuntersuchung hat zum Ergebnis, dass nur Deine Gebäude überbaut sind. Dann ist nur das Nachbargundstück betroffen, die überbauten Flächen werden herausgetrennt und bilden dann eigene Flurstücke im Kataster. Um die Bereinigung zu vervollständigen müsste natürlich noch ein Eigentumsübergang im Grundbuch stattfinden. Das ist in den 2000€ sicher nicht enthalten. Selbst wenn er Dir die Flächen schenkt, kommen noch Notar- und Grundbuchgebühren hinzu.
    Falls auch Gebäudeteile von Ihm auf Deinem Grundstück stehen, ist Dein schriftliches Einverständnis nötig, denn dann würde auch Dein Grundstück zerlegt. In NRW wäre bei bebauten Flurstücken auch eine bauaufsichtliche Genehmigung einzuholen. In manchen Bundesländern ist das aber nicht notwendig.
     
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  3. #3 VollNormal, 07.11.2022
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    § 919 BGB - Einzelnorm

    Machst du mit dem Nachbarn einen Vertrag in dem steht, dass er die Kosten übernimmt.

    Beachte auch:
    § 920 BGB - Einzelnorm
     
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  4. #4 msfox30, 07.11.2022
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    Ja, so ist es. Aber warum muss man die Grundstück in weitere Flurstücke zerlegen? Es soll doch nur so eingemessen werden, wie es auch genutzt wird.
    Das wäre quasi die Abmarkung?
    Muss ich noch einmal mit ihm reden....
    Da er mein Einverständnis braucht, kommt er um was Schriftliches sicher nicht herum.

    Dank euch...
     
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  5. SIL

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    In fast allen Bundesländern ist es die Regel , dass die Kosten geteilt werden , Hintergrund ist die Partizipation von allen Parteien, mach wie Vollnormal es vorschlägt - schriftlich, inwieweit dann weitere Kosten entstehen...weiterhin stellt sich die Frage Überbauung oder nur Bereinigung , wird ggf eine Korrektur notwendig in Grenzverlauf /Flächenanteilen , sind diese so gering dass auf beide Parteien geteilt wird ...etc die Zerlegung erfolgt nur wenn eine Partei überbaut hat, was ja anscheinend der facto ist oder ein Flurstück wird angepasst , was im Prinzip das Selbe darstellt, schon aus fiskalischen Gründen erfolgt die Änderung.
     
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  6. Dimeto

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    Deswegen schrieb ich ja:
    Bei mir ist folgendes Bild entstanden:
    Bild1.png
    Der Nachbar will die gegenseitigen Grenzüberbauungen bereinigen. Dazu muss die gemeinsame Grenze geändert werden:
    Bild2.png
    Dann würden kurzfristig dei neue Flurstücke entstehen:
    Bild3.png
    Die können dann in das jeweils andere Grundbuchblatt übertragen werden und anschließend werden die vom Nachbargrundstück abgetrennten grünen Teilstücke mit Deinem größeren Teilstück, das von Deinem Grundstück abgetrennte blaue Teilstück mit dem größten Teilstück des Nachbarn wieder vereinigt werden.
    In meinem Bild sind die §§ 919, 920 BGB übrigens nicht einschlägig, da es dort darum geht, einen unbekannten Grenzverlauf zu ermitteln, örtlich dauerhaft kenntlich zu machen und den Beteiligten zu zeigen. Ihr wisst ja offenbar, wo die katastermäßige Grenze verläuft, da Euch die gegenseitigen Grenzüberbauungen ja bekannt sind. Auch gibt es ja (noch) keinen Streit, so dass das Gesetzbuch nicht bemüht werden muss.

    Wie ist Deine Vorstellung von Bereinigung und deckt sich diese mit der Vorstellung vom Nachbarn?
     
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  7. #7 msfox30, 08.11.2022
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    Ja, es ist so, wie in der Skizze. Klingt ja sehr umständlich - deutsch Bürokratie. Aber letztlich sind es wieder zwei Flurstücke?
    Die Vorstellung zwischen mir und Nachbarn decken sich noch.
    Ich partizipiere nicht davon, da ich davon nichts habe. Beim Grundstückskauf war es ja auch kein Problem. Daher will ich dafür auch nix bezahlen.
    Mein Nachbar will nur an anderer Ecke irgendwas erweitern und wird den Vermesser vor Ort haben, um die genau Grenze zu ermitteln.
    In dem Sinne wollte er es bereinigen lassen, damit es auf dem "Papier" schön aussieht. Für sein Bauvorhaben ist es aber nicht relevant.
     
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  8. SIL

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    Doch tust du , immerhin ist eine 'Bereinigung' auch in deinem Sinne , falls du je verkaufen oder Schenkung whatever ...
     
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